Berlin, den 23.03.2021. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Seit nunmehr einem Jahr können Kulturveranstaltungen gar nicht oder wenn nur unter einschränkenden Auflagen stattfinden. Selbst wenn bei sinkenden Inzidenzzahlen Kulturveranstaltungen wieder möglich sein werden, wird eine volle Auslastung mit Besucherinnen und Besuchern nicht möglich sein, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb erschwert ist.
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen soll hier ansetzen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einem Wirtschaftlichkeitsbonus und einer Ausfallabsicherung. Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus sollen Kulturveranstalter finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucherinnen und Besucher als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen.
Sowohl der Wirtschaftlichkeitsbonus als auch die Ausfallabsicherung können wichtige Instrumente sein, um jetzt Kulturveranstaltungen zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen. Mit der Überbrückungshilfe III steht ein von Bund und Ländern entwickeltes und praktiziertes Förderverfahren zur Verfügung. Die Überbrückungshilfe III hat sich in den letzten Monaten als sehr flexibel und anpassungsfähig erwiesen. Die Verwaltungsabläufe sind inzwischen eingespielt. Das Instrument ist im Kulturbereich anerkannt und wird vielfach genutzt. Weiter sollten sich beim Aufsetzen der Ausfallabsicherung die Erfahrungen mit den beiden Ausfallfonds Film zunutze gemacht werden.
Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, muss er jetzt auf den Weg gebracht werden. Der Deutsche Kulturrat fordert daher:
- dass der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen schnell eingerichtet wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier müssen sich zügig über das Verfahren verständigen,
- dass sich der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen an privatwirtschaftliche Unternehmen richten und kein Ersatz für die Kulturförderung von Bund, Ländern oder Kommunen ist,
- dass alle künstlerischen Sparten antragsberechtigt sind,
- dass an bestehende Förderinstrumente wie die Überbrückungshilfe III angeknüpft wird. Hier könnte entweder innerhalb der Überbrückungshilfe III eine Programmlinie oder darauf aufbauend eine eigene Überbrückungshilfe IV (Sonderfonds für Kulturveranstaltungen) aufgelegt werden,
- dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird.