Die Zerstörung, der Raub und der illegale Handel mit Kulturgut – Eine Einführung

Besitz von Raubkunst muss gesellschaftlich und rechtlich geächtet werden

Ein wichtiger Adressat für einen veränderten Umgang mit archäologischem Kulturgut müssen daher die privaten Sammler sein und dabei geht es nicht so sehr um rechtliche Regelungen, sondern vielmehr um die gesellschaftliche Ächtung der kriminellen Auswüchse. Archäologisches Kulturgut aus unklaren Quellen wird in großem Stil illegal auch nach Deutschland eingeführt. Ähnlich dem Rauschgifthandel handelt es sich um einen florierenden Markt, der im Dunkeln stattfindet. Illegal eingeführte Objekte werden »gewaschen«, ihnen wird ein legales Antlitz verliehen. Viele Provenienznachweise lassen daher Fragen offen und müssen dem redlichen Sammler Anlass zum Nachfragen, zum Nachbohren geben.

„Solange aber Sammler (…) illegal erworbene archäologische Kulturgüter präsentieren können, ohne gesellschaftlich geächtet zu werden, wird es schwer werden, den verbrecherischen Sumpf trocken zu legen.“

Solange aber Sammler nach wie vor stolz ihren Freunden und Gästen illegal erworbene archäologische Kulturgüter präsentieren können, ohne gesellschaftlich geächtet zu werden, wird es schwer werden, den verbrecherischen Sumpf trocken zu legen. Wenn aber die Zurschaustellung von archäologischem Kulturgut ähnlich anrüchig wäre, wie der offene Besitz von Rauschgift, wäre schon vieles gewonnen oder wer mag bei einer Party schon gerne offen eine Schüssel mit »Koks« auf den Tisch stellen.

 

In Deutschland wird derzeit die EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz in nationales Recht umgesetzt. Hierzu ist Deutschland als EU-Mitgliedstaat verpflichtet. Die Frist läuft bis zum Frühjahr nächsten Jahres. Das geltende Kulturgutschutzgesetz, das im Übrigen vor sechzig Jahren in Kraft trat, muss daher novelliert werden. In diesem Zusammenhang soll auch die UNESCO-Konvention zum Kulturgutschutz aus dem Jahr 1970, die von Deutschland erst nach peinlichen 37 Jahren im Jahr 2007 ratifiziert wurde, organisch in das deutsche Kulturgutschutzgesetz eingefügt werden. Die Diskussion um das Kulturgutschutzgesetz ist eine gute Gelegenheit, um den Umgang mit der Einfuhr und dem Handel mit Kulturgut zu reflektieren. Es ist ein Weckruf für den vertrauenswürdigen Kunsthandel, seine Seriosität unter Beweis zu stellen und sich von illegalen Machenschaften deutlich zu distanzieren. Es ist eine Chance für eine gesellschaftliche Debatte um Kulturgut, unsere Sicht auf andere Länder und unseren Respekt vor anderen Kulturen. Es ist unsere Verpflichtung, das Erbe der Menschheit zu schützen, zu pflegen und zu bewahren.

Olaf Zimmermann
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber und Chefredakteur von Politik & Kultur.
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