Antworten Die Linke auf die Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2019

1. Wollen Sie sich für eine weitere Stärkung der Europäischen Union einsetzen? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie hierzu? Wenn nein, warum nicht? Teilen Sie den Eindruck des Deutschen Kulturrates, dass die Durchsetzung von Partikularinteressen in der Europäischen Union an Bedeutung gewinnt? Wie soll Europa hierauf reagieren? Was wollen Sie unternehmen, um der gemeinsamen Idee von Europa mehr Schlagkraft zu geben und den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern?

 

Wir wollen eine Stärkung der Europäischen Union, jedoch kein „Weiter So“ oder nur „Etwas Besser“, sondern streben grundsätzliche Veränderungen im Bündnis mit Gewerkschaften, NGOs, Mieterinitiativen, jungen Menschen, Kulturleuten, Wissenschaft an. Um eine soziales, demokratisches und friedliches Europa vor Ort und überregional praktizieren und politischen Verbesserungsbedarf in die Debatte zu bringen und zu mehrheitsfähigen Handlungsempfehlungen auszubauen, sind wir zugleich gehalten, gut funktionierende europäische Öffentlichkeiten und damit Medienvielfalt zu sichern.

 

Das soziale und das Demokratiedefizit der EU sind nicht zu übersehen. Mit Blick auf unsere, durch ein Rechtsgutachten gestärkte Auffassung, dass der neue Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) nicht von den Europäischen Verträgen gedeckt ist, aber auch unabhängig davon, halten wir diese neue Prioritätensetzung ebenfalls für gefährlich. Haushaltsmittel, die in eine neue Aufrüstungsspirale und in eine menschenverachtende Abschottung fließen, fehlen beim sozial-ökologischen Umbau und bei einer humanen Asyl- und Integrationspolitik, fehlen bei Kommunen und Regionen, fehlen für anspruchsvolle Projekte, wie ein europaweiter Schutz gegen Arbeitslosigkeit u.v.a..

 

Wir teilen den Eindruck, dass Partikularinteressen, ein überbordender Lobbyismus großer Player und auch eine wachsende Blockadehaltung des Europäischen Rates, durch Egoismen in den Mitgliedsländern, Europäische Politik beschädigen und das Vertrauen in die Progressivität der Europäischen Institutionen beschädigt. Dafür ist nicht nur der Brexit ein bitteres Beispiel, dafür sind auch Entscheidungen wie der EU-Türkei-Deal, der ohne Einflussnahme des Parlaments im März 2016 in einer Ratsmitteilung verkündet wurde oder die anhaltende Blockade des Rates zu nennen, zum Beispiel bei der Dublin-Reform oder dem ePrivacy-Regulierungen. Dies verdeutlicht, dass das Demokratiedefizit inzwischen tief in die Konstruktion der gesetzgebenden Institutionen eingraviert ist und dass die Methode und Machtstellung der maßgebenden Entscheidungen zwischen den Regierungen, die sich nach der Finanzkrise rasant etablierte, keine gute Lösung ist, um europäische Politik demokratisch weiterzuentwickeln.

 

Wir setzen daher auf mehr Initiativ-Recht beim Parlament, auf Vergemeinschaftung und echte Harmonisierung, wo sie sinnvoll ist, um vor allem Grundrechte, soziale und Kollektivrechte zu garantieren. Wir können uns zugleich eine wachsende Rolle des Ausschusses der Regionen vorstellen und eine klarere Kontrolle von Ratsentscheidungen durch die Legistlative. Die fragmentierte Europäische Öffentlichkeit war und ist ebenfalls eine entscheidende Baustelle, in der mehr demokratische Debatte entstehen könnte.

 

Wir halten es für problematisch, dass Europäische Politik einseitig auf den Binnenmarkt und auf Wettbewerb orientiert bleibt, ohne überhaupt ausgeglichene Handelsbilanzen der Länder in Angriff zu nehmen. Dies belastet Süd- und Osteuropa enorm und lässt sich auch nicht durch die beste Köhäsionspolitik ausgleichen.

 

Deshalb wollen wir eine EU, die sich auf einen gesellschaftspolitischen Politikansatz besinnt, der Freiheit, Gleichheit und Solidarität in den Mittelpunkt stellt. Darin hat Kulturaustausch und Medienfreiheit für den demokratischen Dialog über unser Selbstverständnis, die Vielfalt und unsere Zukunft, verbunden mit viel Wissen über Europas Geschichte, einen konstitutiven Platz und Kulturpolitik müsste ihre Existenzberechtigung in den Budgetverteilungskämpfen nicht täglich auf’s Neue beweisen.

