Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Reform des Jugendmedienschutzes

Berlin, den 17.08.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht das dringende Erfordernis, dass sich Bund und Länder auf eine Reform des Jugendmedienschutzes verständigen. Inzwischen liegen Entwürfe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Länder auf dem Tisch. Angesichts der Konvergenz der Medien sowie der sich wandelnden Mediennutzung gerade auch von Kindern und Jugendlichen ist ein moderner Jugendmedienschutz dringend erforderlich, der kontinuierlich weiterentwickelt werden muss.

 

Konvergenz der Medien

 

Kunst, Kultur und Informationen werden heute auf unterschiedlichsten Medienkanälen verbreitet. Soweit diese vergleichbar konsumiert werden, müssen hier auch die gleichen Jugendschutzmaßstäbe gelten. Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf es dabei nicht auf den Verbreitungsweg ankommen, sondern ausschließlich auf den Inhalt. Eine technologieneutrale und konvergente Regulierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, der die Besonderheiten der verschiedenen Medien berücksichtigt, ist daher dringend erforderlich. Ein konvergenter Kinder- und Jugendmedienschutz kann nur gemeinsam von Bund und Ländern erreicht werden. Dabei müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Eine zeitnahe Verständigung von Bund und Ländern ist daher dringend geboten.

 

Kunstfreiheit

 

Der Deutsche Kulturrat tritt entschieden für Kunst- und Publikationsfreiheit ein. Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist für den Deutschen Kulturrat unstreitig. Zugleich ist der Kinder- und Jugendmedienschutz eine Beschränkung der Kunst- und Publikationsfreiheit und muss daher verhältnismäßig ausgestaltet sein. Ziel muss sein, dass Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten wirksam geschützt werden, sie aber auch weiterhin Zugang zu für sie unbedenklichen Medienangeboten erhalten, um sich bilden und partizipieren zu können.

 

Erhalt der Selbstkontrolle

 

Die regulierte Selbstkontrolle hat sich bewährt und hat zu schnellen, einzelfallgerechten und allgemein anerkannten Alterseinstufungen geführt. Sie steht für die staatsferne Umsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Die freiwillige Selbstkontrolle und die Arbeit der Jugendschutzbeauftragten gilt es zu erhalten und zu stärken. Alterskennzeichen bzw. die Nennung der Altersbewertung von Inhalten können Kindern, Jugendlichen, Eltern und auch Anbietern wichtige Anhaltspunkte bei der Auswahl von Medien geben. Um diese Verbraucherwirkung zu erreichen, sollten einheitliche Symbole bzw. akustische oder optische Zeichen angewandt werden und ausschließlich darauf abgestellt werden, dass Angebote für ein bestimmtes Alter nicht geeignet sind. Transparenzgebote und von den Anbietern verantwortete Deskriptoren können eine hilfreiche Ergänzung sein.

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