Allianz für nachhaltige Strukturen in der Kulturellen Bildung!

Resolution des Deutschen Kulturrates zum UNESCO-Framework for Culture and Arts Education

Berlin, den 21.01.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert Bund und Länder auf, das „UNESCO-Framework for Culture and Arts Education“[1] (im Folgenden UNESCO-Framework) als Leitschnur für die Entwicklung Kultureller Bildung zu nehmen. Das UNESCO-Framework wurde auf der „UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen und künstlerischen Bildung“ in Abu Dhabi im Februar 2024 von den Staaten, auch von Deutschland, verabschiedet. Es baut auf den in den vorherigen Weltkonferenzen beschlossenen Dokumenten zur Kulturellen Bildung (Road Map 2006[2], Seoul Agenda 2010[3]) auf. Jetzt kommt es darauf an, dieses Framework umzusetzen. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gefordert. Der vereinbarte Staatenbericht zur Kulturellen Bildung – auf freiwilliger Basis – kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.

 

Erstmalig in diesem UNESCO-Framework werden Bildung und Kultur eng zusammengeführt und die UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung einbezogen. Damit wurden wegweisende Dokumente auf der internationalen Ebene miteinander verknüpft. Ein weiterer Meilenstein ist, dass formale[4], non-formale[5] und informelle[6] Bildung gleichermaßen in den Blick genommen werden. Ferner sind die Betonung des lebenslangen Lernens sowie die Teilhabe an und der Zugang zu Kultur und Bildung wesentliche Bestandteile des UNESCO-Framework. Fragen der Digitalität und zum Umgang mit KI in der kulturellen Bildung werden erstmals dezidiert angesprochen. Für die kulturelle Bildung als Querschnittsthema werden mehr Synergieeffekte und Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kulturellen Bildung und politischen Ressorts gefordert. Kulturelle Teilhabe auf formaler, non-formaler und informeller Ebene kann nur erreicht werden, wenn die Ressorts Bildung, Kultur, Jugend, Soziales und andere eng miteinander kooperieren. Dabei stehen im UNESCO-Framework auch bessere Arbeitsbedingungen der Akteure im Feld der kulturellen Bildung und nachhaltige Strukturen im Fokus. Sie bedeuten einen Kurswechsel weg von kurzfristigen Projekten hin zu langfristigen Strukturen.

 

Damit das UNESCO-Framework seine Wirkung entfalten kann, fordert der Deutsche Kulturrat:

 