 

2. Welche kulturpolitischen Initiativen planen Sie im neuen Europäischen Parlament?

 

Wir haben uns gefreut, dass im neuen CREATIVE EUROPE 2021 – 2027 im Sektor-übergreifenden Programmteil Initiativen für Medienfreiheit einen prominenteren Platz als je zuvor gefunden haben und auch, dass das Parlament jetzt mit einen verdoppelten Budgetansatz in die Debatten um den Mehrjährigen Finanzrahmen geht. Auch der Ausbau und die Fortsetzung der Programmgrundstruktur, wie sie 2014 entstand, ist sinnvoll, auch wenn wir uns mehr Orientierung auf infrastrukturelle Förderung öffentlicher Kulturinstitutionen gewünscht hätten.

 

  • Andererseits ist es gut, dass der Kultur- und Kreativsektor umfangreich gefördert wird und zugleich die kritische Sicht auf die Einkommenslage der Kreativen erhalten bleibt.
    Hier sehen wir Möglichkeiten, die Idee eines fair work Siegels, wie es z. B. auch bei ver.di diskutiert wird, auf europäischer Ebene weiter zu diskutieren, um in Teilbereichen die soziale Lage Kreativer deutlich zu verbessern. Wenn große Firmen der Musik-, Verlags-, Spiele- oder Filmindustrie nachweisen müssen, dass sie ihre Kreativen gut bezahlen, wären wir ein Stück weiter bei der Verbesserung der Einkommenslage und dies würde auch die Verhandlungspositionen der Freiberufler verbessern.
  • Ebenso sollten schleunigst Maßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen werden, die die Doppelbesteuerung von Künstler*innen und Kreativen, wenn sie länderübergreifend arbeiten, unterbindet.
  • Wir müssen uns weiterhin, nicht nur als Auftrag des Kulturerbe-Jahrs 2018, mit dem Erhalt, der Förderung und der europaweiten Wirkung von Gedächtnisinstitutionen befassen. Das beginnt bei klaren und nachhaltigen Infrastrukturförderungen bis hin zu Regelungen für das Urheberrecht (siehe Antwort 7).
  • Wir halten die inzwischen mehrfach geäußerte Grundidee europäisch gut zugänglicher Mediatheken, die vor allem auch vom Angebot der ÖRR-Anstalten gespeist werden, für sinnvoll und wichtig, wobei hier von der institutionellen Struktur bis zur Untertitelung von Beiträgen viele Baustellen sind. Wir begrüßen, wenn hier die begonnenen Dialoge mit der neuen Legislatur schnell wieder in Gang kommen.
  • Wir denken, dass neben der kulturellen und der Medienbildung, die digitale Bildung eine wachsende Rolle spielen wird. Wir sollten hier über Initiativberichte hinauskommen und in Programmlinien für Jugend, Bildung und Kultur in Zukunft mehr Modellprojekte und den Austausch darüber anschieben.

 

3. Welche Bedeutung messen Sie der Sicherung der Kunst-, Meinungs- und Informationsfreiheit zu? Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, wenn die Kunst-, Meinungs- und Informationsfreiheit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeschränkt werden?

 

Wir haben kooperativ die wichtige Arbeit und die neuen Pilotprojekte des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit unterstützt und begleitet und gehen davon aus, dass deren Arbeit stärker institutionalisiert werden muss. Dafür werden wir uns einsetzen. Gleiches gilt für ein Projekt der Deutschen Welle, dass sich vor allem an junge Menschen richtet.

 

Neben der bedrohten Medienfreiheit ist auch nicht zu übersehen, wie europaweit Kunst- und auch Wissenschaftsfreiheit unter Druck geraten, offline wie online. Deshalb unterstützen wir die Einmischung der VIELEN in politische Diskurse, in europäische Debatten, weil sie Sichtbarkeit für den demokratischen Dialog und für kulturelle Vielfalt einfordern.

