Koalitionsvertrag: Gutes Ergebnis für die Kultur – Eine Einschätzung

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist ein gutes Ergebnis für die Kultur. Nicht nur ragt das Kulturkapitel mit Blick auf den Umfang und die Einordnung unter der Überschrift „Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben“ heraus, auch in verschiedenen anderen Kapiteln werden konkrete die Kultur betreffende Aussagen gemacht, deren Umsetzung für den Kultur- und Medienbereich positiv ist. Für verschiedene genannte Bereiche hat der Deutsche Kulturrates bereits konkrete Vorschläge unterbreitet, in anderen werden wir nachlegen müssen.

 

Das Kulturkapitel des Koalitionsvertrags endet programmatisch. Es steht dort: „Politik für Kultur und Wissenschaft, Medien und Bildung ist eine Politik für die offene Gesellschaft, für die Freiheit von Meinungen, Wissenschaft und Kunst.“ Dieses klare Eintreten für eine weltoffene Kulturpolitik ist ein eindeutiges Signal an jene, die den Kulturbegriff verengen oder Kunst und Kultur einschränken wollen.

 

Unmissverständlich wird hierzu im Koalitionsvertrag formuliert: … „die Bereitschaft, Widersprüche auszuhalten, sind Voraussetzungen für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander. Gerade in Zeiten des Wandels sind eine starke und vielfältige Kunst- und Kulturszene sowie eine moderne und ermöglichende Kulturpolitik unverzichtbar.“

 

Erfreulich an der letzten Aussage ist zum einen, dass Kunst und Kultur die Kraft zu gesprochen wird, Verständnis und Verständigung zu fördern und zum anderen mit dem Begriff der ermöglichenden Kulturpolitik, die unselige aktivierende Kulturpolitik ad acta gelegt wurde.

 

Und ermöglicht werden soll vieles. Förderpolitisch sind verschiedene neue Programme zu nennen und die Verstetigung von bestehenden. Konkret geplant ist:

 

  • die Auflage eines Programms Kultur in den Regionen, das der zeitgenössischen Kunst zugutekommen soll,
  • die Ausweitung des Investitionsprogramms für Kultureinrichtungen in Ostdeutschland „Invest Ost“ auf ganz Deutschland, dieses Programm dient der Sanierung maroder Kulturbauten,
  • die Fortführung des Programms LandKULTUR und deren Verbindung mit Integration und Inklusion,
  • die Einführung eines Programms „Jugend erinnert“, um junge Menschen an die Erinnerungskultur heranzuführen.

 

Kulturelle Bildung

 

Bildung wird im Koalitionsvertrag eine wichtige Bedeutung beigemessen. Für den Kultur- und Medienbereich ist mit Blick auf die kulturelle Bildung bedeutsam, dass eine stärkere Verzahnung mit der politischen Bildung angedacht ist. Dies ist gerade mit Blick auf die Erinnerungskultur, aber auch allgemein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutsam. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ferner, dass die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement besser unterstützt werden soll. Weiter soll die kulturelle Bildung mit Blick auf Bildung für nachhaltige Entwicklung an Bedeutung gewinnen. Noch einmal bestärkt wird im Koalitionsvertrag die Fortsetzung des Programms „Kultur macht stark“.

 

Politik für kulturelle Bildung soll sich aber nicht nur in Projekten erschöpfen, geplant ist auch eine Mittelaufstockung im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Hier kann die Infrastruktur kultureller Bildung gestärkt werden, die die Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung und Umsetzung von Projekten ist. Auch sollen die Bundes- und Jugendfreiwilligendienste finanziell aufgestockt werden. Wichtig für die Infrastruktur kultureller Bildung ist ferner, dass in den vom Bund geförderten Kultureinrichtungen kulturelle Bildung und Kulturvermittlung im Organisationsplan und damit Personalbestand fest vorgesehen sein soll. Damit wäre kulturelle Bildung und Kulturvermittlung nicht mehr nur ein schöner Zusatz, sondern gehörte zu den Aufgaben von vom Bund geförderten Einrichtungen.

 

Weiter soll die Medienbildung gestärkt und die kulturelle Bildung und Medienbildung enger verzahnt werden. Hierzu ist ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung, Vermittlung und Medienkompetent geplant. Dieses wird mit den vielfältigen angedachten Aktivitäten der digitalen Bildungsoffensive zusammengedacht werden müssen.

 

Aus- und Weiterbildung

 

Wichtig mit Blick auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts Kultur und Medien ist die angestrebte Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Auch im Kultur- und Medienbereich zeichnet sich in einigen Feldern, die eine duale Ausbildung voraussetzen, ein Fachkräftemangel ab. Um diesem entgegenzuwirken, muss die Duale Ausbildung an Attraktivität gewinnen und die Aufstiegsqualifizierung ähnlich dem Hochschulstudium kostenfrei sein. Der Deutsche Kulturrat hat sich hierzu in seinen Forderungen zur Bundestagswahl 2017 positioniert. Es ist erfreulich, dass im Koalitionsvertrag die entsprechenden Weichen gestellt werden.

 

Ebenfalls positiv ist die geplante Stärkung der Weiterbildung. Weiterbildung hat auch im Kultur- und Medienbereich eine große Relevanz. Zu begrüßen ist, dass die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet werden soll, Arbeitnehmern und Arbeitslosen Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen bzw. sie gezielt zu beraten. Für den Kultur- und Medienbereich wird es erforderlich sein, entsprechende Anpassungen mit Blick auf Selbständige, speziell Solo-Selbständige, vorzunehmen. Hier wird sich der Deutsche Kulturrat in die anstehenden Debatten entsprechend einbringen.

