Kulturerbeerhalt: Bundesregierung muss mehr Verantwortung übernehmen

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Erhalt des materiellen Kulturerbes aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres

Berlin, den 14.12.2017. Das materielle Kulturerbe ist Fundament unserer Gegenwart und Zukunft und trägt zur Wertedebatte und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Das materielle Kulturerbe zeugt von der Lebenswirklichkeit des Menschen, von den Arbeits- und Produktionsverhältnissen, dokumentiert vergangene Epochen sowie die soziale und politische Geschichte. Das Kulturerbe dokumentiert auch, dass kulturelle Vielfalt Chance und Bereicherung für das Zusammenleben in einer Gesellschaft ist, Austausch und Migration sind der Normalfall gesellschaftlichen und kulturellen Wandels. So trägt das materielle Kulturerbe dazu bei, aktuelle Entwicklungen im geschichtlichen Zusammenhang einordnen zu können. Die Befassung mit dem materiellen Kulturerbe bietet also die Chance, Hinweise und Erkenntnisse für zukunftsorientierte Fragestellungen zu entwickeln. Es zu erhalten, zu erschließen, zu pflegen, zugänglich und für die Zukunft immer wieder fruchtbar zu machen, ist daher von zentraler Bedeutung.

 

Das Europäische Kulturerbejahr 2018 (ECHY) ist Anlass und Gelegenheit, sich mit dem kulturellen Erbe in Europa zu befassen. Folgende Leitthemen stehen in Deutschland im Mittelpunkt von ECHY: „Europa Austausch und Bewegung“, „Die Europäische Stadt“, „Europa: Grenz- und Begegnungsräume“, „Europa: Gelebtes Europa“ sowie „Europa: Erinnern und Aufbruch“. ECHY ist eine Chance, sich des gemeinsamen europäischen Kulturerbes zu versichern.

 

Der Deutsche Kulturrat richtet diese Stellungnahme und Forderungen an alle mit dem Erhalt des kulturellen Erbes befassten Bundesministerien. Er fordert die neue Bundesregierung auf, mehr Verantwortung zur Sicherung, für den physischen Erhalt und die Erschließung des materiellen Kulturerbes zu übernehmen. So kann das materielle Erbe, das teilweise von Verfall und Zerstörung bedroht ist, gerettet und für die Nachwelt gesichert werden. Der Deutsche Kulturrat entlässt damit die Länder und die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung. Vielmehr gilt es im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus, die Zusammenarbeit zu verbessern und so Synergieeffekte freizusetzen.

 

Der Deutsche Kulturrat konzentriert sich in dieser Stellungnahme auf einige ausgewählte Aspekte und Handlungsfelder zum materiellen Kulturerbe. Zur Digitalisierung des Kulturerbes hat sich der Deutsche Kulturrat bereits im März 2016 in einer eigenen Stellungnahme positioniert. Mit dem immateriellen Kulturerbe wird er sich anschließend befassen.

 

I. Erhalt des schriftlichen Erbes

Die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ (KEK) hat „Bundesweite Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ in Zusammenarbeit mit einem Fachbeirat, der aus Experten aus dem Bibliotheks- und Archivwesen und Vertretern von Bund und Ländern bestand, erarbeitet und festgestellt, dass beim Erhalt des schriftlichen Erbes fachlich fundierte Prioritäten gesetzt werden müssen. Die diesbezüglichen Vorschläge liegen auf dem Tisch. Für die Musikgeschichte ist darüber hinaus bedeutsam, dass nicht nur werkorientiert gesichert wird, sondern auch schriftliche Zeugnisse von aufführungsgeschichtlichem Wert.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, mit einem großen Förderprogramm, das über die bisherigen Modellprojekte hinausgeht und die Länder einbezieht, den koordinierten Erhalt des schriftlichen Kulturerbes durch verstärkende Maßnahmen kontinuierlich zu ermöglichen. Bei der Umsetzung müssen die fachlichen Experten aus verschiedenen Disziplinen, wie z.B. der Konservierungs-Restaurierung, einbezogen werden.