 

Wir haben auch aus Gründen des Schutzes der Kunst- und Meinungsfreiheit die EU-Urheberrechtsreform – anders als der Deutsche Kulturrat – abgelehnt, weil wir es für falsch halten, die berechtigten Forderungen von Kreativen nach einem guten Einkommen „in einen Ausgleich“ mit Meinungsfreiheit zu bringen, die durch Uploadfilter gefährdet ist. Es gibt für uns keinen „Ausgleich“ zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Eigentum, sondern nur den politischen Zugang, dass Mittel und Wege gefunden werden, wie beide Rechte zu garantieren sind. Deshalb haben wir die Verknüpfung der Frage des Value gaps mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch automatische Erkennungssysteme von Beginn an für einen Irrweg gehalten, der praktisch ohnehin nur sicher Meinungsfreiheit einschränkt, jedoch sehr unsicher das Einkommen Kreativer verbessert. Überdies verletzt nach unserer Auffassung der Weg der Haftungsbefreiung der Plattformen durch einen Rundum-Lizenzierung, der auch praktisch unmöglich ist, tendenziell internationales Urheberrecht. In der letzten Fassung der Berner Übereinkunft steht es ausschließlich den Urheber*innen zu, frei zu entscheiden, ob und wie sie ihre Werke lizenzieren wollen. Die jetzt vorgeschlagenen Lösungen im Art. 17 (vormals 13), aber auch an anderen Stellen der Urheberrechts-Richtlinie, machen vertragliche Lizenzierungen über Verwertungsgesellschaften jedoch tendenziell verpflichtend, will man überhaupt an Ausschüttungen beteiligt werden. Wir denken, dass diese gesetzlichen Lösungen juristisch eher Verunsicherungen und neue Ungerechtigkeiten unter Kreativen produzieren und urheberrechtlichen Standards nicht angemessen sind, also auch juristisch angreifbar sind. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass der geplante Interessengruppen-Dialog, so wie es am 15.4. auch in der Protokollerklärung der Bundesregierung hervorgehoben wurde, noch vor den Umsetzungsversionen der Mitgliedstaaten aufgenommen wird.

 

Um Plattformen zu regulieren, schlagen wir Digitalsteuern, transparente Algorithmen, wenn sie mit UGC in Berührung kommen und eine strenge Anwendung des Kartellrechts vor. Das Steueraufkommen sollte direkt in die Förderung von Kreativen, Journalismus und digitaler Bildung fließen.

 

4. Befürworten Sie einen europäischen Förderfonds für Akteure aus Kunst, Kultur und kultureller Bildung, denen auf nationaler Ebene aus politischen Gründen die Förderung entzogen wurde oder verweigert wird?

 

Letztlich gibt es dies schon für Journalist*innen und betrifft dann auch Journalist*innen aus Nachbarstaaten, aber auch aus EU-Staaten und dies sollte durchaus auch Kunstprojekte, Künster*innengruppen möglich sein. Grundsätzlich bleiben solche Instrumente aber Reparaturinstrumente, wenn die EU nicht im Dialog unter den Mitgliedsstaaten sichert, dass Rechtsstaatlichkeit und damit auch Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst in allen Mitgliedsländern garantiert werden. Solche Eingriffe halten wir für derart gravierend, dass hier sowohl Ratspräsidentschaften als auch die EU-Institutionen die Mitgliedsländer nicht nur ermahnen, sich an die Grundrechtecharta zu halten, sondern auch Sanktionen, wie Stimmentzug im Rat oder ähnliches geprüft werden, wenn Kunstfreiheit in einem EU-Mitgliedsland nicht garantiert werden.

 

5. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung des Medienpluralismus? Planen Sie Maßnahmen, um gegen die Gatekeeper-Position von Plattformen vorzugehen?

 

Wir haben nicht nur Art. 17 (zuvor 13) von Beginn an kritisch gesehen, auch den Art. 15 (vormals 11) der EU-Urheberrechts-Richtlinie haben wir, allein schon durch die Erfahrungen in Deutschland und Spanien, nicht für eine Förderung des Journalismus gehalten, sondern für eine Einschränkung der Medienvielfalt, die neben den klassischen Presseverlagen, heute viele neue Formen hervorgebracht hat. Überdies waren es die Presseverleger selbst, die ihre Printsparten heruntergewirtschaftet haben und das Online-Geschäft neben den Plattformen als entscheidend anvisierten. Der jetzige Kampf um die Werbeeinnahmen, wird aus unserer Perspektive eher auf dem Rücken von Journalist*innen als für sie ausgefochten.

 

Um Medienpluralismus zu sichern, sehen wir jedoch auch, dass weitere Schritte für einen EU-weiten Whistleblowerschutz gegangen werden müssen.

