Hilfe kommt: Bundeskulturfonds Energie startet mit einer Milliarde Euro

Ab der zweiten Februarhälfte können Förderanträge gestellt werden

Lange hat es gedauert, doch am 25. Januar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Mittel für den Kulturfonds Energie des Bundes freigegeben. Voraussichtlich ab der zweiten Februarhälfte können Anträge von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie von Kulturveranstaltern für den Kulturfonds Energie des Bundes gestellt werden. Insgesamt steht eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der insgesamt ein Volumen von 200 Milliarden Euro hat. Aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der im letzten Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, stammen auch die Mittel für die Gas- und Strompreise-Unterstützungen sowie Hilfen für Krankenhäuser und klein- und mittelständische Unternehmen. Doch blicken wir noch einmal zurück.

 

Blick zurück

 

Relativ schnell wurde mit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine klar, dass die Energiepreise steigen werden. Russland gehörte zu den wichtigsten Energielieferanten für Deutschland. Insbesondere in der Gasversorgung bestanden erhebliche Abhängigkeiten. Die Energiepreise schnellten im letzten Jahr in die Höhe, und es wurde deutlich, dass der Kulturbereich massiv unter den steigenden Preisen leiden wird. Ein Grund ist dabei die vielfach fehlende energetische Sanierung von Kulturbauten, die zu hohen Energieverbrauchen führen. Viele Einrichtungen sind denkmalgeschützt, sodass eine energetische Sanierung nicht einfach zu bewerkstelligen ist. Auch Künstlerinnen und Künstler arbeiten oft in Räumen, die wenig energieeffizient sind, haben entsprechend hohe Verbräuche und damit extrem hohe Energiekosten.

 

Der Deutsche Kulturrat hat daher bereits im Juni 2021 die Forderung erhoben, dass der Kultursektor bei den Energiekosten und bei energetischen Sanierungen unterstützt wird. Dabei wurde zuerst der Sonderfonds Kulturveranstaltungen des Bundes in den Blick genommen. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro war Mitte des letzten Jahres noch eine beträchtliche Summe nicht verbraucht, sodass der Deutsche Kulturrat vorgeschlagen hatte, einen Teil der Mittel für die laufende Energiekostenunterstützung und einen anderen Teil für Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz (energetische Sanierung) einzusetzen.

 

Die Begehrlichkeiten des Bundesfinanzministeriums waren letztlich zu groß, sodass diese Lösung nicht aufgegriffen wurde und die Restmittel Ende des letzten Jahres in den Bundeshaushalt zurückflossen. Der Deutsche Kulturrat hat dagegen heftig protestiert. Es ist sehr erfreulich, dass dieser Protest wahrgenommen wurde und nun der Kulturbereich – ähnlich den Krankenhäusern – ein Sonderprogramm zur Energiekostenunterstützung im Rahmen des erwähnten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält. Für das Programm stehen in diesem Jahr 750 Millionen Euro zur Verfügung und im kommenden Jahr noch einmal 250 Millionen Euro, insgesamt also eine Milliarde Euro.

 

Wer ist Adressat?

 

Eine Unterstützung für Energiekosten können Kultureinrichtungen, also Kulturorte, beantragen. Dabei spielt für die Beantragung keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen handelt. Im Unterschied zum Sonderfonds im Rahmen der Coronahilfen für Kulturveranstaltungen des Bundes können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren die Förderung beantragen. Dafür hatten wir uns besonders intensiv eingesetzt. Gleichfalls antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, die Festivals, Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur oder ähnliche kulturelle Aktivitäten veranstalten.

 

Kulturveranstaltende können nur Mittel beantragen, wenn die Veranstaltungen an Orten stattfinden, die keine Kultureinrichtung sind. Typisch hierfür sind z. B. Stadthallen oder Mehrzweckhallen, in denen neben Kultur- auch Sportveranstaltungen, Messen oder Kongresse stattfinden.

 

Letzteres soll sicherstellen, dass keine Doppelförderung stattfindet.

 

Ein wichtiges Anliegen des Kulturfonds Energie des Bundes ist, dass die Entlastung bei den Energiekosten bei der Gestaltung der Eintrittspreise berücksichtigt wird.

 

Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.

 

Was wird gefördert?

 

Gefördert wird der Mehrbedarf einer Kultureinrichtung an Energiekosten. Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Bei Industriekunden von Gas und Strom beträgt der förderfähige Verbrauch 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Damit wird das Einsparziel von 20 bzw. 30 Prozent an Energiekosten mit berücksichtigt. Bei öffentlichen Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung werden höchstens 50 Prozent des Mehrbedarfs übernommen, bei privatwirtschaftlichen bis zu 80 Prozent.

