Ein gemeinsamer Länderrat für die Kultur

Bundesländer wollen mit neuem Gremium mehr Mitsprache in der Kulturpolitik

All diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kulturministerinnen und -minister eine Debatte zur Gestaltung eines eigenen Abstimmungs- und Beratungsgremiums angestoßen haben. Derzeit befasst sich eine von der KMK eingesetzte Arbeitsgruppe mit der konkreten Ausgestaltung. Daher sind die nachfolgenden Ausführungen nicht das Ergebnis dieser Beratungen, die in einigen Monaten vorliegen werden, sondern meine Überlegungen aus sächsischer Perspektive. Ein Kulturministerrat (KMR) muss es zeitlich und inhaltlich ermöglichen, dass alle Kulturministerinnen und -minister der Länder sich ausschließlich zum Zweck des Austauschs über kulturpolitische Fragen treffen und die Ergebnisse einen verbindlichen Charakter haben. Damit ist dieses Gremium auch so bedeutsam, dass die Ministerinnen und Minister – egal in welchem Ressort sie außerdem tätig sind – an diesen Beratungen teilnehmen. Der KMR sollte organisatorisch weiter Teil der KMK im Sinne eines Fachgremiums sein und mindestens zweimal im Jahr, im zeitlichen Umfeld der KMK Sitzungen, mit einer eigenen Tagesordnung zusammentreten. Einen von der KMK unabhängigen Fachministerrat – siehe Sozial- oder Justizministerkonferenz – halte ich nicht für zielführend. Die Beschlüsse des KMR haben den gleichen Charakter und folgen den Regularien der KMK. Der bereits bestehende und gut funktionierende Kulturausschuss sollte auch weiterhin seine Rolle als vorbereitendes Arbeitsgremium behalten. Die Kulturstiftung der Länder sollte im KMR mit beratender Stimme vertreten sein. Ein Teil der Beratungszeit soll dem Austausch mit der BKM gewidmet sein. Die Themen dafür können gemeinsam abgestimmt und ein gemeinsamer, zwischen Bund und Ländern rotierender Vorsitz – analog der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates – sowie eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse vereinbart werden.

 

Die Einbindung in die KMK ist auch wichtig, da viele Fragen der kulturellen Bildung auch mit dem Bereich der Schulen und Kindertagesstätten in Verbindung stehen. Daher sollen auch die Beschlüsse des Kulturministerrates dem Gesamtgremium zur Kenntnis gegeben werden.

 

Ein eigenständiges Beratungsgremium der Kulturminister stärkt die öffentliche Wahrnehmung der Kulturpolitik unabhängig, aber auch gemeinsam mit der BKM. EU-Vorgaben und internationale Vereinbarungen können gemeinsam besser vorbereitet und vom Bund in originärer Verantwortung wahrgenommen werden.

 

Der verstärkte Austausch über kulturpolitisch relevante Fragen muss mehr Zeit und Relevanz jenseits föderaler Zuständigkeiten erhalten. So wäre es auch dringend erforderlich, dass sich der Kulturministerrat regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden berät – warum nicht als ständiger Gast? –, denn Kulturpolitik und die Förderung der Kunst werden maßgeblich auch auf der Ebene der Kommunen umgesetzt. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Soziokultur etc. liegen überwiegend in kommunaler Verantwortung. Dabei geht es nicht allein um die Finanzierung, sondern auch um deren zukünftige Weiterentwicklung in Zeiten der Digitalisierung. Die Bedeutung der Kulturpolitik in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche verlangt nach einem engeren Abstimmungs- und Verständigungsprozess der politisch Verantwortlichen im Sinne eines gelebten kooperativen Föderalismus.

Eva-Maria Stange
Eva-Maria Stange ist Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen.
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