Konjunkturprogramm für die Kultur – Resolution des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 30.04.2020. Alle Bereiche der Kultur in Deutschland – von den Künstlerinnen und Künstlern und anderen im Kulturbereich Solo-Selbständigen, über die Kulturinstitutionen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, die Kulturvereine bis zu den Unternehmen der Kultur-, der Kreativ- und der Medienwirtschaft – sind von der Corona-Pandemie betroffen. Viele Akteure befinden sich in existentieller Not. Nicht wenigen droht die Insolvenz.

 

Es geht nun darum, die kulturelle Infrastruktur zu retten, damit in der Pandemie das kulturelle Leben in veränderter Form aufrechterhalten werden kann und nach der Pandemie das kulturelle Leben in seiner gesamten Vielfalt weiterarbeiten und sein kreatives und verbindendes Potential genutzt werden kann. Die verschiedenen Kulturbereiche sind verschieden stark betroffen und werden unterschiedlich lange durch die Pandemie eingeschränkt sein.

 

Das kulturelle Leben ist geprägt

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  • durch privatwirtschaftliche Akteure, hier geht es um das ökonomische Überleben von Solo-Selbständigen und Unternehmen,
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  • durch öffentlich und öffentlich-geförderte Einrichtungen, die allerdings auch Eigenmittel erwirtschaften müssen
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  • und durch Kulturvereine, die teils wirtschaftlich tätig sind.

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Die drei Sektoren Erwerbswirtschaft, öffentlicher Bereich und gemeinnütziger Sektor sind miteinander verflochten und stehen in engen Wechselwirkungen.

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Der Bund hat mit den Soforthilfe-Programmen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen sowie dem Sozialschutz-Paket erste Maßnahmen zur Überbrückung existentieller Notlagen ergriffen. Diese Maßnahmen können auch von Kulturakteuren in Anspruch genommen. Damit die Maßnahmen im Kulturbereich wirken, besteht an einigen Stellen Nachsteuerungsbedarf. Darüber hinaus sollten weitere Wirtschaftsförderprogramme des Bundes für den Kultur-, Kreativ und Medienbereich nutzbar gemacht werden.

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Die Länder haben teils eigene Programme zur Sicherung von kleinen Unternehmen aufgelegt. Hier gilt ebenfalls, dass sie für den Kultur- und Medienbereich offen sein müssen. Gegebenenfalls sind Anpassungen erforderlich. Weiter haben die Länder je eigene Maßnahmen zur Unterstützung von Kultureinrichtungen, Kulturvereinen sowie Künstlerinnen und Künstler im jeweiligen Land gestartet.

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Diese Maßnahmen waren und sind sehr wichtig, reichen jedoch zur Sicherung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur nicht aus. Der Deutsche Kulturrat fordert daher ein Konjunkturprogramm für die Kultur. Dieses Konjunkturprogramm für die Kultur ergänzt die bestehenden Maßnahmen. Es ersetzt sie nicht.

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Das Konjunkturprogramm soll durch einen Kulturinfrastrukturfonds umgesetzt werden.

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Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte der Kulturinfrastrukturfonds

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  • die verschiedenen künstlerischen Sparten und Handlungsfelder in den Blick nehmen
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  • sich an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Solo-Selbständige wie z.B. Künstlerinnen und Künstler richten
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  • darauf abzielen, dass Kulturstrukturen erhalten bleiben und neue Wege gehen können, um damit zukunftsfähig zu werden
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  • ermöglichen, dass jetzt und in Zukunft Umsätze im Kultur- und Medienbereich erzielt werden können, die wiederum Aufträge und Beschäftigung induzieren

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Der Kulturinfrastrukturfonds sollte aus Sicht des Deutschen Kulturrates folgende Kriterien berücksichtigen:

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  • der Kulturinfrastrukturfonds soll bis mindesten zum 31.12.2021 angelegt und entsprechend finanziell ausgestattet sein
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  • der Kulturinfrastrukturfonds muss über bestehende Strukturen wie z.B. die künstlerischen Fonds, Bundeskulturverbände und die Kulturstiftung des Bundes seine Mittel vergeben
    • die bestehenden Strukturen können schnell reagieren und müssen nicht noch aufgebaut werden
    • die bestehenden Strukturen verfügen über die entsprechende Sach- und Fachkenntnis, was in den jeweiligen kulturellen bzw. kreativwirtschaftlichen Bereichen gebraucht wird
    • sie können die Bedarfe des jeweiligen Feldes adäquat einschätzen
    • sie haben in der Regel Erfahrungen in der Bewirtschaftung von Fördermitteln
    • sie verfügen über Personal, das mittels Verwaltungspauschalen kurzfristig aufgestockt werden könnte
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  • im Kulturinfrastrukturfonds müssen die Mittel nach transparenten bereichs-, branchen- bzw. spartenspezifischen Kriterien vergeben werden, der Sach- und Fachverstand weiterer Akteure aus der Kultur und der Kreativwirtschaft sollte dabei einbezogen werden
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