Interessenausgleich

Im europäischen Vergleich ist das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz eher milde

Ganz zum Schluss kam bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags am 13. April 2016 zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts“ eine der Fragen, die eine gewisse Erleichterung im Auditorium auslösten. Die Stellvertretende Ausschussvorsitzende Herlind Gundelach fragte, wie die vorgesehenen deutschen Regelungen denn im Konzert der geplanten oder bereits umgesetzten Regelungen zum Kulturgüterschutz in Europa aussähen. Die Sachverständige Kerstin Odendahl, Geschäftsführende Direktorin des Walther-Schücking-Instituts an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, antwortete knapp und präzise, dass die deutschen Vorschriften im Vergleich zu denen anderer EU-Mitgliedstaaten eher milde einzuschätzen sind und keinesfalls zu den besonders strengen gehören. Mit dieser unprätentiösen Antwort wurden verschiedene Horrorszenarien, die zuvor an die Wand gemalt wurden, relativiert. Und die Argumentation, dass insbesondere der deutsche Kunsthandel gegenüber den europäischen Wettbewerbern benachteiligt würde, fiel wie ein Kartenhaus zusammen.

 

Doch der Reihe nach: Ausgangspunkt der gesamten Debatte um das Kulturgutschutzgesetz ist die EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz, die im Mai 2014 verabschiedet wurde und von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung nahm diese Pflicht zum Anlass, den bisher in drei verschiedenen Gesetzen geregelten Kulturgutschutz gründlich zu überarbeiten. Herausgekommen ist ein Gesetz, in dem Ein- und Ausfuhr und Rückgabe von Kulturgütern zusammen geregelt werden. Bis zum Regierungsentwurf des Kulturgutschutzgesetzes, der in der Anhörung im Mittelpunkt stand, war ein langer Weg. Am Anfang stand ein Fragenkatalog der Bundesregierung zum Kulturgutschutz. In der ersten Anhörung der Bundesregierung zu diesem Fragenkatalog wurden bereits die unterschiedlichen Interessen von Museen, Wissenschaft, Handel und Sammlern deutlich. Der dann von Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB vorgelegte Referentenentwurf stieß auf harsche Kritik im Kunsthandel und bei Sammlern. Auch der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme zu diesem ersten Entwurf Verbesserungen vorgeschlagen. Der im November 2015 vorgelegte Regierungsentwurf hat verschiedene Monita aufgenommen. Nach der anschließenden Beratung im Bundesrat und der Gegenäußerung der Bundesregierung fand am 18. Februar 2016 die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt. Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien führte die bereits erwähnte Anhörung am 13. April 2016 durch. Der Deutsche Kulturrat hatte sich zuvor zum Regierungsentwurf auf der Basis seiner bestehenden Stellungnahmen, die nach wie vor Gültigkeit haben, mit einer weiteren Stellungnahme positioniert.

„Es werden die Spielräume, die die EU-Richtlinie vorgibt, genutzt, um beiden Seiten gerecht zu werden.“

Die 14 Sachverständigen, die der Kulturausschuss geladen hatte, hatten zuvor Gelegenheit einen 34 Fragen umfassenden Fragenkatalog zu beantworten. Eingeladen waren: Christoph Andreas (Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler), Johanna Eder (Vorsitzende der Deutschen Naturwissenschaftlichen Forschungssammlungen, DNFS), Markus Eisenbeis (Geschäftsführender Gesellschafter des Auktionshauses Van Ham in Köln und Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Kunstversteigerer), Harald Falckenberg (Sammler und Professor für Kunsttheorie an der Hochschule für bildende Künste Hamburg), Dorothee Hansen (Stellvertretende Direktorin der Kunsthalle Bremen), Markus Hilgert (Direktor des Vorderasiatischen Museums – Staatliche Museen zu Berlin), Silvelie Karfeld (Hauptkommissarin beim Bundeskriminalamt), Robert A. Kugler (Rechtsanwalt, Höly, Rauch & Partner Berlin), Sophie Lenski (Lehrstuhlinhaberin für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Konstanz), Arnold Nesselrath (Stellvertretender Direktor der Vatikanischen Museen und Professor für Kunstgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin), Kerstin Odendahl (Geschäftsführende Direktorin des Walther-Schücking-Instituts an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder), Kristian Nicol Worbs (Präsident der Deutschen Numismatischen Gesellschaft) und Olaf Zimmermann (Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates).

 

Definition national wertvollen Kulturguts
Bereits in der Frage der Definition national wertvollen Kulturguts gehen die Meinungen auseinander. Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler hält generell den Begriff national wertvollen Kulturguts für antiquiert und rückwärtsgewandt. Angesichts der Globalisierung sollte sich eher auf internationale als auf nationale Entwicklungen bezogen werden. Daraus wird geschlussfolgert, dass allenfalls exponierte, singuläre Werke unter Kulturgutschutz gestellt werden sollten. Auch der Bundesverband der Kunstversteigerer vertritt die Auffassung, dass nur wenige einmalige und einzigartige Werke unter Kulturgutschutz gestellt werden sollten. Auch der Deutsche Kulturrat hat in seinen Positionierungen zum Kulturgutschutzgesetz stets betont, dass der Begriff national wertvolles Kulturgut nicht inflationär gebraucht werden sollte. Er sieht allerdings auch keine Gefahr, dass dies künftig geschehen könnte, da zum einen die Praxis belegt, dass nur wenige Werke in die bestehenden Listen national wertvollen Kulturguts aufgenommen werden und zum anderen die Hürden im neuen Gesetz bewusst hoch angesetzt sind. Auf den bisherigen von den Ländern geführten Listen national wertvollen Kulturguts sind derzeit etwa 2.700 Werke geführt. Das aktuelle Kulturgutschutzgesetz wurde vor über 60 Jahren eingeführt, was alleine schon ein Hinweis ist, dass es sich um besondere Werke handeln muss, die unter Kulturgutschutz gestellt werden. Auch die Kulturstiftung der Länder, in der Anhörung vertreten durch die Generalsekretärin Isabel Pfeiffer-Poensgen, unterstreicht, dass die vorgesehenen Definitionen einen guten Rahmen bieten und an bestehende anknüpfen. Isabel Pfeiffer-Poensgen appellierte mit Verve den Sachverständigenausschüssen einen Vertrauensvorschuss zu geben. Schon jetzt werden vor der Eintragung von Kulturgütern in die Listen national wertvollen Kulturguts Sachverständige einbezogen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Experten aus der Wissenschaft, den Museen aber auch dem Handel über sehr gute Kenntnisse im Kulturgutschutz verfügen und jede Eintragungsentscheidung genau abwägen. Diese Einschätzung wurde von anderen Sachverständigen bei der Anhörung geteilt.

 

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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