 

Wir übersehen nicht die Gatekeeper-Position der Plattformen, die im übrigen durch den verunglückten Art 17 (jetzt 13) der EU-Copyright-Directive nach unserer Auffassung weiter gestärkt wurde. Sie werden ganz sicher demnächst Uploadfilter-Lizenzen für kleinere Provider anbieten können und sind dann wieder ein Stück reicher und stabiler in ihrer Marktmacht. Ähnliches hat sich mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon abgespielt. Dies verschlang viele Anwaltskosten unter den Großen der Branche, die Höhe wird medial um die 8 Millionen beziffert, und am Ende bekam Google eine Gratis-Lizenz. Kleinere Firmen oder gar Blogs können sich solche Auseinandersetzungen gar nicht leisten, ihre ohnehin nicht einfache Zukunft wurde gerade erneut ziemlich verdüstert.

 

Wie auf Frage 3 schon geantwortet, auch wir wollen Plattformen regulieren und sehen erst einmal drei Richtungen: Um Plattformen zu regulieren, schlagen wir Digitalsteuern, transparente und ethische Algorithmen, wenn sie mit UGC in Berührung kommen (z. B. dürfen sie keine Entscheidung über Grundrechte treffen, dafür haben wir den Rechtsstaat) und drittens eine strenge Anwendung des Kartellrechts vor. Das Steueraufkommen sollte direkt in die Förderung von Kreativen, Journalismus und digitaler Bildung fließen.

 

6. Wie stehen Sie zur Einführung einer Digitalsteuer?

 

(siehe Antworten 3. und 5.) Wir begrüßen eine Einführung von Digitalsteuern. Die Bundesregierung darf die Einführung einer Digitalsteuer als Zwischenschritt zur einheitlichen Besteuerung nicht weiter behindern. Die Höhe des Steuersatzes muss sich am Unterschied der durchschnittlichen Besteuerung von Firmen zu der von Internetkonzernen bemessen. Wir begrüßen jedoch auch die Idee, wie sie mit dem Programm Digital Europe entwickelt wurde, Europäische Supercomputer im EXA-Bereich in Angriff zu nehmen, diese jedoch konsequent und überprüfbar für friedliche Zwecke, und auch zugänglich für Forschung, Bildung und die Digitalisierung des Kulturerbes zur Verfügung zu halten.

 

7. Planen Sie urheberrechtliche Initiativen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Wir denken, dass die Ausnahmeregelungen in der Urheberrechtsreform für Forschung, Bildung und Kulturerbe weder wesentlich zur Harmonisierung des Urheberrechts beigetragen haben, noch dass sie verbindliche Rechtssicherheit für Lehrkräfte, Bildungs- und Forschungsinstitutionen oder Einrichtungen des Kulturellen Erbes, die oft Lizenznehmer- und -geber in einem sind, geschaffen hat. Auch hier hat der überbordende Lizenzierungsgedanke die Lösungen bestimmt und zugleich den Flickenteppich der Urheberrechtsrahmen in den Mitgliedstaaten nicht aufgelöst. Natürlich begrüßen wir die „out of commerce“-Regelung, die Gedächtnisinstitutionen, Bibliotheken, Archiven mehr Rechtssicherheit bei der Pflege der Sammlungen geben wird, doch wir denken trotzdem, hier ist ein wichtiger Punkt, um weitergehenden Initiativen vorzuschlagen, die den Bildungsauftrag und die Ausstellungsarbeit erleichtern. Wir haben dazu schon mit Fachgesprächen begonnen und Kooperationen mit Hochschulen und JuristInnen aufgebaut und werden die nächste Legislatur nutzen, um für die sogenannten GLAM-Institutionen mutigere Vorschläge zu unterbreiten und die Zweckbindung der Ausnahmen zu erweitern. Uns ist dies deshalb so wichtig, weil wir hier einen entscheidenden Punkt sehen, Europäisches Kulturerbe Bürgerinnen und Bürgern unkomplizierter zugänglich zu machen.

 

8. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten? Wie wollen Sie sicherstellen, dass nationale kulturwirtschaftliche sowie gemeinnützige Kulturstrukturen durch Handelsverträge mit Drittstaaten keinen Schaden nehmen?

