TTIP: Europäisches Parlament beschließt, Kultur- und Medienbereich soll ausgenommen werden

Deutscher Kulturrat erfreut über Entscheidung des Europäischen Parlaments und fordert Deutschen Bundestag zu ebenso klarer Haltung auf

Berlin, den 23.05.2013. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass das Europäische Parlament in seiner heutigen Abstimmung zum Verhandlungsmandat der EU für das EU-USA-Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) eine Ausnahme für den Kultur- und Mediensektor beschlossen hat.

 

Im Entschließungsantrag wurde formuliert, das Europäische Parlament „hält es für unerlässlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Möglichkeit wahren, ihre Politik im kulturellen und audiovisuellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zwar im Rahmen ihres Besitzstandes an Rechtsvorschriften, Normen und Übereinkommen, fordert daher, dass die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen und audiovisuellen Inhalten, auch online, im Verhandlungsmandat eindeutig festgehalten wird.“

 

Diese klare Haltung des Europäischen Parlaments markiert, dass die EU-Parlamentarier die „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in ihre handelspolitischen Entscheidungen einbeziehen. Damit unterstreichen sie die Bindungswirkung dieses völkerrechtlichen Dokuments.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, eine ebenso klare Haltung einzunehmen und die Bundesregierung aufzufordern, dass der Kultur- und Mediensektor vom Verhandlungsmandat ausgenommen wird.

 

Der EU-Handelsministerrat wird am 14. Juni 2013 in Dublin über das Verhandlungsmandat der EU entscheiden. Dabei werden die wesentlichen Pflöcke für die danach stattfindenden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA eingeschlagen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Forderung, den Kultur- und Mediensektor vom Verhandlungsmandat des EU-USA-Freihandelsabkommens auszunehmen, ist ein ermutigendes Zeichen aus der heutigen Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Besonders wichtig ist, dass diese Ausnahme auch für online erbrachte Dienstleistungen im Kultur- und Mediensektor gelten soll, denn hier liegen die Zukunftsmärkte. Jetzt kommt es auf die nationalen Regierungen und Parlamente an, dass sie in ähnlicher Weise auf das EU-Verhandlungsmandat Einfluss nehmen.“

 

  • Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Kulturelle Ausnahme ist bei geplantem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA unverzichtbar“ finden Sie hier.
  • Weitere Informationen zum EU-USA-Freihandelsabkommen (TTIP) finden Sie hier.
Vorheriger ArtikelKonvention Kulturelle Vielfalt auf dem Prüfstand
Nächster ArtikelEndlich: TTIP im Bundestag und im Bundesrat