Honoraruntergrenzen

Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden.

 

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu Honoraruntergrenzen (Stand: 11.06.2024).

 

Unterthemen

 

Die Einführung bietet eine Übersicht zur Einführung von  Honoraruntergrenzen für Kulturförderung..

Auf der Seite „Professionelle Künstler“ sind Merkmale professioneller künstlerischer Tätigkeit zusammengestellt.

In Deutschland gibt es eine Reihe Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen. Ausführliche Informationen sind hier zusammengestellt.

Informationen zu Basishonoraren zur Aushandlung von Basishonoraren in Ländern finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Diskussion um Honoraruntergrenzen, Artikel zum Thema und weiteres finden Sie hier.