Kultur macht stark III auf den Weg bringen

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 30.09.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Auflage eines Förderprogramms „Kultur macht stark III“. Mit dem Bundeshaushalt 2021 sollten daher Verpflichtungsermächtigungen für fünf Jahre nach Abschluss von „Kultur macht stark II“ beschlossen werden.

 

Der Deutsche Kulturrat war an der Entwicklung des Bundesprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ intensiv beteiligt. Das Programm fördert gemeinschaftliche Angebote der außerschulischen kulturellen Bildung, die von lokalen Bündnissen verantwortet werden. Die Angebote richten sich insbesondere an jene Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Bildungsbarrieren weniger Chancen haben, an kulturellen Bildungsangeboten zu partizipieren.

 

Im Programm übernehmen die Programmpartner, d.h. bundesweit tätige Verbände und Initiativen aus dem Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Mediensektor eine besondere Verantwortung. Sie reichen die Fördermittel an die Bündnispartner weiter, die sich mit konkreten Vorhaben auf deren jeweilige Projekte bewerben. Die Umsetzung durch Bundesverbände und Initiativen hat sich sehr bewährt, da sie im Feld der kulturellen Bildungsarbeit verankert sind, über ihre Projekte die Qualität sichern und aufgrund ihrer Nähe zu den lokalen Akteuren flexibel auf Bedarfe der Zielgruppe reagieren können. Durch Beratung und Fortbildung stellen sie gemeinsam mit den Bündnissen sicher, dass adäquate Angebote unterbreitet werden, die von den Kindern und Jugendlichen angenommen werden. Zusätzlich tragen die Begleitstrukturen zum Erfolg des Programms bei, indem sie einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung, zum fachlichen Austausch und zur Weiterentwicklung des Feldes bieten.

 

„Kultur macht stark“ ist erfolgreich

 

Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist sehr erfolgreich, wie die bisherigen Evaluierungen belegen. Es zeigt eine große Breitenwirkung, so wurden bislang rund eine Millionen Kinder und Jugendliche in der gesamten Bundesrepublik – auch in ländlichen Räumen – erreicht. Es fördert Kinder und Jugendliche, die in schwierigen sozialen Situationen aufwachsen und dadurch neue Möglichkeiten der Bildung und Teilhabe erhalten. Die Angebote sind sehr vielfältig und breit angelegt, sodass unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen berücksichtigt und unterschiedliche Akteure vor Ort für die Umsetzung aktiviert und zusammengebracht werden. Das Programm ermöglicht den Programmpartnern sowie den Bündnissen vor Ort, flexibel auf aktuelle Anforderungen einzugehen. Das galt beispielsweise in den Jahren 2015 und 2016 für Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Deutschland ankamen oder auch für digitale und kontaktlose Angebote während des coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020. Solche schnellen Reaktionen sind dank der Einbindung in Bildungslandschaften und -netzwerke möglich, die vom Programm „Kultur macht stark“ wiederum gestärkt werden. Auch auf der Bundesebene haben sich neue Allianzen zur Stärkung der kulturellen Bildung gebildet. Das Programm leistet aufgrund seiner Ziele und seiner Struktur einen wichtigen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und gerechten Chancen in Deutschland.

 

„Kultur macht stark III“ jetzt auf den Weg bringen

 

Der Erfolg des Programms zeigt, dass es geeignet ist, Bildungsbarrieren abzubauen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken sowie Kooperationen im Bildungs-, Sozial-, Jugend- und Kulturbereich zu unterstützen. Da nach wie vor Kinder und Jugendliche in prekären Verhältnissen aufwachsen, besteht der Förderbedarf für Zugangschancen weiterhin. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Auflage eines Förderprogramms „Kultur macht stark III“, bei dem wieder auf die Umsetzung durch bundesweite Verbände und andere Träger aus dem Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Mediensektor gesetzt wird. Mit dem Bundeshaushalt 2021 sollte daher eine Verpflichtungsermächtigung für ein Programm „Kultur macht stark III“ beschlossen werden.

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