Engere Zusammenarbeit fördern

Die Organisation der Kulturpolitik ist in der Bundesrepublik ein bewusst prekär gehaltenes Feld. Um jede allzu zentralistische Ballung kulturpolitischer Gestaltungskraft auf der nationalen Ebene zu verhindern, gehört der Kulturföderalismus zum Kernbestand des Grundgesetzes. Während heutige Feuilletondebatten sich deshalb regelmäßig mit dem praktischen Verhältnis zwischen Ländern und Bund in der inneren Kulturpolitik auseinandersetzen, ist eine andere Konfliktlinie schon von Beginn an im organisatorischen Kompetenzaufbau des Staates angelegt. Sie betrifft das „Innen“ und „Außen“ in der deutschen Kulturpolitik. Wie ihr Zusammenspiel organisiert werden kann, ist ein kulturpolitisches Leitthema der letzten 50 Jahre. Denn während die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, ist das Auswärtige Amt (AA) für die Kulturpolitik der Bundesrepublik im Ausland zuständig, hat aber selbst wiederum keine kulturpolitische Verantwortung in der Bundesrepublik.

 

Was beim Schreiben des Grundgesetzes nach einer vernünftigen Differenzierung aussah, wurde und wird zunehmend von der Wirklichkeit überholt – aus einer ganzen Reihe von Gründen: Im Regierungshandeln des Bundes diversifizieren sich die Zuständigkeiten weiter aus: durch die stärkere Rolle der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) – und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Auftraggeber –, durch den steigenden Einfluss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und seit der ersten Berufung eines Kulturstaatsministers (BKM) durch die rot-grüne Bundesregierung 1998 auch durch einen eigenständigen, nach innen gerichteten Gestaltungsanspruch der Bundesebene. Daneben wiederum erleben wir eine Internationalisierung des kulturellen Lebens, die auch ehemals regional fokussierte Kulturarbeit beinahe zwangsläufig zur Welt hin öffnet. Nahezu jede Einrichtung – und für 90 Prozent der kulturellen Einrichtungen stehen nach wie vor die Kommunen und Länder gerade – arbeitet heutzutage international.

 

Zusammengenommen sind diese vielfältigen und dezentralen Angebote ein Spiegelbild der Bundesrepublik, die wie kein anderes Land in Europa von seiner Weltoffenheit lebt: wirtschaftlich mit ihren auf den Weltmarkt ausgerichteten Unternehmen. Politisch in ihrer Rolle als explizite Nicht-Hegemonialmacht. Kulturell, indem sie insbesondere durch die Goethe-Institute, aber auch durch zahlreiche andere zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen agiert und – im Unterschied zu den allermeisten anderen Staaten – gerade nicht durch eigenes staatlich-kulturelles Handeln. Aus dieser Ausgangssituation müssen wir kulturpolitisch weitere Konsequenzen ziehen. Auf drei zentralen Feldern kristallisieren sich die Herausforderungen bereits deutlich sichtbar heraus:

Die erste Dimension betrifft den Umstand, dass die Länder bei der Definition der sogenannten „auswärtigen“ Kulturpolitik traditionell kaum eine Rolle spielen. Das liegt zum einen daran, dass die mächtigen zivilgesellschaftlichen Institutionen, die im und mit dem Ausland arbeiten, geradezu symbiotisch mit der Diplomatie verbunden sind und argwöhnisch auf jedes „Mehr“ an staatlichen Mitrednern reagieren. Zum anderen aber ist auch der Einsatz der Länder für die internationale Arbeit ihrer regionalen Institutionen traditionell gering. Das Interesse der Landeskinder steht hier aus nachvollziehbaren Gründen oftmals vor der Arbeit an der Weltvernunft.

