Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Anpassung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

 

Berlin, den 14.12.2017. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich mit dieser Stellungnahme zu der derzeitigen Diskussion über die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass dieses Thema medien- und gesellschaftspolitisch kontrovers diskutiert wird. Der Deutsche Kulturrat hat sich auch in der Vergangenheit bereits mit Fragen der digitalen Medienwelt auseinandergesetzt und zu bundesdeutschen wie europäischen Entscheidungsprozessen für eine Medienordnung der Zukunft Position bezogen*. Daher und aufgrund des übergeordneten Interesses seiner Mitglieder an Rahmenbedingungen, die den Kulturbetrieb in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens fördern, kann der Deutsche Kulturrat auch bei diesem kulturpolitisch und -wirtschaftlich bedeutsamen Thema Gemeinsamkeiten aufzeigen und somit einen wichtigen Diskussionsbeitrag leisten.

 

Ergänzend zu den bereits sehr konkreten Überlegungen zur Anpassung des Telemedienauftrags wurden im September 2017 von den Rundfunkanstalten Vorschläge zur Anpassung von „Auftrag und Struktur“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Sie kommen damit einer Forderung der Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2016 nach, die insbesondere vor dem Hintergrund der Beitragsstabilität eine strukturelle Reform der Rundfunkanstalten für erforderlich halten. Die Vorschläge sind öffentlich zugänglich und untrennbarer Teil der derzeitigen Diskussion. Aufgrund der damit verbundenen grundlegenden Fragen wird der Deutsche Kulturrat das Thema „Auftrag und Struktur“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in 2018 intensiv debattieren und sich positionieren.

 

Die Konvergenz der Medien bedingt, dass Anbieter von Inhalten im Internet sich mit einer hohen Dynamik konfrontiert sehen. Die Seh- und Nutzungsgewohnheiten haben sich verändert und werden dies weiterhin tun. Alle Medienanbieter – ob öffentlich-rechtlich oder privat – sind gefordert, hierauf und auf neue technische Verbreitungswege zu reagieren und ihr Angebot entsprechend anzupassen. Die Koexistenz und der Fortbestand von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist essentiell für die Zukunft der Medienlandschaft und für den Deutschen Kulturrat von demokratiesichernder Bedeutung.

 

Gerade die Nutzung von Online-Angeboten (wie z. B. Mediatheken, Apps und Downloadplattformen) hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Viele Beitragszahler wissen die sendezeitunabhängige Möglichkeit zu schätzen, Beiträge anzuhören oder anzusehen und dabei unter Umständen zusätzliche Informationen angeboten zu bekommen. Der Deutsche Kulturrat hat bereits in der Vergangenheit zu einer besseren Vernetzung der öffentlich-rechtlichen Angebote Stellung bezogen, weshalb die Diskussion über eine Anpassung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich begrüßt wird.

 

Mit Sorge und Unverständnis hat der Deutsche Kulturrat Äußerungen aus dem Kreis der Politik zur Kenntnis genommen, wonach eine Ausweitung des Mediathekenangebots „aufwendungsneutral“ erfolgen soll, d. h. keine weiteren Mittel bereitgestellt werden sollen, um eine fortgesetzte Nutzung von Inhalten zu kompensieren. Es ist zu betonen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftssicher zu gestalten ist. Das Ziel der Beitragsstabilität darf nicht zu Lasten des deutschen Kulturbetriebs und der Kreativwirtschaft gehen.

 

Unabdingbare Grundprämisse einer Online-Nutzung von audiovisuellen Inhalten ist es, dass die für die Erstellung dieser Inhalte kreativ verantwortlich zeichnenden Personen, d. h. die Urheber, ausübenden Künstler und ihre Partner, die Produzenten, für ein „Mehr“ an Nutzungsmöglichkeit zusätzlich angemessen vergütet werden. Dort, wo zwischen den Parteien bereits Vereinbarungen über Zusammenarbeit und Vergütung bestehen, sollen diese auf die neue Situation hin überprüft werden. Wo bislang keine solchen Vereinbarungen bestehen, plädiert der Deutsche Kulturrat dafür, dass Gespräche hierüber aufgenommen werden, um zeitnahe Abschlüsse zu erzielen.

 

Losgelöst von der Frage der angemessenen Vergütung muss in der Diskussion um die Verweildauer von Mediathekeninhalten aber auch dem Interesse Dritter an einer weiteren kommerziellen Verwertung dieser Inhalte Rechnung getragen werden. Ziel muss es sein, die Belange des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die der privaten Medienunternehmen im Sinne eines fairen Wettbewerbs und innerhalb einer Dualen Rundfunk- und Medienordnung bestmöglich in Einklang zu bringen. Auch sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Auffassung des Deutschen Kulturrats innerhalb seines kulturellen und gesellschaftlichen Auftrags um eigene Angebote bemühen und nicht den Schwerpunkt auf die Nutzung kommerzieller Drittplattformen legen.

 


 

*Folgende Stellungnahmen und Positionspapiere sind zu nennen:

 

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