Kultur-Enquete: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk sichert Grundversorgung mit Kunst und Kultur

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den medienpolitischen Handlungsempfehlungen im Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“

Berlin, den 09.04.2008. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sich die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ auch mit Fragen des Kulturauftrags und der kulturellen Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der privaten Medien befasst hat.

 

In dem Bericht hat die Enquete-Kommission besonders hervorgehoben, welch großer Stellenwert den elektronischen – den neuen digitalen wie auch den klassischen – Medien bei der Vermittlung von Kunst und Kultur und bei der kulturellen Bildung zukommt. Diesbezüglich verweist die Enquete-Kommission besonders auf die große gesellschaftliche Verantwortung, die aus dieser Tätigkeit besonders für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten heraus erwächst.

 

Der Deutsche Kulturrat geht bei seiner Stellungnahme von einem weiten Kulturbegriff aus. Wichtiges Definitionskriterium ist hier die Vielfalt der Kultur, welche dauerhaft und zuverlässig gewährleistet werden muss.

 

Unter der Prämisse dieses Kulturbegriffs versteht der Deutsche Kulturrat die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als einen wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil zur Sicherung der Grundversorgung der Gesellschaft mit Kunst und Kultur. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser kulturellen Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf es der ständigen internen wie öffentlichen Diskussion zur Sicherung von Qualitätsstandards.

 

Im Folgenden nimmt der Deutsche Kulturrat zu den medienpolitischen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Stellung. Er bezieht sich dabei auf die Handlungsempfehlungen 1 bis 9, Seite 157 der Bundestagsdrucksache 16/7000.

 

In der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat auf die medienpolitischen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission. Diese Stellungnahme steht im Kontext der weiteren Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zu Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstützt die Empfehlungen der Enquete-Kommission,

  • dass der Kulturauftrag in den Leitlinien und Selbstverpflichtungserklärungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fortlaufend festgeschrieben wird. Eine transparentere und nachvollziehbarere Festlegung von Sendezeit, Erstausstrahlung, Eigenproduktion und Genrevielfalt ist zu begrüßen,
  • dass sich die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten dazu verpflichten, die Kulturberichterstattung in den Hauptnachrichtensendungen fest zu verankern,
  • dass die Sicherung der Klangkörper des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Selbstverpflichtungserklärungen bzw. in den Leitlinien festgeschrieben werden soll,
  • dass die Sicherung der rundfunkspezifischen Kunstformen in den Selbstverpflichtungserklärungen bzw. in den Leitlinien festgeschrieben werden soll,
  • dass neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch die privaten Medien ihre Verantwortung für Kunst, Kultur und kulturelle Bildung annehmen und ihre kulturellen Leistungen diesbezüglich einer kritischen Prüfung unterziehen.

 

Ergänzend zur Festschreibung des Kulturauftrags in den Leitlinien und Selbstverpflichtungserklärungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begrüßt der Deutsche Kulturrat eine Festlegung der Werbefreiheit der öffentlich-rechtlichen Programmangebote unter der Voraussetzung, dass ein adäquater finanzieller Ausgleich für die daraus erwachsenen finanziellen Mindereinnahmen gefunden wird.

 

Der Deutsche Kulturrat teilt weiterhin die Forderung der Enquete-Kommission, Kulturbeiträge verstärkt zu Hauptsendezeiten auszustrahlen und der Kultur somit mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die zusammenhängende Ausstrahlung musikalischer Beiträge ist zu begrüßen, generell plädiert der Deutsche Kulturrat jedoch für eine zusammenhängende Ausstrahlung von allen künstlerischen Angeboten.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die privaten Sender ihre Angebote hinsichtlich des kulturellen Mehrwertes einer kritischen Prüfung unterziehen und die Qualität ihres Angebotes entsprechend verbessern. Die Gesellschaftsverträglichkeit der ausgestrahlten Angebote sollte dabei stets berücksichtigt werden. Zudem werden die privaten Sender dazu aufgefordert, die Vielfalt der Kultur in ihrer ganzen Breite zu berücksichtigen.

 

Der Deutsche Kulturrat schließt sich der generellen Forderung der Enquete-Kommission nach Zurückdrängung der Gestaltung des Programms durch freie Mitarbeiter in dieser Form nicht an. Zwar ist sich der Deutsche Kulturrat der Tatsache bewusst, dass freie Mitarbeiter oftmals zu anderen Konditionen als Festangestellte beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang appelliert er an die Arbeitgeber, die Arbeit von Freien finanziell angemessen zu honorieren. Oftmals, dies gilt es zu bedenken, wird die Vielfalt der Beiträge gerade durch die Beschäftigung von freien Mitarbeitern gewährleistet. Wichtig ist, dass die inhaltliche und gestalterische Qualität auch im Rahmen dieses „Outsourcings“ weiterhin gewährleistet wird.

 

Der Deutsche Kulturrat lehnt die Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission, in der vorgeschlagen, wird den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Rundfunkstaatsverträgen zu präzisieren, in dieser Absolutheit ab. Vielmehr gilt es zuerst zu prüfen, in welcher Form der Kulturauftrag in den einzelnen Verträgen bereits implizit oder explizit vorhanden ist.

 

Der Deutsche Kulturrat lehnt ebenfalls die Forderung nach der Beauftragung einer externen Institution zur Evaluierung der Erfüllung des Kulturauftrages durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab. Zwar stimmt der Deutsche Kulturrat dem Grundgedanken zu, dass die Erfüllung des Kulturauftrags geprüft werden sollte. Allerdings ist dies keine staatliche Aufgabe. Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein hohes Gut. Es sollten daher eher die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestärkt werden. Sofern sie zu einer solchen Tätigkeit nicht ausreichend ausgebildet wurden, muss eine Qualifizierung der entsprechenden Gremien vorgenommen werden.

 

Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass sich die Enquete- Kommission nicht mit dem Spannungsverhältnis zwischen Rundfunk und Film auseinandergesetzt hat und dementsprechend auch keine Handlungsempfehlungen ausgesprochen hat. Der Bereich Film gehörte nicht zum Untersuchungsauftrag der Enquete-Kommission und wurde daher nicht behandelt.

 

Ebenso ist bedauerlich, dass keine Handlungsempfehlungen zu den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung für den Rundfunk formuliert wurden.

Vorheriger ArtikelKultur-Enquete: Kulturwirtschaft stärken und ihre Potenziale fördern!
Nächster ArtikelKultur-Enquete: Starkes Urheberrecht ist für den Kulturbereich unerlässlich!