Weichen für nächstes EU-Kulturprogramm zügig stellen

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Costa-Bericht zum geplanten EU-Kulturprogramm Kreatives Europa 2021-2027

 

Änderungsantrag 37: Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Präzisierung. Er regt zusätzlich an, statt von Publikum von Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, da auch jene Personengruppen angesprochen werden sollen, die noch nicht zum Publikum zählen.

 

Änderungsantrag 39: Der Deutsche Kulturrat sieht sowohl den Vorschlag der EU-Kommission als auch den des EU-Parlaments kritisch, da zu stark auf die Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wachstum abgehoben wird. Hier werden Erwartungen an die kleinteilig organisierte Kultur- und Kreativwirtschaft gerichtet, die kaum zu erfüllen sind.

 

Änderungsantrag 40: Der Deutsche Kulturrat schlägt vor, statt von „Kunsterziehung und kulturbasierter Kreativität in der Bildung“ von kultureller Bildung zu sprechen.

 

Änderungsantrag 50: Der Deutsche Kulturrat begrüßt die angestrebte Erhöhung des Budgets auf 2.806.000.000 Euro.

 

Änderungsantrag 51: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, hier noch weitere Präzisierungen vorzunehmen.

 

Änderungsantrag 53: Der Deutsche Kulturrat begrüßt die geplante moderate Anhebung der Zuweisung für die Creative Europe Deks, die jedoch mehr betragen sollte als nur den Inflationsausgleich.

 

Änderungsantrag 57: Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sieht der Deutsche Kulturrat den Mehrwert der Europäischen Informationsstelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht. Es steht zu befürchten, dass hierdurch noch mehr Bürokratie entsteht. Wenn eine solche Stelle eingerichtet werden soll, muss hierfür ein eigenes Budget geschaffen werden, das nicht aus dem Programmbudget Kreatives Europa 2021-2027 gespeist werden darf.

 

Änderungsantrag 61: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Impetus des Änderungsvorschlags. Er sieht allerdings das Erfordernis einer weitergehenden Erläuterung. Auch darf das Subsidiaritätsprinzip, auf dem die europäische Kulturförderung beruht, nicht ausgehebelt werden.

 

Änderungsantrag 62: Der Deutsche Kulturrat schlägt als Präzisierung vor, von beabsichtigter Wirkung zu sprechen.

 

Änderungsantrag 71: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, dass die Indikatoren bereits benannt werden. Bei den Indikatoren muss der Eigenwert von Kunst und Kultur eine herausgehobene Rolle spielen und deutlich werden.

 

Änderungsantrag 72: Der Deutsche Kulturrat schlägt vor, die Halbzeitevaluierung später anzusetzen, da Kooperationsprojekte erst nach einer gewissen Laufzeit ihre Wirkung entfalten können.

 

Änderungsantrag 75: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass gemeinnützige Projekte ausdrücklich Erwähnung finden.

 

Änderungsantrag 76: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass kleinere Projekte ausdrücklich Erwähnung finden, da auch sie einen europäischen Mehrwert generieren können.

 

Änderungsantrag 81: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag und unterstützt insbesondere, dass die Bedeutung des öffentlichen Raums für den gesellschaftlichen Dialog bedacht wird.

 

Änderungsantrag 85: Der Deutsche Kulturrat gibt dem Kommissionsvorschlag hier den Vorzug.

 

Änderungsantrag 88: Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass bei der Rechteabgeltung die Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zu berücksichtigen sind.

 

Änderungsantrag 95: Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass dabei der Rechteklärung ein besonderes Augenmerk eingeräumt werden muss. Dies sollte im Text Erwähnung finden.

 

Änderungsantrag 96: Der Deutsche Kulturrat hält den angestrebten Dialog mit der Zivilgesellschaft für unverzichtbar.

 

Änderungsantrag 97: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis einer Präzisierung, was mit Aufenthaltsstipendien im Bereich Digitales gemeint sein soll.

 

Änderungsantrag 98: Der Deutsche Kulturrat plädiert dafür, diese Mittel vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen aus der Medienwirtschaft vorzusehen. Dieses sollte bereits in der Verordnung präzisiert werden.

 

Änderungsantrag 103: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag im Grundsatz.

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