 

Doch in den letzten Jahren haben sowohl die Kulturstiftung des Bundes mit ihren Internationalisierungsprogrammen als auch die vom AA geleiteten gemeinsamen Anstrengungen von BMZ, BKM und eben AA zugunsten der internationalen Arbeit der deutschen Museen hier zu einem Umdenken geführt. Die meisten Länder unterstützen mittlerweile grenzübergreifende Kooperationen ihrer Einrichtungen und sehen darin eine willkommene gesamtstaatliche Ergänzung in Feldern, die sie selbst nur selten bearbeitet haben. Hier wächst ein gemeinsames Verständnis einer gleichermaßen regional verankerten wie international vernetzten Kulturarbeit, die aufgrund ihrer stereoskopen Optik konzeptionell nach innen und nach außen an Relevanz und Kraft gewinnt.

 

Ein herausragendes Beispiel für die Möglichkeiten dieser Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist der Umgang mit der kulturellen Verantwortung für die Folgen des Kolonialismus. In den vergangenen drei Jahren hat sich ausgehend von der gemeinsamen Entwicklung „Erster Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ eine immer engere und direktere Zusammenarbeit der kulturpolitisch Verantwortlichen entwickelt, die über den schon länger kultivierten Meinungsaustausch hinaus auch konkrete Strukturierungen ermöglicht. Der Aufbau der Verbindungsstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bei der Kulturstiftung der Länder zeigt, wie aus der Arbeit im „Inneren“, d. h. in den Museen und Sammlungsbeständen der Bundesrepublik, heraus Angebote für internationale Partner entstehen können. Komplementär dazu soll die geplante Agentur für Museumskooperation des Auswärtigen Amtes nach „außen“ die internationale Zusammenarbeit neu gestalten.

 

Aufbauend auf diesen ermutigenden Erfahrungen schreibt sich zurzeit ein intensivierter Abstimmungsprozess des Bundes mit den Ländern zur Neubestimmung ihrer Rollen in der Auswärtigen Kulturpolitik fort, der anschließend zur Abstimmung der Kultur-Ministerkonferenz mit einem Ressortkreis unter Leitung des AA führen soll. Dabei ist auch klar: Eine Teilhabe am „Sagen“, am Bestimmen der inhaltlichen Ausrichtung der internationalen Kulturpolitik unseres Landes setzt auch eine Teilhabe am „Haben“, an der Unterstützung eben dieser Dimension durch Zuwendungen und gemeinsame Programme voraus. Die Fundamente dafür werden derzeit gelegt.

 

Eine zweite Dimension der notwendigen Fortschreibungen betrifft die Diversität unserer Gesellschaft. Demokratie lebt von der Unterschiedlichkeit. In den Blick kommt dabei zumeist nicht die Unterschiedlichkeit von Ästhetiken, sondern lediglich die Unterschiedlichkeit politischer Meinungen in einem in Bezug auf die ethnischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen einigermaßen homogen unterstellten Raum. Dass damit meistens auch die Exklusion bestimmter sozialer und kultureller Gruppen verbunden war, wurde gesellschaftlich hingenommen, solange der Gesamtzusammenhalt nicht gefährdet war. Doch das ist nicht mehr der Fall. Das demokratische Prinzip drängt zu Recht auf Teilhabe – vor allem dann, wenn erhebliche Teile unserer Gesellschaft immer noch nicht hinreichend in den gesellschaftlichen und kulturellen Institutionen repräsentiert sind. Unter den kulturpolitisch Verantwortlichen finden sich immer noch zu wenige Migrantinnen und Migranten, zu wenige Vertreterinnen und Vertreter nicht akademischer Milieus, zu wenige Repräsentanten der LGBTIQ und – schon seit Jahrzehnten – zu wenige Frauen. Die bürgerliche Verfestigung des kulturellen Diskurses hat nach wie vor eindeutig Schlagseite. Während die Programmatik der Kultur diverser wird, ist die Gruppe derjenigen, die diese Programmatik realisieren soll, nach wie vor erstaunlich homogen.

Carsten Brosda & Andreas Görgen
Carsten Brosda ist Senator der Behörde für Kultur und Medien. Andreas Görgen ist Leiter der Abteilung Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt.
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