 

II. Kleinere Museen, Bibliotheken und Archive

Kleinere Museen, Bibliotheken und Archive, die von Kommunen, Stiftungen, Kirchen oder der Bürgergesellschaft getragen werden, haben oft nicht die personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen, um das ihnen anvertraute Erbe optimal zu sichern. Gerade sie kümmern sich aber oftmals um Artefakte und Dokumente, die bislang noch keinen Eingang in den Kanon gefunden haben, aber das künftige Erbe darstellen können. Auch private Sammler tragen zur Sicherung des materiellen Erbes bei.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die nachhaltige und dauerhafte Förderung der oben genannten kleineren Museen, Bibliotheken und Archive auch durch den Bund, damit sie ihre Bestände weiterhin sichern, erschließen und der Öffentlichkeit zugänglich machen können.

 

III. Erhalt analoger Speichermedien

Im Bereich aller performativen Künste sind analoge audiovisuelle Speichermedien von großer Bedeutung. Viele dieser Speicherformate sind nur begrenzt haltbar und die darauf gespeicherten Inhalte deshalb massiv bedroht. Beispielhaft zeigt sich dies an frühen Filmen, die von Zerstörung bedroht sind. Dies gilt auch für die Hardware mit der digitale Spiele gespielt werden.

 

Hier kann der Bund mit einem guten Beispiel vorangehen und mit einem groß angelegten Förderprogramm den von Zerfall und Zerstörung bedrohten Bestand analoger Speichermedien, wie z.B. Filmen, retten. Ähnliches gilt für den Erhalt der Hardware zum Spielen von Computerspielen Dabei sollte ein aus Fachexperten aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft besetztes Gremium auf den verschiedenen Ebenen unter konservatorischen Gesichtspunkten Auswahlkriterien entwickeln, entlang derer die Rettung analoger Speichermedien erfolgt. Diese Anforderung gilt unabhängig von dem Erfordernis der Digitalisierung.

 

IV. Künstlernachlässe

Nachlässe von Künstlern sind umfassende materielle Quellen unserer Gesellschaft. Originale Kunstwerke offenbaren zusammen mit künstlerischen Notizen, Skizzen und ideengebenden Vorlagen nicht nur den künstlerischen Schaffensprozess, sondern spiegeln und kommentieren darüber hinaus politische wie historische Inhalte. Sie sind Zeugen und Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes, das über die Schaffenszeit des Künstlers hinaus bewahrt und öffentlich gehalten werden muss. Als besonderes Problem stellt sich bei Werken der bildenden Kunst deren Größe, die einen entsprechenden Platzbedarf für die Lagerung der Werke nach sich zieht.

 

Mit der Anschubfinanzierung für das „Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds“ und der Finanzierung der Akademie der Künste hat der Bund seine Verantwortung für den Erhalt und die Pflege kulturelle bedeutender Künstlernachlässe bereits gezeigt. Nun gilt es, diese Verantwortung zu verstetigen und die Förderung dauerhaft zu verankern. Darüber hinaus sind die Initiativen auf regionaler, Landes- und Bundesebene zu fördern, die – oftmals mit großem ehrenamtlichen Engagement – die Erfassung bildkünstlerischer Werke in Datenbanken bzw. die Bewahrung von Originalen ermöglichen und zudem zur Erforschung und Vermittlung dieses Bestandteils des Kulturerbes maßgeblich beitragen.

 

V. Design und angewandte Kunst

Design trat erst in der Folge der Industrialisierung in Erscheinung; in den klassischen Kulturwissenschaften fand es bisher zu wenig Beachtung. Ebenso wird Design als gestalterisches Kulturerbe bisher unzureichend identifiziert, bewahrt, katalogisiert und in anschaulicher Form zugänglich zu gemacht. Es gilt die historisch maßgeblichen Institutionen, Schulen, Persönlichkeiten und Unternehmen des Designs in Deutschland prägnant und vor allem systematisch zu dokumentieren.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert auf Bundesebene eine Institution, die die vorhandenen Bestände, die derzeit auf private wie öffentliche Museen, Stiftungen, Organisationen und Verbände verteilt sind, koordiniert und erfasst. Aus dieser Arbeit sollte eine Einrichtung hervorgehen, die den Weg des Designs in die Zukunft durch intelligente Rückschau fördert und den Einfluss von Gestaltung auf unser Alltagsleben sicht- und erfahrbar macht. Das Jubiläum zu 100 Jahre Bauhaus im Jahr 2019 wäre ein geeigneter Anlass, um eine solche Institution auf den Weg zu bringen.

