Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2019

6. Wie stehen Sie zur Einführung einer Digitalsteuer?

 

Wir Freie Demokraten lehnen Überlegungen wie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Digitalsteuer als eine Art zweite Umsatzsteuer ab. Durch eine solche Konstruktion entstünde die Gefahr eines internationalen Steuerstreits mit Gegenreaktionen anderer Wirtschaftsräume sowie die Gefahr der Doppelbesteuerung digitaler Wertschöpfung. Das würde erst recht gelten, wenn die Europäische Union eine solche Steuer einseitig einführen würde. Vielmehr sollte die Diskussion über eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf OECD- /G20-Ebene fortgeführt werden.

 

7. Planen Sie urheberrechtliche lnitiativen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Wir Freie Demokraten stehen für den Schutz von geistigem Eigentum und eine faire Entlohnung der Urheber. Das Urheberrecht entwickelt sich im Zuge der Digitalisierung zu einem Schlüsselrecht für die Schaffung kreativer Inhalte und muss gerade auch in der digitalen Welt gewährleisten, dass die Erträge aus der Verwertung kreativer Leistungen den Urhebern und den weiteren Berechtigten zufließen.

 

Im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform haben wir uns gegen die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern eingesetzt, weil diese aus unserer Sicht die Einführung von „Upload-Filtern“ unausweichlich machen. Wir werden uns daher im Rahmen der Umsetzung der Reform im nationalen Recht für eine Lösung einsetzen, welche im Rahmen der Spielräume, welche die Richtlinie lässt, die Informations- und Meinungsfreiheit möglichst schont.

 

Plattformen und Urheber sollen grundsätzlich über die Lizenzverträge eine entsprechende Bezahlung frei verhandeln. In diesem Zusammenhang haben Verwertungsgesellschaften für eine vereinfachte Rechtewahrnehmung eine große Bedeutung. Wir setzen hier aber auch auf eine Stärkung des Wettbewerbs, etwa in Form von gemeinsamen Vergütungsregeln der Rechteinhaber. Langfristig setzen wir für die Durchsetzung von Urheberrechten im digitalen Zeitalter auch auf neue Technologien wie kryptographische Signaturverfahren.

 

8. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten? Wie wollen Sie sicherstellen, dass nationale kulturwirtschaftliche sowie gemeinnützige Kulturstrukturen durch Handelsverträge mit Drittstaaten keinen Schaden nehmen?

 

Wir Freie Demokraten bekennen uns zum regelbasierten Freihandel als Grundlage internationaler Handelsbeziehungen und streben daher langfristig eine weltweite Freihandelsordnung im Rahmen der WTO an. Unabhängig davon unterstützen wir weiterhin den Abschluss bilateraler Handelsabkommen, treten aber für modernere und transparentere Freihandelsabkommen ein.

 

Wir stehen für einen schonenden Ausgleich der Interessen im Kultursektor, der oft gleichzeitig Wirtschafts- und Kulturgut ist. Abkommen räumen Handelshemmnisse aus, garantieren hohe Verbraucherstandards und schützen kulturelle Vielfalt. So waren z.B. aus dem Verhandlungsmandat, das die EU Mitgliedsstaaten der EU-Kommission bei TTIP erteilt hatte, einerseits audiovisuelle Dienstleistungen ausgenommen und andererseits ausdrücklich festgehalten, dass Subventionen wie die Kulturförderung vom Abkommen nicht ausgeschlossen waren.

 

9. Welche Bedeutung messen Sie der Auswärtigen Kulturpolitik beim gemeinsamen Auswärtigen Dienst der EU zu? Sehen Sie hier einen Ausbaubedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie?

 

Wir Freie Demokraten sprechen uns für die Einrichtung einer Kulturabteilung für den Europäischen Auswärtigen Dienst aus. Dafür müssen zügig die notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Europa wird in weiten Teilen der Welt viel mehr als gemeinsamer Kulturraum wahrgenommen als von den Europäern selbst. Die Entwicklung einer Auswärtigen Kulturpolitik der EU gegenüber Drittstaaten sollte vor diesem Hintergrund engagiert vorangetrieben werden.

 

Der am 8. April 2019 vom Außenrat verabschiedete strategische Ansatz der EU für die internationalen Kulturbeziehungen ist dazu ein sinnvoller erster Schritt. Es bedarf jedoch neuer Formen der Kooperation zwischen Mitgliedstaaten, nationalen Kultureinrichtungen und öffentlichen und privaten Akteuren. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Europäische Auswärtige Dienst gezielt die Möglichkeiten der Kulturdiplomatie nutzt, um in unfreien Gesellschaften Freiräume im vorpolitischen Raum zu schaffen.

 

10. Welche Maßnahmen zur Einbeziehung nationaler und europäischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse der europäischen Kulturpolitik werden Sie ergreifen?

 

Wir Freien Demokraten werden uns für ein europäisches Vereins-, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht einsetzen. Dies fördert eine wirksame Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse der europäischen Kulturpolitik. Außerdem befürworten wir einen Stiftungsdialog auf europäischer Ebene, der gemeinsam von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Auswärtigen Dienst getragen werden sollte.

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