Antworten Die Linke auf die Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2019

4. Befürworten Sie einen europäischen Förderfonds für Akteure aus Kunst, Kultur und kultureller Bildung, denen auf nationaler Ebene aus politischen Gründen die Förderung entzogen wurde oder verweigert wird?

 

Letztlich gibt es dies schon für Journalist*innen und betrifft dann auch Journalist*innen aus Nachbarstaaten, aber auch aus EU-Staaten und dies sollte durchaus auch Kunstprojekte, Künster*innengruppen möglich sein. Grundsätzlich bleiben solche Instrumente aber Reparaturinstrumente, wenn die EU nicht im Dialog unter den Mitgliedsstaaten sichert, dass Rechtsstaatlichkeit und damit auch Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst in allen Mitgliedsländern garantiert werden. Solche Eingriffe halten wir für derart gravierend, dass hier sowohl Ratspräsidentschaften als auch die EU-Institutionen die Mitgliedsländer nicht nur ermahnen, sich an die Grundrechtecharta zu halten, sondern auch Sanktionen, wie Stimmentzug im Rat oder ähnliches geprüft werden, wenn Kunstfreiheit in einem EU-Mitgliedsland nicht garantiert werden.

 

5. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung des Medienpluralismus? Planen Sie Maßnahmen, um gegen die Gatekeeper-Position von Plattformen vorzugehen?

 

Wir haben nicht nur Art. 17 (zuvor 13) von Beginn an kritisch gesehen, auch den Art. 15 (vormals 11) der EU-Urheberrechts-Richtlinie haben wir, allein schon durch die Erfahrungen in Deutschland und Spanien, nicht für eine Förderung des Journalismus gehalten, sondern für eine Einschränkung der Medienvielfalt, die neben den klassischen Presseverlagen, heute viele neue Formen hervorgebracht hat. Überdies waren es die Presseverleger selbst, die ihre Printsparten heruntergewirtschaftet haben und das Online-Geschäft neben den Plattformen als entscheidend anvisierten. Der jetzige Kampf um die Werbeeinnahmen, wird aus unserer Perspektive eher auf dem Rücken von Journalist*innen als für sie ausgefochten.

 

Um Medienpluralismus zu sichern, sehen wir jedoch auch, dass weitere Schritte für einen EU-weiten Whistleblowerschutz gegangen werden müssen.

 

Wir übersehen nicht die Gatekeeper-Position der Plattformen, die im übrigen durch den verunglückten Art 17 (jetzt 13) der EU-Copyright-Directive nach unserer Auffassung weiter gestärkt wurde. Sie werden ganz sicher demnächst Uploadfilter-Lizenzen für kleinere Provider anbieten können und sind dann wieder ein Stück reicher und stabiler in ihrer Marktmacht. Ähnliches hat sich mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon abgespielt. Dies verschlang viele Anwaltskosten unter den Großen der Branche, die Höhe wird medial um die 8 Millionen beziffert, und am Ende bekam Google eine Gratis-Lizenz. Kleinere Firmen oder gar Blogs können sich solche Auseinandersetzungen gar nicht leisten, ihre ohnehin nicht einfache Zukunft wurde gerade erneut ziemlich verdüstert.

 

Wie auf Frage 3 schon geantwortet, auch wir wollen Plattformen regulieren und sehen erst einmal drei Richtungen: Um Plattformen zu regulieren, schlagen wir Digitalsteuern, transparente und ethische Algorithmen, wenn sie mit UGC in Berührung kommen (z. B. dürfen sie keine Entscheidung über Grundrechte treffen, dafür haben wir den Rechtsstaat) und drittens eine strenge Anwendung des Kartellrechts vor. Das Steueraufkommen sollte direkt in die Förderung von Kreativen, Journalismus und digitaler Bildung fließen.

 

6. Wie stehen Sie zur Einführung einer Digitalsteuer?

 

(siehe Antworten 3. und 5.) Wir begrüßen eine Einführung von Digitalsteuern. Die Bundesregierung darf die Einführung einer Digitalsteuer als Zwischenschritt zur einheitlichen Besteuerung nicht weiter behindern. Die Höhe des Steuersatzes muss sich am Unterschied der durchschnittlichen Besteuerung von Firmen zu der von Internetkonzernen bemessen. Wir begrüßen jedoch auch die Idee, wie sie mit dem Programm Digital Europe entwickelt wurde, Europäische Supercomputer im EXA-Bereich in Angriff zu nehmen, diese jedoch konsequent und überprüfbar für friedliche Zwecke, und auch zugänglich für Forschung, Bildung und die Digitalisierung des Kulturerbes zur Verfügung zu halten.

 

7. Planen Sie urheberrechtliche Initiativen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Wir denken, dass die Ausnahmeregelungen in der Urheberrechtsreform für Forschung, Bildung und Kulturerbe weder wesentlich zur Harmonisierung des Urheberrechts beigetragen haben, noch dass sie verbindliche Rechtssicherheit für Lehrkräfte, Bildungs- und Forschungsinstitutionen oder Einrichtungen des Kulturellen Erbes, die oft Lizenznehmer- und -geber in einem sind, geschaffen hat. Auch hier hat der überbordende Lizenzierungsgedanke die Lösungen bestimmt und zugleich den Flickenteppich der Urheberrechtsrahmen in den Mitgliedstaaten nicht aufgelöst. Natürlich begrüßen wir die „out of commerce“-Regelung, die Gedächtnisinstitutionen, Bibliotheken, Archiven mehr Rechtssicherheit bei der Pflege der Sammlungen geben wird, doch wir denken trotzdem, hier ist ein wichtiger Punkt, um weitergehenden Initiativen vorzuschlagen, die den Bildungsauftrag und die Ausstellungsarbeit erleichtern. Wir haben dazu schon mit Fachgesprächen begonnen und Kooperationen mit Hochschulen und JuristInnen aufgebaut und werden die nächste Legislatur nutzen, um für die sogenannten GLAM-Institutionen mutigere Vorschläge zu unterbreiten und die Zweckbindung der Ausnahmen zu erweitern. Uns ist dies deshalb so wichtig, weil wir hier einen entscheidenden Punkt sehen, Europäisches Kulturerbe Bürgerinnen und Bürgern unkomplizierter zugänglich zu machen.

 

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