Kultur-Enquete: Starkes Urheberrecht ist für den Kulturbereich unerlässlich!

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den urheberrechtlichen Vorschlägen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“

Berlin, den 09.04.2008. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sich die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ intensiv mit dem Thema Urheber- und Leistungsschutzrecht befasst und hierzu zwei Anhörungen durchgeführt hat.

 

Das Urheber- und Leistungsschutzrecht schützt das geistige Eigentum. Für den Kulturbereich ist der Schutz des geistigen Eigentums unerlässlich, da geistiges Eigentum der eigentliche Rohstoff des kulturellen Lebens ist. Ohne Texte, Bilder, Noten gäbe es kein kulturelles Leben. Das Urheber- und Leistungsschutzrecht ermöglicht den Urhebern und ausübenden Künstlern einen ökonomischen Ertrag aus der Verwertung und Nutzung ihrer Werke.

 

Die Digitalisierung macht das Urheber- und Leistungsschutzrecht keineswegs überflüssig. Im Gegenteil, eine Gesellschaft, die einen wachsenden Teil der Wertschöpfung aus kulturellen und kreativen Produkten und Dienstleistungen gewinnt, ist auf ein funktionierendes Urheberrecht dringend angewiesen.

 

Im Folgenden nimmt der Deutsche Kulturrat zu den urheber- und leistungsschutzrechtlichen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Stellung. Er bezieht sich dabei folgende Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission veröffentlicht als Bundestagsdrucksache 16/7000:

 

  • Handlungsempfehlungen 1 bis 3 auf Seite 266,
  • Handlungsempfehlungen 1 bis 14 auf Seite 284.

 

In der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat auf die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zum Urheber- und Leistungsschutzrecht. Diese Stellungnahme steht im Kontext der weiteren Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zu Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“.

 

Urheberrecht

Der Deutsche Kulturrat begrüßt mit Nachdruck die Empfehlung der Enquete-Kommission, dass bei Gesetzesänderungen im Deutschen Bundestag die Interessen der Rechteinhaber im Mittelpunkt stehen müssen. Der Deutsche Kulturrat teilt die Auffassung der Enquete-Kommission, dass dieses grundlegende Verständnis des Urheberrechts nicht durch die Interessen anderer Wirtschaftszweige – wie etwa der Geräteindustrie – außer Kraft gesetzt werden darf. Diese klare Aussage der Enquete-Kommission ist eine Handlungsmaxime für laufende aber auch künftige Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht.

 

Erfreut ist der Deutsche Kulturrat, dass die Enquete-Kommission seine bereits seit einiger Zeit vorgetragene Forderung nach einer Vergütungspflicht für die gewerbliche Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum aufgenommen hat und dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Gesetzesänderung empfiehlt. Der Deutsche Kulturrat fordert die kurzfristige Umsetzung dieser Handlungsempfehlung noch in dieser Legislaturperiode.

 

Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich die Enquete-Kommission mit dem System der kollektiven Rechtewahrnehmung in Deutschland befasst hat und im Schlussbericht ein klares Plädoyer für dieses System abgegeben und dabei betont hat, dass Verwertungsgesellschaften auch wichtige soziale und kulturelle Aufgaben erfüllen. Verwertungsgesellschaften üben in diesem Rahmen eine staatsentlastende Tätigkeit aus. In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Kulturrat die Empfehlung der Enquete-Kommission dieses System der kollektiven Rechtewahrnehmung aufrechtzuerhalten und zu verteidigen. Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Der Deutsche Kulturrat begrüßt daher ausdrücklich, dass die Enquete-Kommission der Bundesregierung empfiehlt, auch auf der europäischen Ebene für dieses System einzutreten. Dabei ist zur Sicherung der kulturellen Vielfalt aktuell vordringlich, dass die Empfehlung der EU-Kommission zu Online-Musikdiensten nicht weiterverfolgt wird. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass über diese Einzelempfehlung hinausgehend, die Enquete-Kommission der Bundesregierung ein generelles Eintreten auf EU-Ebene für den Schutz des geistigen Eigentums und das System der kollektiven Rechtewahrnehmung empfiehlt.

 

Der Deutsche Kulturrat hält Transparenz, Effizienz und soziale Verantwortung bei der kollektiven Rechtewahrnehmung für unverzichtbar. Die Enquete-Kommission empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass die Verwertungsgesellschaften bei ihren Rechenschaftsberichten insbesondere auf die Erfüllung der sozialen und kulturellen Zwecke eingehen sollen. Dieses ist zu unterstreichen.

 

Die Forderung nach einer Ausdehnung der Hinterlegungspflicht von § 11 Abs.2 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz auf Tarifstreitigkeiten bezüglich gesetzlicher Vergütungsansprüche wird vom Deutschen Kulturrat mit Nachdruck unterstützt.

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