9. Januar 2019 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Weichen für nächstes EU-Kulturprogramm zügig stellen


Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Costa-Bericht zum geplanten EU-Kulturprogramm Kreatives Europa 2021-2027

Berlin, den 09.01.2019. Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Zu den 257 Mitgliedern gehören Bundesverbände und -institutionen aus verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung). Das Mitgliederspektrum umfasst dabei sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verbände der Kultur- und Medienunternehmen sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen. Der Deutsche Kulturrat steht damit für ein breites Spektrum an Organisationen aus dem Kultur- und Mediensektor und umfasst sowohl den marktorientierten als auch den nicht-marktorientierten Sektor.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die EU-Kommission bereits frühzeitig Mitte 2018 den Vorschlag für das Programm Kreatives Europa 2021 bis 2027 vorgelegt hat. Das Europäische Parlament hat mit der Vorlage des Berichtsentwurfs vom Oktober 2018 auf den Kommissionsvorschlag reagiert und eine Reihe von Änderungsvorschlägen vorgebracht1. Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass die Beratungen zum Programm bis zur Wahl des Europäischen Parlaments abgeschlossen sind, damit die EU-Kulturförderprogramme direkt aneinander anschließen können.

 

Der Deutsche Kulturrat appelliert an die EU-Kommission und das Europäische Parlament, den gesamten Kultur- und Mediensektor mit dem Programm in den Blick zu nehmen. Hierzu zählen große und kleine Akteure, marktwirtschaftlich sowie Gemeinwohlorientierte. Daraus folgt, dass das Programm nicht nur auf marktgängige Vorhaben abzielen darf. Ein besonderes Augenmerk sollte auf jene Vorhaben gerichtet werden, die es schwer haben, sich am Markt durchzusetzen und daher der Unterstützung bedürfen.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf, ein besonderes Augenmerk auf Transparenz zu richten. Das Programm ist wettbewerblich angelegt. Sonderförderungen, die nicht dem Wettbewerb unterliegen, bedürfen einer gesonderten Begründung, die den Unterschied zu den wettbewerblichen Förderungen deutlich herausstellt.

 

Der Deutsche Kulturrat appelliert ferner an die EU-Kommission und das Europäische Parlament, den bürokratischen Aufwand beim Programm möglichst gering zu halten. Vor allem sollten Kosten für den Verwaltungsaufwand nicht zu Lasten des Programms gehen. Als besonders wichtig erachtet der Deutsche Kulturrat die Creative Europe Desk, die über das Programm und die einzelnen Ausschreibungen informieren sowie Antragsteller beraten. Dabei muss eine ausgewogene Finanzierung der Informationsstellen für die beiden Programmbestandteile Kultur und MEDIA gewährleistet sein.

 

Der Deutsche Kulturrat hat festgestellt, dass sprachliche Unstimmigkeiten zwischen dem englischen Text des Costa-Berichts und der deutschen Übersetzung bestehen. Er geht davon aus, dass wenn im Costa-Bericht von Kultur- und Kreativwirtschaft die Rede ist, in der Regel der Kultur- und Kreativsektor gemeint ist und nur wenn ausdrücklich marktwirtschaftliche Akteure angesprochen werden, die Kultur- und Kreativwirtschaft gemeint ist.

 

Im Folgenden bezieht der Deutsche Kulturrat zu einzelnen Änderungsanträgen des EU-Parlaments Stellung:

 

Änderungsantrag 1: Der Deutsche Kulturrat unterstützt den Vorschlag des Parlaments, einen ausdrücklichen Bezug auf die Artikel zur Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft der EU-Grundrechtecharta zu ergänzen.

 

Änderungsantrag 2: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag, den Eigenwert der Kultur noch einmal hervorzuheben und seine Wahrung und Förderung zu betonen.

 

Änderungsantrag 3: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag, die Bedeutung des Europäischen Kulturerbes und seinen Beitrag zur kulturellen Vielfalt hervorzuheben. Das Europäische Kulturerbejahr 2018 hat eindrücklich belegt, wie Migration und die daraus erwachsende Vielfalt Europa prägen.

 

Änderungsantrag 9: Der Deutsche Kulturrat regt an, statt den Europäischen Theaterpreis in den Katalog der geförderten Preise aufzunehmen, Mittel für die Vernetzung von Theaterschaffenden sowie die Zugänglichkeit von Produktionen zur Verfügung zu stellen.

 

Änderungsantrag 10: Der Deutsche Kulturrat kann nicht erkennen, dass eine zusätzliche Anlaufstelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft von Nöten ist. Wünschenswerter wäre, dass in anderen Programmen, die nicht originär auf den Kultur- und Mediensektor abzielen, über Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Medienbereich umfassend informiert wird.

 

Änderungsantrag 11: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Medienkompetenz bei Bürgerinnen und Bürgern gestärkt werden soll. Unklar bleibt allerdings sowohl beim Vorschlag der EU-Kommission als auch beim EU-Parlament, was mit den Querverbindungen zwischen audiovisuellen Sektor und der Verlagsbranche gemeint ist und welche Vorhaben unterstützt werden sollen.

 

Änderungsantrag 12: Der Deutsche Kulturrat unterstützt, dass die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern prominent berücksichtigt werden soll. Zusätzlich zu den vom Parlament genannten Aspekten hält er es für erforderlich, auch Hindernisse bei der Mobilität von Kunstwerken zu beseitigen.

 

Änderungsantrag 13: Der Deutsche Kulturrat hält den Vorschlag der EU-Kommission für vorzugswürdig.

