Berlin, den 17.02.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat acht Fragenkomplexe zur Kulturpolitik an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gestellt. Die Antworten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen nun vor. Befragt wurden auch Die Linke, die AfD sowie das BSW, die allerdings bisher nicht geantwortet haben. Wie schon in den Parteiprogrammen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Parteien.
Die vierte Frage des Deutschen Kulturrates bezog sich auf Fragen des Urheberrechts. Konkret die Sicherung der Geräte- und Speichermedienvergütung in der digitalen Welt und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI.
Der Deutsche Kulturrat hat gefragt: Wollen Sie das System der Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung sichern und an digitale Nutzungsformen anpassen? Planen Sie Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf KI? Wie wollen Sie eine angemessene Vergütung der Rechtsinhaber für die Nutzung der Werke durch KI sicherstellen?
Die Parteien haben geantwortet:·
- SPD: Wir setzen uns dafür ein, dass das Urheberrecht auch künftig eine angemessene Vergütung für kreative Leistung gewährleistet. Wir werden insb. im digitalen Musikmarkt mithelfen, faire und transparente Vergütungsmodelle zu entwickeln, für eine größere Verteilungsgerechtigkeit. Wir wollen faire und transparente Vergütungsregeln und dafür sorgen, dass europäische Kultur in der Verbreitung nicht Opfer wird von Zensur und von auf Polarisierung ausgerichteten Algorithmen großer Plattformen. Wir werden deshalb prüfen, inwieweit Alternativen für europäische Kulturproduzenten entstehen und gefördert werden können. Mit der KI-Verordnung der EU haben wir Transparenzvorgaben ggü. den Urheber*innen zur Durchsetzung einer angemessenen Vergütung geschaffen und diese können sich zudem ihre Rechte vorbehalten, um ein Mining zu Trainingszwecken der GPAI verhindern. Wir werden prüfen, wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden und ob weitere Schutzlücken im Urheberrecht bei der Nutzung von KI geschlossen werden müssen, um diese angemessene Vergütung auch in Zukunft sicherzustellen.
- CDU/CSU: CDU und CSU wollen das System der Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung sichern und an digitale Nutzungsformen anpassen. Künstliche Intelligenz eröffnet Chancen. Zu dem Anspruch, die Technologie im Sinne der Menschen zu gestalten, gehört der regulatorische Rahmen, der durch den AI Act erweitert wurde. Hinsichtlich urheberrechtlicher Fragen bestehen bereits Regelungen, die einen Ausgleich zwischen KI-Entwicklern und Content Creatorn schaffen. Diese Regelungen gilt es sorgfältig zu evaluieren.
- Bündnis 90/Die Grünen: Generative KI-Systeme stellen uns vor neue Herausforderungen. KI-Modelle werden auch auf Basis von urheberrechtlich geschützten Daten trainiert. Die Urheber*innen dieser Daten müssen dafür vergütet werden. Wir wollen daher sicherstellen, dass Urheber*innen ihre Rechte wahrnehmen können. Wir wollen auch auf europäischer Ebene die Rechte von Künstler*innen besser schützen. Wir haben bereits im europäischen KI-Gesetz die Stellung von Urheber*innen gestärkt. Bei der Verwendung von künstlerischen Werken als Trainingsdaten für KI-Systeme wollen wir eine angemessene Vergütung von Urheber*innen erreichen, zum Beispiel durch Lizenzmodelle. Dazu gehört es, das bestehende Nutzungsvorbehaltsrecht standardisiert, automatisiert und lückenlos durchzusetzen.
- FDP: Das Urheberrecht schützt Eigentum und Kreativität. Im Zuge der Digitalisierung wird es zu einem Schlüsselrecht für die Schaffung kreativer Inhalte. Deshalb müssen wir auch im digitalen Raum gewähr-leisten, dass die Erträge aus der Verwertung kreativer Leistungen den Urhebern und weiteren Berechtigten zufließen. Wir Freie Demokraten wollen ein modernes Urheberrecht, das die berechtigten Interessen von Urhebern, Nutzern und Investoren berücksichtigt und sie zu einem angemessenen Ausgleich bringt. Es braucht einen einfachen Rechteerwerb und eine unbürokratische und transparente Beteiligung der Urheber sowie der weiteren Berechtigten an der Verwertung der Werke. Für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in generativer KI oder zum Training von KI wollen wir einen verlässlichen Rechtsrahmen und Rechtsicherheit für alle Beteiligten schaffen. Dabei ist klar: Das bestehende Schutzniveau beim Urheberrecht muss erhalten bleiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Alle Parteien bekennen sich zum Schutz des Urheberrechts. Das ist gut. Die zentrale Frage der nächsten Jahre wird sein, wie das Urheberrecht auch in Zeiten der Künstlichen Intelligenz gesichert werden kann. KI ist nicht einfach ein neues technisches Tool, sondern eine fundamentale Neuerung im digitalen Raum. Künstlerinnen und Künstler sind daran interessiert, KI als kreatives Instrument zu nutzen. Es muss aber gesichert sein, dass die Nutzung künstlerischer Werke für das Training von KI-Programmen angemessen vergütet wird und dass Künstlerinnen und Künstler auch zukünftig die Möglichkeit haben, die Nutzung ihrer Werke zu untersagen. Der AI-Act, der von der Europäischen Union verabschiedete einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, kann nur der erste Schritt sein. Weitere Regeln -auch für die Durchsetzung der Urheberrechte – müssen folgen.“
Weitere Informationen zur Bundestagswahl:
- Hier finden Sie die elf Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl.
- Hier finden Sie die Fragen des Deutschen Kulturrates an die Parteien.
- Hier finden Sie die Antworten der SPD.
- Hier finden Sie die Antworten der CDU/CSU.
- Hier finden Sie die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen.
- Hier finden Sie die Antworten der FDP.
- Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der Wahlprogramme der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu kulturpolitisch relevanten Themen.
- Hier finden Sie eine Analyse der Wahlprogramme.