Grundrente zeitnah verabschieden – Berechnungsfaktor ändern

Resolution des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 13.05.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich am 30.06.2019 in seiner Stellungnahme „Altersarmut von Künstlern und Künstlerinnen: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung jetzt“ grundlegend zur Grundrente positioniert.

 

Am 08.04.2020 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)“ vorgelegt.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass der Gesetzesentwurf nun eingereicht wurde und am 15.05.2020 die erste Lesung im Deutschen Bundestag angesetzt ist. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass danach zeitnah die Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags durchgeführt werden, damit das Grundrentengesetz zügig verabschiedet wird und, wie geplant, zum 01.01.2021 in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat erkennt an, dass die Umsetzung des Grundrentengesetzes für die Deutsche Rentenversicherung eine große Herausforderung darstellt. Er ist aber zuversichtlich, dass eine so gut organisierte und erfahrene Behörde diese meistern wird.

 

Für den Deutschen Kulturrat ist von zentraler Bedeutung, dass mit der Grundrente die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt und zudem deutlich gemacht wird, dass sich die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auch bei geringerem oder schwankendem Einkommen lohnt.

 

Im Kultur- und Medienbereich werden teilweise nur sehr geringe Einkommen erzielt. Das gilt insbesondere für Frauen und selbständige Künstlerinnen und Künstler. So lag das bei der Künstlersozialversicherung für das Jahr 2019 gemeldete Jahresdurchschnittseinkommen von Künstlerinnen bei 15.128 Euro und von Künstlern bei 20.367 Euro. Das geringe Arbeitseinkommen zieht eine niedrige Altersrente nach sich, was dazu führt, dass viele im Kulturbereich Tätige im Alter in Armut leben oder weit über das Rentenalter hinaus zur Sicherung ihres Lebensunterhalts berufstätig bleiben müssen.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Grundsatz, dass der Grundrentenzuschlag nicht beantragt werden muss, sondern automatisch bei der Berechnung der Rente von den Rentenversicherungsträgern errechnet wird. Damit wird deutlich, dass es sich beim Grundrentenzuschlag zur erworbenen Rente um die Anerkennung der Arbeitsleistung handelt. Ferner ist es aus Sicht des Deutschen Kulturrats richtig, dass auf einzelne Monate der Beitragszahlungen abgehoben wird. Dies kommt insbesondere jenen zugute, die diskontinuierliche oder schwankende Einkommen haben.

 

Weiterhin begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass nunmehr 33 Beitragsjahre einschließlich möglicher Kindererziehungs- oder Pflegezeiten für den Grundrentenzuschlag Voraussetzung sind, um einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu begründen. Der Anspruch wächst bis zu 35 Rentenbeitragsjahren auf, ab denen der volle Grundrentenzuschlag beansprucht werden kann. Damit wird auch manchen diskontinuierlichen Berufsverläufen im Kultur- und Medienbereich Rechnung getragen. Begrüßenswert sind auch die im Entwurf vorgesehenen Freibeträge beim Wohngeld, die auch jenen zugutekommen, die keinen Grundrentenzuschlag erhalten.

 

Als gravierendes Problem sieht der Deutsche Kulturrat allerdings an, dass besonders niedrige Entgelte, die unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen, nicht in die Grundrentenbewertungszeiten einbezogen werden. Das hat zur Folge, dass diejenigen, die zwar die Einstiegshürde von 33 bzw. 35 Beitragsjahren genommen haben, aber in dieser Zeit regelmäßig unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient haben, keinen Grundrentenzuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente erhalten werden. Die Altersarmut professioneller Künstlerinnen und Künstler sowie anderer im Kulturbereich Tätiger, die nur geringe Arbeitseinkommen erzielen, würde perpetuiert. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, eine deutliche Absenkung dieses Eingangswertes auf maximal 20 Prozent. Damit würde zum Ausdruck kommen, dass die Arbeitsleistung von Bezieherinnen und Beziehern kleiner Einkommen auch in den Blick genommen werden.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Beratungen zum Gesetzesentwurf in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags jetzt zügig aufgenommen werden und die genannte Verbesserung umgesetzt wird.

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