Die nächste Runde zum Kulturgutschutzgesetz wurde eingeläutet

Das "Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzes" in der Diskussion der Bundesländer

Am 18. Dezember 2015 beriet der Bundesrat über das „Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts“. Manche hegten die Erwartung, dass die Länder Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB in die Schranken weisen und eine deutliche Lockerung der Vorschriften des Regierungsentwurfs vorschlagen würden. Weit gefehlt, die Länder betrachten den Kulturgutschutz deutlich etatistischer und forderten vor allem für sich mehr Rechte ein.

 

Noch einmal zur Erinnerung: Im Mai 2014 trat die „Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Veränderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Neufassung)“ in Kraft. Die Bundesrepublik muss diese Richtlinie, wie die anderen EU-Mitgliedstaaten auch, in nationales Recht umsetzen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nahm die neue EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz zum Anlass, den derzeit in drei verschiedenen Gesetzen geregelten Kulturgutschutz in einem Gesetz zu regeln und damit die Regelungen zur Ein- und Ausfuhr von Kulturgut zu verzahnen. Bis dato wird der Kulturgutschutz im „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“, im „Kulturgüterrückgabegesetz“ und im „Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ geregelt.

„Die Bundesregierung selbst hatte sich (…) ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und Handlungsbedarf zum verbesserten Kulturgutschutz festgestellt.“

Die Bundesregierung selbst hatte sich im Jahr 2013 im „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz“ ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und Handlungsbedarf zum verbesserten Kulturgutschutz festgestellt. Dieser Bericht wurde im Zusammenwirken mit den Ländern erstellt und gibt damit auch die Erfahrungen in den Ländern wieder. So kommt die Bundesregierung in dem Bericht zu dem Schluss, dass in den Jahren 2008 bis 2013, mithin fünf Jahre, trotz mehrerer Rückgabeersuche ausländischer Staaten keine einzige Rückgabe von Kulturgut erfolgt ist, weil offenbar die Voraussetzungen von deutscher Seite für andere Staaten nicht praktikabel sind. So hat es sich beispielsweise als ein Hindernis erwiesen, dass Deutschland für die Rückgabe ausländischen Kulturguts auf ein Listenprinzip zum Verzeichnis national wertvollen Kulturguts abhebt, wie es in Deutschland üblich ist, in anderen Staaten aufgrund einer teilweise sehr viel längeren Tradition des Schutzes nationalen Kulturguts aber nicht praktiziert wird. Dies führt, so die Bundesregierung, zu einer Belastung der bi- und multilateralen Beziehungen der Bundesrepublik, zumal erst in den letzten Jahren Kulturgut aus zentralamerikanischen Staaten, aus Ägypten, Irak, Iran, Türkei, Russland, China und anderen Staaten nach Deutschland verbracht wurde, so die Bundesregierung. Das führt letztlich dazu, dass die Bundesrepublik, die im Jahr 2007 endlich, nach dreißig Jahren, das „UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ ratifiziert hatte, sich bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut nicht völkerrechtskonform verhält. Dieses schwächt die Position der Bundesrepublik, wenn die Einhaltung anderer internationaler Abkommen von anderen Staaten eingefordert wird. Auch bei der Einfuhrkontrolle hapert es in Deutschland. Während andere Unterzeichnerstaaten der genannten UNESCO-Konvention bereits bei der versuchten Einfuhr Kulturgüter beschlagnahmen, findet dies in Deutschland, laut Bundesregierung, unzureichend statt.

 

Die genannten und weiteren Unzulänglichkeiten im bestehenden Kulturgutschutz führten dazu, dass die BKM einen langen Anlauf nahm, um den Kulturgutschutz in Deutschland grundlegend zu verbessern. Der erste von der BKM nicht autorisierte Entwurf wurde im Sommer, wie man so schön sagt, „durchgestochen“ und löste eine höchst aufgeregte Diskussion aus. Es war von Enteignung die Rede, Künstler befürchteten ihre Werke, die als Leihgaben in Museen hängen, würden allesamt unter Kulturgutschutz gestellt und Sammler sahen die „Kulturgutschutzpolizei“ an ihre Türe klopfen. Interessanterweise waren es die Länder, die in diesen ersten unautorisierten Entwurf den Vorschlag eingebracht hatten, dass bei Privatpersonen bei gegebenen Anlässen geprüft werden könnte, ob sie national wertvolles Kulturgut besitzen. Sie orientierten sich dabei an den Vorschriften zum Denkmalschutz. All dies war bereits nach Klarstellungen durch Kulturstaatsministerin Monika Grütters vom Tisch und gehörte spätestens mit der Vorlage des Referentenentwurfs im September 2015 der Vergangenheit an.

 

In der Ausgabe 5/2015 (September/Oktober) sowie 6/2015 (November/Dezember)  dieser Zeitung erschienen verschiedene Beiträge, in denen das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet wurde.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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