 

VI. Denkmalförderprogramme

Das vielfältige archäologische und baukulturelle Erbe, die Bau- und Bodendenkmäler in privatem wie in öffentlichem Besitz sind sichtbare Zeichen der Alltags- und Sachkultur und wichtige Kristallisationspunkte für die Identität, Attraktivität und wirtschaftliche Entwicklung der Regionen. Bau- und Bodendenkmäler sind vielfältig und unmittelbar in Alltagssituationen präsent. Im jeweiligen städtischen oder dörflichen Umfeld wie in der Kulturlandschaft garantieren sie die Wiedererkennbarkeit von Orten und Städten.

 

Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis einer Stärkung der Denkmalförderprogramme des Bundes, in denen Experten-basierte fachliche und transparente Kriterien zur Vergabe von Mitteln für den Erhalt des archäologischen und baukulturellen Erbes festgelegt sind. Ergänzend sind finanzielle Anstrengungen des Bundes erforderlich, um die national besondere Herausforderung der Bestandserfassung des erhaltenswerten baukulturellen Erbes der Jahrzehnte nach 1945 sowie der wachsenden Zahl der technischen Denkmale zügig zu ermöglichen.

 

VII. Fachkräftemangel entgegenwirken

Die Bewahrung und Sicherung des materiellen Erbes ist auch davon abhängig, dass qualifizierte Fachkräfte sowohl im handwerklichen als auch akademischen Bereich ausreichend zur Verfügung stehen. Leider ist die Wertschätzung für Berufe rund um den Erhalt des Kulturerbes deutlich gesunken. Es werden kaum noch Zukunftschancen gesehen. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass die Zahl der Auszubildenden, der Meisterprüfungen und der Studienanfänger in den restaurierungs- und denkmalrelevanten Berufen zurückgeht. In der Zukunft wird es dadurch nicht nur an Fachkräften fehlen, die das materielle Erbe restaurieren können, sondern auch an Ausbildern mangeln, die den Nachwuchs in diesen Berufen ausbilden können. Gleichfalls ist im akademischen Bereich die fehlende Wiederbesetzung von Hochschullehrendenstellen sowie in den Fächern Restaurierung ein Rückgang an Studierenden auszumachen. Diese Entwicklung wird in der Zukunft negative Auswirkungen auf Forschung und Sicherung des materiellen Erbes haben.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass bereits in der schulischen Bildung das Image der Berufe im Kulturerbeerhalt und in der Erschließung des Kulturerbes positiv vermittelt wird. Bedeutend erscheint zudem, dass die bestehenden Ausbildungswege im Handwerk und in der Hochschule erhalten bleiben und die Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen – auch durch bundeseinheitliche Anerkennung der jeweiligen Qualifikationen – gefestigt werden.

 

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass an den Hochschulen in den sogenannten Kleinen Fächern der Geisteswissenschaften, wie z.B. Afrikanistik, Ägyptologie, Ur- und Frühgeschichte, für Aufgaben in der Erschließung des materiellen Erbes qualifiziert wird. Den Kleinen Fächern wird allerdings oftmals nicht die Aufmerksamkeit zuteil wie es erforderlich wäre. Eine weitere Schwächung der Kleinen Fächer kann in einigen Jahren dazu führen, dass zu wenig Fachkräfte zur Erschließung des materiellen Erbes zur Verfügung stehen.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Hochschulen die Kleinen Fächer in Forschung und Lehre erhalten. Weiter sollte im Rahmen der Exzellenzförderung den Kleinen Fächern eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

 

Fazit

Der Bund hat eine Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für die Sicherung, den Erhalt und die Vermittlung des materiellen Kulturerbes in der Fläche zu schaffen. Damit er seine Verantwortung wahrnehmen kann, bedarf es entsprechender großer Förderprogramme. Das Europäische Kulturerbejahr 2018 sollte darüber hinaus genutzt werden, um den europäischen Austausch zur Sicherung und Vermittlung des kulturellen Erbes zu verstärken.

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