 

Wir haben immer eine starke Position vertreten, dass Medien nicht wie z. B. in Übersee allein als Kommunikationsunternehmen angesehen werden und Kultur nur im Marktgeschehen von Bedeutung ist, sondern das gewachsene Institutionengefüge öffentlicher Kulturangebote verteidigt. Das gilt mit erhöhter Aufmerksamkeit für die Herausnahme öffentlicher Angebote aus Handelsverträgen, um Vielfalt und Experimente zu fördern. Deshalb halten wir es auch für geboten, diese UNgestützte Auffassung in allen Mandaten für Handelsverträge der EU zu verteidigen, Transparenz bei der Vertragsentstehung einzufordern und die Internationale Handelspolitik, die 2009 vergemeinschaftet wurde mit einer repräsentativen und mitentscheidenden Rolle des INTA und des Parlaments zu begleiten. Zu Beginn der Legislatur hatten wir eine starke Position zur Herausnahme von Kultur und Medien in den TTIP-Verhandlungen vertreten und diese Linie auch bei den nachfolgenden Handelsabkommen vertreten.

 

9. Welche Bedeutung messen Sie der Auswärtigen Kulturpolitik beim gemeinsamen Auswärtigen Dienst der EU zu? Sehen Sie hier einen Ausbaubedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie?

 

Auswärtige Kulturpolitik hat einen enormen Stellenwert nicht nur bei der Sicherung von kulturellen Zeugnissen und von Lebensweisen in Konfliktsituationen. Über die unmittelbare diplomatische Tätigkeit hat sich hier in den vergangenen Jahren ein wachsendes Bewusstsein auch im Politisch-Parlamentarischen entwickelt, was sich in verschiedenen Berichten in der vergangenen Legislatur zeigte, an deren Entstehung wir uns aktiv beteiligt haben. Inmitten der Programmlinien von Creative Europe 2021 – 2027 hat der Stellenwert der Förderung von Nachbar- und Drittstaaten stetig zugenommen und ist auch ausgebaut worden, was wir angesichts der komplizierten inter-kulturellen und inter-religiösen Lage z. B. im mittleren und nahen Osten für absolut notwendig halten. Der derzeitige Diskus über das koloniale Erbe Europas ist ebenfalls ein entscheidender Beitrag, den wir stärker europäisieren müssen.

 

10. Welche Maßnahmen zur Einbeziehung nationaler und europäischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse der europäischen Kulturpolitik werden Sie ergreifen?

 

Anhand der vorgeschlagenen Maßnahmen, die wir intensiver verfolgen wollen (siehe insbesondere Antworten zu Frage 2 und 7) setzen wir auf einen umfangreichen Austausch mit Einrichtungen des Kulturerbes, hoffen auch auf ein stärkeres Lobbying des Deutschen Museumsverbandes, vergleichbar den lebendigen Vertretungen der Bibliotheksverbände in Brüssel und arbeiten eng mit Hochschulen zusammen.

 

Um die soziale Lage Kreativer auf europäischer Ebene stärker zu fokussieren, setzen wir natürlich auf die ganze Breite an Kulturproduzenten, von den Selbständigen bis zur Kulturindustrie und auf die berufsständischen Organisationen und Kulturverbände und gewerkschaftliche Interessenvertretungen.

 

Unsere Zusammenarbeit mit dem ECPMF werden wir fortsetzen und auch mit unseren Ministerinnen und Ministern in den Ländern, die nicht nur in der Hauptstadt und im Bundesrat wichtige Impulse für eine Europäische Kultur- und auch Medienpolitik liefern. In den vergangenen Jahren haben wir auch gute Kontakte zur Europäischen Kommission vor allem in medienpolitischen Fragen aufgebaut, so dass hier eine kooperative Aushandlung von politischen Vorschlägen auch vor Entscheidungsprozessen möglich ist.

 

Für Fragen der Plattformregulierung arbeiten wir seit Jahren eng mit EDRi, digital courage und anderen NGOs zusammen, verfolgen die interessanten Vorschläge der UNI global union zu ethical AI und tauschen uns intensiv mit anderen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus, die an industrie-, netz-, steuer- und finanzpolitischen Themen arbeiten.

 

Und auch wenn wir bei der EU-Urheberrechtsreform ziemlich konträre Ansichten zum Deutschen Kulturrat entwickelt haben, schätzen wir natürlich die Expertise des Deutschen Kulturrates, die offenen Debatten und das Engagement als orientierender Kulturverband in Deutschland. Wir freuen uns auch, dass unsere Wahlprogramm nochmals in aller Ausführlichkeit die Bedeutung Europäischer Kulturpolitischer Impulse hervorhebt und dass es Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern in der LINKEN gelungen ist, hier den Parteitag im Dialog zu überzeugen, gemeinsam ein klares Bekenntnis zu Kultureller Vielfalt in Europa konkret zu untermauern.

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