  • Der Bund und die Länder sollen verbindlich vereinbaren, regelmäßig Staatenberichte vorzulegen, in denen sie über die Umsetzung des UNESCO-Frameworks auf den verschiedenen staatlichen Ebenen berichten. Dabei sollten die Dimensionen formale, non-formale und informelle Bildung, wie im Dokument vorgesehen, gleichermaßen berücksichtigt werden.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen in der Fortentwicklung der Kulturellen Bildung den drei Dimensionen, formale, non-formale und informelle Bildung, entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Sie sollen dabei sowohl die ästhetische und die theoretische Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, das aktive künstlerische Schaffen sowie die soziale Dimension und gesellschaftliche Funktion kultureller Bildung fördern. Lebenslanges Lernen beginnt mit der frühkindlichen Bildung und reicht über die breite Phase des Erwachsenenalters bis zur Seniorinnen- und Seniorenbildung. Hierfür gilt es die Strukturen auszubauen und zu sichern.
  • Die Länder sollen die künstlerischen Schulfächer stärken und damit den im Framework geforderten kulturellen Bildungsbeitrag innerhalb der formalen Bildung leisten. Die künstlerischen Schulfächer gehören zum unverzichtbaren Bildungsauftrag der Schulen, wie der Deutsche Kulturrat zuletzt in seiner Stellungnahme vom 13.12.2021[7] unterstrichen hat.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen zudem verlässliche und nachhaltig wirkende Strukturen non-formaler Kultureller Bildung unterstützen und damit Teilhabegerechtigkeit sichern. Nur so ist es möglich, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zur Kulturellen Bildung haben.
  • Die Länder und Kommunen müssen in den nächsten Jahren den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen gewährleisten. Hier ergeben sich im Sinne des UNESCO-Frameworks Chancen zur Verbindung von formaler und non-formaler Bildung, wenn von Anfang an Kinder und ihre Interessen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt gerückt werden. Der Ganztag muss ein qualitativ hochwertiges nachhaltiges Bildungsangebot vorhalten, das zur Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit beiträgt, in dem Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität und Diversität gefördert werden. Der Deutsche Kulturrat hat dies u.a. in seiner Stellungnahme zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Ganztagsförderung in der Primarstufe unterstrichen[8].
  • Die Länder sollen bei der Weiterentwicklung und Novellierung der Weiterbildungsgesetze bzw. Bildungsurlaubsgesetze dem lebenslangen Lernen in der Kulturellen Bildung in seinen verschiedenen Dimensionen und Zugängen entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Der Deutsche Kulturrat hat in seinem Positionspapier „Offensive für kulturelle Erwachsenenbildung“[9] die Handlungsbedarfe aufgezeigt.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen die Qualität Kultureller Bildungsangebote sowie die Vernetzung mit dem Sozialraum langfristig sichern. Das bedeutet neben einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Träger auch sichere und lebenswerte Arbeitsbedingungen wie der Deutsche Kulturrat in seiner Stellungnahme „Arbeitsbedingungen für Fachkräfte der Kulturellen Bildung deutlich verbessern“[10] herausgearbeitet hat. Bestehende sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsprobleme zwischen abhängiger Beschäftigung und Honorartätigkeit in der kulturellen Bildung müssen zügig geklärt werden[11].
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen die Anforderungen durch Digitalität sowie KI in der Förderung kultureller Bildung berücksichtigen. In seiner Stellungnahme „Digital-Allianz Bildung auf den Weg bringen“[12] hat der Deutsche Kulturrat hierzu Eckpunkte formuliert. In seinem Positionspapier „Künstliche Intelligenz: Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur nachhaltig entwickeln“[13] hat er dies mit Blick auf den erforderlichen kompetenten Umgang mit KI bekräftigt.

 

 

 

[1] https://www.unesco.org/sites/default/files/medias/fichiers/2024/02/WCCAE_UNESCO%20Framework_EN_0.pdf

[2] https://www.unesco.org/sites/default/files/medias/fichiers/2022/12/Lisbon_Roadmap.pdf?hub=86510

[3] https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000190692

[4] Unter formaler Bildung werden Bildungsprozesse im staatlichen Bildungssystem von der Grundschule bis zur Universität verstanden.

[5] Unter non-formaler Bildung werden Bildungsprozesse außerhalb des staatlichen Bildungssystems verstanden, die freiwillig und teilhabeorientiert sind. Beispiele für die non-formale Bildung sind die außerschulische Kinder- und Jugendbildung oder die Erwachsenenbildung.

[6] Unter informeller Bildung werden Lernprozesse verstanden, die im Alltag bzw. in der Interaktion mit anderen entstehen. Auch der individuelle Besuch von Kulturorten gehört zur informellen Bildung.

[7] Siehe hierzu: https://www.kulturrat.de/positionen/kuenstlerische-schulfaecher-gehoeren-zum-unverzichtbaren-bildungsauftrag-von-schulen/

[8] Siehe hierzu: https://www.kulturrat.de/positionen/ganztag-mit-kultureller-bildung-gestalten/

[9] Siehe hierzu: https://www.kulturrat.de/positionen/offensive-fuer-kulturelle-erwachsenenbildung/

[10] https://www.kulturrat.de/positionen/arbeitsbedingungen-fuer-fachkraefte-der-kulturellen-bildung-deutlich-verbessern/

[11] Siehe hierzu folgende Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates: https://www.kulturrat.de/positionen/zur-aktuellen-diskussion-um-honorarkraefte-in-der-bildungsarbeit-stellungnahme-des-deutschen-kulturrates/ sowie https://www.kulturrat.de/positionen/rechtssicherheit-fuer-bildungsanbieter-und-kuenftige-finanzielle-ausstattung-kultureller-bildung/

[12] https://www.kulturrat.de/positionen/digital-allianz-bildung-auf-den-weg-bringen/

[13] https://www.kulturrat.de/positionen/kuenstliche-intelligenz-rahmenbedingungen-fuer-kunst-und-kultur-nachhaltig-entwickeln/

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