Heimatministerium – Wie soll das gehen?

Das Bundesinnenministerium erweitert seine Kompetenzen und sein Selbstverständnis

Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
Die Unterabteilung H II hat die Bezeichnung „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ und setzt sich aus neu geschaffenen Referaten sowie dem bestehenden Referat „Demografie“ des BMI zusammen und beinhaltet auch die aus dem Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übergegangene Zuständigkeit für den demografischen Wandel. Die Unterabteilung H II soll den folgenden organisatorischen Aufbau erhalten:

 

• Referat H II 1: Grundsatz, Geschäftsstelle, Kommunen
• Referat H II 2: Fördersysteme, Analysen, Heimatberichterstattung
• Referat H II 3: Demografischer Wandel und gleichwertige Lebensverhältnisse
• Referat H II 4: Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse
• Referat H II 5: Mobilität, Technologie, Raum und gleichwertige Lebensverhältnisse
• Referat H II 6: Regionale und kulturelle Identität

 

Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung
Die Unterabteilung H III hat die Bezeichnung „Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung“. Sie setzt sich aus den aus dem BMVI übergegangenen Organisationseinheiten „Raumordnung“, Projektgruppe „Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, Europäische Raumentwicklungspolitik/territorialer Zusammenhalt“ und aus dem Bundesumweltministerium (BMU) übernommenen Zuständigkeiten für die Stadtentwicklungsangelegenheiten der Raumordnung und für den demografischen Wandel sowie dem bestehenden Referat „Geodäsie und Geoinformationswesen“ zusammen. Das Referat H III 6 wird neu geschaffen. Die Unterabteilung H III soll den folgenden organisatorischen Aufbau erhalten:

 

• Referat H III 1: Grundsatz, Raumordnung
• Referat H III 2: Raumordnungsplanung, Raumordnungsrecht
• Referat H III 3: Europäische Raumentwicklungspolitik, territorialer Zusammenhalt
• Referat H III 4: Regionalpolitik, Strukturwandel, Stadtentwicklung
• Referat H III 5: Geoinformationswesen
• Referat H III 6: Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit

 

Bereits in der Bundestagsdrucksache 19/1578 vom April 2018 hat die Bundesregierung angekündigt, dass für das Politikfeld heimatbezogene Innenpolitik 98 neue Stellen geschaffen werden. Darin enthalten sind die Stellen für die neu eingerichtete Funktion des beamteten Staatssekretärs und dessen Büro. Zusätzlich wurden sechs neue Stellen für das Büro des neuen Parlamentarischen Staatssekretärs geschaffen.

 

Inhaltlich wie strukturell bereitet sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf eine deutliche Erweiterung seiner Kompetenzen, aber auch seines Selbstverständnisses vor. Der vom Ministerium beschriebene Heimatbegriff ist erfreulich modern und wenig ausgrenzend. Doch bleibt bislang vollständig unklar, wie dieser begrüßenswerte offene Heimatbegriff mit einigen Äußerungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer in Deckung zu bringen ist.

 

Noch unklar ist auch, wie das Ministerium seine Aufgaben inhaltlich erfüllen will. Besonders die Frage, ob und wie bundesweite Förderprogramme initiiert werden, scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab dem Jahr 2020 vor. Im Rahmen der Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems sollen weitere Bundesprogramme daraufhin überprüft werden, ob und wie sie zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen. Besonders ein Bundesprogramm kulturelle Integration ist im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise nicht vorgesehen, aber dringend notwendig.

 

Strukturell entwickelt sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu einem spannenden Ministerium mit (wieder) zunehmender Kulturkompetenz. Nach 20 Jahren kulturpolitischer Abstinenz, scheint das Innenministerium jetzt in den Kulturdebatten wieder mitmischen zu wollen. Die Zusammenarbeit in der Initiative kulturelle Integration hat die Türen zwischen dem Kulturbereich und dem Innenministerium bereits seit zwei Jahren geöffnet. Diese Zusammenarbeit wird auch mit dem erweiterten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergehen. Darüber hinaus streben wir auch intensive Debatten zu weiteren kulturpolitischen Themen mit dem Innenministerium an. Man darf gespannt sein.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5/2018.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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