 

Da Kulturveranstaltenden in der Regel die Energiekosten nicht einzeln in Rechnung gestellt werden und damit eine spitze Abrechnung nicht möglich ist, soll hier mit Pauschalbeiträgen gearbeitet werden.

 

Wo kann es beantragt werden?

 

Die Abwicklung und Beantragung lehnt sich an den Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an. Alle Antragsteller müssen sich zuerst bei der Registrierungsplattform registrieren. Wer bereits registriert ist, weil Mittel des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Anspruch genommen wurden, kann diese Erstregistrierung weiternutzen.

 

Die Mittel stehen für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung. Sie können jeweils rückwirkend beantragt werden. Also für den Monat Januar voraussichtlich ab Mitte Februar. Sammelanträge sind wiederum zulässig. Es wird eine Bagatellgrenze von voraussichtlich 500 Euro pro Antrag bzw. Sammelantrag und Quartal geben. Die Abwicklung wird wiederum über die Länder stattfinden. Das heißt, nach einer Registrierung auf der Plattform kann der Mehrbedarf rückwirkend bei den Ländern beantragt werden.

 

Nach derzeitigen Planungen werden ab Mitte Februar auf der Plattform des Kulturfonds des Bundes für Energie Fragen und Antworten zur Verfügung stehen, damit sich potenzielle Antragsteller informieren können. Zusammen mit den Ländern wird der Deutsche Kulturrat mindestens eine Informationsveranstaltung durchführen. Außerdem werden die Bundeskulturverbände als Multiplikatoren von uns in Online-Veranstaltungen informiert.

 

Nun sind die Länder am Zug

 

Der Bund ist mit dem Kulturfonds Energie des Bundes in Vorleistung gegangen. Nun sind die Länder gefordert, entstehende Lücken zu schließen. Besonders wichtig ist, dass sie nun die Künstlerinnen und Künstler in den Blick nehmen und für diese ebenfalls von der Energiekrise betroffene Gruppe Unterstützungsprogramme entwickeln. Viele Künstlerinnen und Künstler haben die Folgen der Coronapandemie noch nicht überwunden, die Auftragslage hat noch nicht wieder das Niveau der Vor-Corona-Zeit erreicht, und die erhöhten Energiekosten können kaum gestemmt werden. Wichtig ist, dass diese Programme auf die Künstlerinnen und Künstler zugeschnitten sind und die besondere Lebenslage in den Blick nehmen. Dazu gehört auch, dass nicht wenige keine klassische Betriebsstätte haben, sondern Wohnen und Arbeiten verbinden. Auch muss von den Ländern geprüft werden, inwiefern Unterstützungsprogramme beispielsweise für das bürgerschaftliche Engagement in Kunst und Kultur erforderlich sind.

 

Einbindung der Zivilgesellschaft

 

Nicht unerwähnt darf bleiben, dass wie schon bei den Coronahilfen, auch jetzt beim Energiefonds der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände von Anfang an im zentralen Steuerungsgremium des Amtes der Kulturstaatsministerin (BKM), dem Lenkungsausschuss, gemeinsam mit den Ländern eingebunden ist. Wir durften den Deutschen Kulturrat in dem Gremium vertreten und bedanken uns ausdrücklich für den kollegialen Umgang in dem Gremium. Noch vor dem offiziellen Programmstart werden wir gemeinsam mit den Ländern zu einer Online-Informationsveranstaltung für am Energiefonds interessierte Kulturorte und Kulturveranstaltende einladen.

 

Nachhaltigkeit im Blick halten

 

Der Kulturfonds des Bundes für Energie und die hoffentlich von den Ländern aufgelegten Förderprogramme für Künstlerinnen und Künstler helfen in der aktuellen Notlage. Wie aber immer wieder betont wird, ist anzunehmen, dass noch für einen längeren Zeitraum mit hohen Energiekosten zu rechnen sein wird. Umso wichtiger wird es sein, in die Nachhaltigkeit von Kultureinrichtungen zu investieren. Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten Maßnahmen entwickelt, um Energie einzusparen. Verschiedene Verbände, wie z. B. der Deutsche Bibliotheksverband oder der Deutsche Museumsbund, haben Handreichungen für Energieeinsparungen entwickelt. Das ist nicht zuletzt aus Nachhaltigkeitsgründen zu begrüßen, wird aber eine auch bauliche Ertüchtigung von einer Reihe von Einrichtungen nicht ersetzen können. Dies wird eine Aufgabe sein, die zeitnah angegangen werden muss und bei der Kommunen und Länder nicht aus der Verantwortung entlassen werden dürfen.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 2/2023.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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