Antworten der AfD auf die Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2019

4. Befürworten Sie einen europäischen Förderfonds für Akteure aus Kunst, Kultur und kultureller Bildung, denen auf nationaler Ebene aus politischen Gründen die Förderung entzogen wurde oder verweigert wird?

 

Einem derartigen europäischen Förderfonds stehen wir mit Blick auf die bestehenden EU-Strukturen skeptisch gegenüber. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Förderfonds. Es besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass über ein solches Programm gezielt Akteure ausgewählt werden, die im Sinne der Ziele heutiger EU-Eliten und ihrer medialen Verstärker alimentiert werden, um „politisch genehme Zeichen“ zu setzen. Dass Akteure, die als „politisch unkorrekt“ einzustufen sind, bei der gegenwärtigen Ausrichtung der EU wohl kaum als Zielgruppe derartiger Förderungen ins Auge gefasst werden, ist ein weiterer Aspekt, der hier aus unserer Sicht negativ zu Buche schlägt. Mit anderen Worten: Diese Förderfonds drohen zu einem weiteren Instrument einer Politik zu werden, die wir als verfehlt betrachten.

 

5. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung des Medienpluralismus? Planen Sie Maßnahmen, um gegen die Gatekeeper-Position von Plattformen vorzugehen?

 

Ende März dieses Jahres hat der umstrittene Vorschlag zur Reform des EU-Urheberrechts im EU-Parlament eine Mehrheit gefunden. Laut Art. 13 dieses Reformwerks sollen Betreiber von Internetplattformen für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke durch ihre Nutzer haften.

 

Der Upload-Filter ist aus Sicht der AfD ein weiterer Schritt, um die freie Information im Internet zu beschränken. Immer mehr Inhalte sind nur über Bezahlschranken verfügbar. Aus Sicht der AfD darf das Internet als Medium der Kommunikation, Information und freien Meinungsäußerung abseits der Verfolgung von Straftaten keinerlei Beschränkung und Zensur unterliegen.

 

Wir machen uns deshalb für eine Plattformregulierung mit einem weitgehenden Behinderungs- und Diskriminierungsverbot stark. Anbieter von journalistisch-redaktionellen Inhalten sollten, sofern diese journalistischen Standards entsprechen, von „Intermediären“, also Suchmaschinen, Sozialen Netzwerken, Add-Portalen etc., nicht diskriminiert oder unterschiedlich behandelt werden können, auch wenn diese politisch missliebige Positionen vertreten.

 

6. Wie stehen Sie zur Einführung einer Digitalsteuer?

 

Das Ziel dieser Steuer liegt vor allem in der stärkeren Besteuerung von US-Internetkonzernen wie Google, Facebook und Amazon. Diese Fokussierung wirft unter anderem das Problem auf, dass bei einer stärkeren Besteuerung Gegenmaßnahmen zu befürchten sind, die deutschen Unternehmen in den USA schaden. Deshalb sollte man sich eher auf Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen dieser Konzerne konzentrieren, wie sie die AfD seit langem fordert.

 

7. Planen Sie urheberrechtliche Initiativen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Die EU-Urheberrichtlinie zeigt, wie unter dem Deckmantel einer Urheberrechtsreform Ziele transportiert werden, die weit über die Wahrung von Urheberrechten hinausgehen und geeignet sind, die Freiheits-, Meinungs- und Informationsfreiheit einzuschränken. Unsere Initiativen im EP werden deshalb darauf abzielen, diese Freiheiten zu bewahren und zu verteidigen. Um hier aber richtig verstanden zu werden: Selbstverständlich sind wir der Meinung, dass geistiges Eigentum in ideeller und materieller Weise geschützt und honoriert werden muss. Wir werden deshalb ggf. auch Initiativen ergreifen, wenn wir dieses Recht bedroht oder eingeschränkt sehen.

 

8. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten? Wie wollen Sie sicherstellen, dass nationale kulturwirtschaftliche sowie gemeinnützige Kulturstrukturen durch Handelsverträge mit Drittstaaten keinen Schaden nehmen?

 

Die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP), um hier nur ein Beispiel zu nennen, lieferten Anhaltspunkte dafür, dass die kulturelle Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten in der Tat bewahrt und verteidigt werden muss. Die AfD vertritt die Auffassung, dass Bildung und Kultur aus Handelsverträgen soweit wie möglich auszuklammern sind. Die nationale Verantwortung für Bildung und Kultur darf nicht angetastet werden.

 

9. Welche Bedeutung messen Sie der Auswärtigen Kulturpolitik beim gemeinsamen Auswärtigen Dienst der EU zu? Sehen Sie hier einen Ausbaubedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie?

 

Die auswärtige Kulturpolitik Deutschlands muss zum Ziel haben, im Sinne einer kulturellen Verständigung mit anderen Völkern zu wirken. Goethe-Institute und zahlreiche regionale Kulturprojekte in aller Welt sollen ein positives Bild Deutschlands vermitteln. Davon profitieren Wirtschaft, Politik, Kultur und nicht zuletzt der Tourismus. Ein besseres Verständnis unserer kulturellen Werte, Traditionen und Geschichte trägt auch dazu bei, Vertrauen zu schaffen und Deutschland als zuverlässigen Partner zu empfehlen. Diese Ziele sind auch beim gemeinsamen Auswärtigen Dienst der EU in Anschlag zu bringen. Die Vermittlung einer abstrakten „europäischen Einheitskultur“ sollte unterbleiben.

 

Die AfD bekennt sich außerdem zur Fürsorgepflicht Deutschlands für die deutschen Minderheiten in aller Welt und wird deren Interessen mit Blick auf den gemeinsamen Auswärtigen Dienst der EU nachdrücklich unterstützen. Die Erhaltung und Förderung der deutschen Sprachkenntnisse in Gebieten mit deutschen Minderheiten sind dabei von besonderer Bedeutung.

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