 

Änderungsantrag 14: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Ansatz, dass die Zivilgesellschaft stärker einbezogen werden soll. Wichtig ist allerdings, dass dies kein Lippenbekenntnis bleiben darf, sondern mit Leben erfüllt werden muss.

 

Änderungsantrag 18: Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass bei der Besetzung der Sachverständigengremien nicht nur technisches Fachwissen, sondern vor allem umfassende Kenntnisse des Kultur- und Mediensektors erforderlich sind einschließlich der Kenntnis aktueller künstlerischer Tendenzen.

 

Änderungsantrag 21: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, den Vorschlag des EU-Parlaments genauer zu präzisieren und v.a. die Kriterien zu benennen.

 

Änderungsantrag 24: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass der Eigenwert von Kunst und Kultur hier noch einmal deutlich herausgestrichen wird.

 

Änderungsantrag 26: Der Deutsche Kulturrat regt an, hinzuzufügen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft kleinteilig organisiert und insbesondere durch Kleinst- und Kleinbetriebe geprägt ist.

 

Änderungsantrag 33: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass hier der Europäische Mehrwert ausdrücklich eingeführt wird. Er muss für die Förderung von Vorhaben handlungsleitend sein.

 

Änderungsantrag 36: Der Deutsche Kulturrat regt an, dass zusätzlich Märkte oder Festivals unterstützt werden sollten.

 


[1] Entwurf eines Berichtes über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (COM(2018)0366 – C8-0237/2018 – 2018/0190(COD))

 

 

Änderungsantrag 37: Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Präzisierung. Er regt zusätzlich an, statt von Publikum von Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, da auch jene Personengruppen angesprochen werden sollen, die noch nicht zum Publikum zählen.

 

Änderungsantrag 39: Der Deutsche Kulturrat sieht sowohl den Vorschlag der EU-Kommission als auch den des EU-Parlaments kritisch, da zu stark auf die Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wachstum abgehoben wird. Hier werden Erwartungen an die kleinteilig organisierte Kultur- und Kreativwirtschaft gerichtet, die kaum zu erfüllen sind.

 

Änderungsantrag 40: Der Deutsche Kulturrat schlägt vor, statt von „Kunsterziehung und kulturbasierter Kreativität in der Bildung“ von kultureller Bildung zu sprechen.

 

Änderungsantrag 50: Der Deutsche Kulturrat begrüßt die angestrebte Erhöhung des Budgets auf 2.806.000.000 Euro.

 

Änderungsantrag 51: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, hier noch weitere Präzisierungen vorzunehmen.

 

Änderungsantrag 53: Der Deutsche Kulturrat begrüßt die geplante moderate Anhebung der Zuweisung für die Creative Europe Deks, die jedoch mehr betragen sollte als nur den Inflationsausgleich.

 

Änderungsantrag 57: Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sieht der Deutsche Kulturrat den Mehrwert der Europäischen Informationsstelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht. Es steht zu befürchten, dass hierdurch noch mehr Bürokratie entsteht. Wenn eine solche Stelle eingerichtet werden soll, muss hierfür ein eigenes Budget geschaffen werden, das nicht aus dem Programmbudget Kreatives Europa 2021-2027 gespeist werden darf.

 

Änderungsantrag 61: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Impetus des Änderungsvorschlags. Er sieht allerdings das Erfordernis einer weitergehenden Erläuterung. Auch darf das Subsidiaritätsprinzip, auf dem die europäische Kulturförderung beruht, nicht ausgehebelt werden.

 

Änderungsantrag 62: Der Deutsche Kulturrat schlägt als Präzisierung vor, von beabsichtigter Wirkung zu sprechen.

 

Änderungsantrag 71: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, dass die Indikatoren bereits benannt werden. Bei den Indikatoren muss der Eigenwert von Kunst und Kultur eine herausgehobene Rolle spielen und deutlich werden.

 

Änderungsantrag 72: Der Deutsche Kulturrat schlägt vor, die Halbzeitevaluierung später anzusetzen, da Kooperationsprojekte erst nach einer gewissen Laufzeit ihre Wirkung entfalten können.

 

Änderungsantrag 75: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass gemeinnützige Projekte ausdrücklich Erwähnung finden.

 

Änderungsantrag 76: Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass kleinere Projekte ausdrücklich Erwähnung finden, da auch sie einen europäischen Mehrwert generieren können.

 

Änderungsantrag 81: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag und unterstützt insbesondere, dass die Bedeutung des öffentlichen Raums für den gesellschaftlichen Dialog bedacht wird.

 

Änderungsantrag 85: Der Deutsche Kulturrat gibt dem Kommissionsvorschlag hier den Vorzug.

 

Änderungsantrag 88: Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass bei der Rechteabgeltung die Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zu berücksichtigen sind.

 

Änderungsantrag 95: Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass dabei der Rechteklärung ein besonderes Augenmerk eingeräumt werden muss. Dies sollte im Text Erwähnung finden.

 

Änderungsantrag 96: Der Deutsche Kulturrat hält den angestrebten Dialog mit der Zivilgesellschaft für unverzichtbar.

 

Änderungsantrag 97: Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis einer Präzisierung, was mit Aufenthaltsstipendien im Bereich Digitales gemeint sein soll.

 

Änderungsantrag 98: Der Deutsche Kulturrat plädiert dafür, diese Mittel vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen aus der Medienwirtschaft vorzusehen. Dieses sollte bereits in der Verordnung präzisiert werden.

 

Änderungsantrag 103: Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Vorschlag im Grundsatz.


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