Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Digital Services Act

Berlin, den 15.03.2022. Mit dem Vorschlag für eine Verordnung über digitale Dienste (sog. Digital Services Act) beabsichtigte die EU-Kommission eine Weiterentwicklung der E-Commerce-Richtline. Die Verordnung soll die Verantwortlichkeiten von digitalen Diensten und großen digitalen Gatekeepern klarer definieren und diese Dienste stärker in die Pflicht nehmen.

 

Im laufenden Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament drohen an entscheidenden Punkten die avisierten Regelungen dieses Ziel aus den Augen zu verlieren.

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände richtet sich mit seiner Stellungnahme maßgeblich an die Bundesregierung und fordert diese auf, sich in den Trilog-Verhandlungen im Sinne einer vielfältigen und pluralistischen Medien- und Kulturlandschaft und entsprechend der Maßgabe des Koalitionsvertrags für eine faire Regulierung der Plattformen und Intermediäre auf europäischer Ebene einzusetzen, die die Besonderheiten des Kreativsektors in den Blick nimmt.

 

Der Digital Service Act ist eine große Chance, das Internet sicherer zu machen. Er hat insoweit – gemeinsam mit dem Digital Markets Act – weltweit Vorbildcharakter. Das Prinzip „What is illegal offline, is also illegal online.“ muss sich im Sinne der Kulturschaffenden, der Kultur- und Kreativunternehmen, der öffentlichen und privaten Medien sowie der Verbraucher und Verbraucherinnen in diesem, den digitalen Raum auf Jahre prägenden Rechtsakt widerspiegeln. Für eine vielfältige, innovative und wettbewerbsfähige europäische Kultur- und Kreativlandschaft müssen daher illegale Inhalte aus dem Netz entfernt und die Nichteinhaltung solcher Verpflichtungen sanktioniert werden. Umgekehrt dürfen redaktionell verantwortete Inhalte von den Plattformen nicht aufgrund ihrer eigenen Community Standards gelöscht oder blockiert werden.

 

Für Suchmaschinen darf es hierbei – wie bisher – keine Ausnahmen geben. Gerade Betreiber von Suchmaschinen, die über ihre Suchergebnisse Geld verdienen, haben auch einen finanziellen Anreiz, Nutzer auf illegale Inhalte zu leiten. Deshalb spricht sich der Deutsche Kulturrat gegen weitergehende Haftungsprivilegierungen für Betreiber von Suchmaschinen aus. Die Errungenschaften der europäischen und nationalen Urheberrechtsreform dürfen durch den DSA nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Vorheriger ArtikelStellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf der Mitteilung der Kommission „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“
Nächster ArtikelGanztag mit kultureller Bildung gestalten!