 

Das erneuerte Professorinnenprogramm soll einen Beitrag für mehr Professorinnen an Hochschulen leisten. Es wird darauf ankommen, dass auch die Kunst- und Musikhochschulen sich hier entsprechend engagieren und den Frauenanteil in der Lehre deutlich erhöhen.

 

Geschlechtergerechtigkeit

 

Fragen der Geschlechtergerechtigkeit spielen sowohl mit Blick auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen eine Rolle als auch hinsichtlich dem Bestreben, dass mehr Frauen Führungspositionen einnehmen. Der Deutsche Kulturrat will mit dem Mentoring-Programm, das beim Projektbüro Frauen in Kultur und Medien des Deutschen Kulturrat angesiedelt ist, seinen Beitrag dazu leisten, Frauen auf Führungspositionen vorzubereiten.

 

Jurys und Auswahlgremien sollen geschlechtergerecht besetzt werden und auch bei Stipendien und Förderentscheidungen soll Geschlechtergerechtigkeit in die Entscheidungen einbezogen werden. Hier hat sich die hartnäckige Arbeit verschiedener Akteure – und auch des Deutschen Kulturrates – in der letzten Wahlperiode gelohnt.

 

Soziale Sicherung

 

Hervorzuheben ist hier, dass Selbständige generell in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Freiberufliche Künstler und Publizisten sind dies bereits seit 1983 durch die Künstlersozialversicherung. Andere im Kulturbereich Selbständige, die die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung nicht erfüllen, haben keinen automatischen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass bestehende Sondersysteme für Selbständige wie beispielsweise die Künstlersozialversicherung oder auch die Versorgungswerke für Freiberufler nicht angetastet werden, andere Selbständige sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen. Geplant ist, die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge gründerfreundlich zu gestalten. Der Deutsche Kulturrat wird ein besonderes Augenmerk auf diese Frage richten und dabei auch thematisieren, dass es nicht nur auf Gründerfreundlichkeit ankommt, sondern manche Selbständige fortlaufend nur ein geringes Einkommen erzielen.

 

Zu begrüßen ist ferner, dass das Statusfeststellungsverfahren noch einmal unter die Lupe genommen werden soll und noch in diesem Jahr eine Anschlussregelung für das Arbeitslosengeld I für kurz befristet Beschäftigte gefunden werden soll.

 

Urheberrecht

 

Der Einsatz für die Verlegerbeteiligung wird im Abschnitt zum Urheberrecht als erstes Vorhaben genannt. Hier wollen sich die Koalitionäre für eine schnelle Lösung auf der europäischen Ebene einsetzen, die dann in nationales Recht übersetzt werden soll. Weiter soll die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern gestärkt werden. Auch soll die Privatkopievergütung den neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden.

 

Ein starkes Urheberrecht wird auch für die weitere Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft als dringend erforderlich gesehen.

 

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

 

Auch hier ist eine Stärkung und der Ausbau des internationalen Austauschs geplant. Dazu gehört unter anderem die geplante Erhöhung des Etats der Deutschen Welle auf dem Niveau vergleichbarer europäischer Sender. Programme zur Unterstützung verfolgter Künstler, Wissenschaftler und Journalisten sollen verstärkt werden.

 

Ein besonderes Augenmerk soll auf den kulturellen Austausch mit Afrika gerichtet werden. Hier soll der Kulturaustausch befördert und sich der Aufarbeitung des Kolonialismus gewidmet werden. Mit dem Thema Kolonialismus soll sich auch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit Blick auf die Provenienzrecherche befassen.

 

Angekündigt wird ferner, dass in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 ein besonderes Augenmerk Kultur und Bildung als Motor des zusammenwachsenden Europas gewidmet werden soll.

 

Steuerrecht

 

Interessant für den Kulturbereich ist in steuerrechtlicher Hinsicht, dass sich auf europäischer Ebene für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für gewerblich gehandelte Kunstgegenstände, E-Books, E-Papers und elektronische Informationsmedien eingesetzt werden soll.

 

Medienpolitik

 

Angesichts der Konvergenz der Medien ist die Medienpolitik kaum von der Digitalpolitik zu trennen. Es wird daher darauf ankommen, dass in der künftigen Bundesregierung ein enger Austausch zwischen dem BKM und dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stattfindet. Denn Medienregulierung wird einerseits stark auf der europäischen Ebene vorgeprägt und wird andererseits durch technische Entwicklungen getrieben.

 

Handelspolitik

 

Ein Wermutstropfen im Koalitionsvertrag sind die Aussagen zur Handelspolitik. Zwar wird immer wieder betont, dass ein fairer Handel angestrebt wird, doch wird mit dem unmissverständlichen Bezug auf das CETA-Abkommen die Diskussion um weitere Handelsabkommen präjudiziert. Dass nicht einmal die Konvention Kulturelle Vielfalt in diesem Kontext Erwähnung findet, ist bitter für all jene, die gehofft hatten, mit dieser Konvention auch ein handelspolitisches Instrument in den Händen zu halten. Hier gibt es noch viel zu tun.

 

Dennoch viel Positives

 

In der Gesamtbilanz enthält der Koalitionsvertrag viele positive Vorhaben für den Kultur- und Medienbereich. Abzuwarten bleibt, ob die Regierungsbildung klappt.

 

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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