Neuer Bundestag, neue Bundesregierung

Worauf es jetzt ankommen wird

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe von Politik & Kultur begannen gerade einmal die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – der Ausgang: noch vollkommen offen. Gut drei Wochen haben sich die potenziellen Koalitionäre Zeit gelassen, bis nach der Bundestagswahl am 24. September die ersten Gespräche aufgenommen wurden.

 

Doch worauf wird es in der 19. Wahlperiode, in einem Deutschen Bundestag, dem sieben Parteien, sechs Fraktionen und zwei fraktionslose Abgeordnete angehören, kulturpolitisch ankommen? Die rechtsextreme AfD zieht mit mehr als 90 Abgeordneten in den neuen Bundestag ein. Das bereits vor der Konstituierung des neu gewählten Deutschen Bundestags zwei AfD-Abgeordnete ihre Fraktion verlassen haben, ist dabei ein Novum. Dennoch, wer zurückblickt auf die Zusammensetzung der Deutschen Bundestage stellt fest, dass gerade den ersten drei Deutschen Bundestagen verschiedenste radikale Parteien angehörten, die teilweise dem linken Spektrum wie KPD oder dem rechten Spektrum wie BHE, der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten, angehörten. Erst ab dem 4. Deutschen Bundestag (Wahlperiode 1961 bis 1965) hatte sich ein Dreifraktionenparlament aus CDU/CSU, SPD und FDP, weitgehend in der Mitte, ausgemendelt. Bis zum Einzug der Grünen in den Deutschen Bundestag bei der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag (Wahlperiode 1983 bis 1987) hatte sich diese Dreierstruktur erhalten. Mit der Wahl des 12. Deutschen Bundestags (Wahlperiode 1990 bis 1994) kam mit der PDS, später Die Linke, eine neue Fraktion hinzu. Nachdem dem 18. Deutschen Bundestag (Wahlperiode 2013 bis 2017) vorübergehend vier Fraktionen angehörten, da die FDP den Einzug nicht geschafft hatte, gehören dem 19. Deutschen Bundestag (Wahlperiode 2017 bis 2021) sechs Fraktionen an. Die AfD inzwischen in 14 von 16 Landtagen vertreten, hat sehr deutlich den Sprung auch in den Deutschen Bundestag geschafft.

 

Also, nur nicht aufregen? Alles schon einmal dagewesen? Ja, in den ersten Deutschen Bundestagen saßen eine Reihe von Abgeordneten, an deren demokratischer Haltung durchaus Fragezeichen zu setzen sind. Ja, nach zwölf Jahren Faschismus und einem verheerenden Krieg galt für viele überhaupt demokratiefähig zu werden und einen herrschaftsfreien Diskurs zu führen. Doch liegen diese Zeiten zum Glück weit zurück. An die Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestags muss daher die Anforderung gestellt werden, dass sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und sich jeglichen rassistischen, diffamierenden, herabsetzenden Äußerungen enthalten. Streit in der Sache ja, Rechtsradikalismus nein. Hier sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags gefragt, dem entgegenstehenden Haltungen und Positionen entschieden zu begegnen.

 

Die neue Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben eine Fülle an Themen zu beraten. Im Wahlkampf konnte teilweise der Eindruck entstehen, dass Flucht und Migration das beherrschende Thema der bundesdeutschen Politik sind und bleiben werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass es zwar ein wichtiges, aber nicht das alles bestimmende Thema sein darf.
Deutschland als Land in der Mitte des europäischen Kontinents und in der Mitte der Europäischen Union gelegen, hat eine besondere Verantwortung für das Gelingen und die Weiterentwicklung des europäischen Einigungsprozesses. Die Aufnahme Deutschlands in die europäische Staatenfamilie zu einem Zeitpunkt, als die Wunden nach dem Krieg noch tief und offen waren, war ein Vertrauensvorschuss. Heute ist gerade für junge Menschen Europa zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Die Europäische Union weiterzuentwickeln, die Demokratie und Zusammenarbeit in Europa voranzutreiben, für Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzutreten, das sind Aufgaben, die jetzt anstehen. Das Europäische Kulturerbejahr 2018 wird die Gelegenheit bieten, herauszustellen, dass Migration zu Europa gehört und dass die europäische Kultur durch vielfältige religiöse und kulturelle Einflüsse geprägt ist.

 

Als im Jahr 1947 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) als völkerrechtlicher Vertrag zwischen 23 Gründungsmitgliedern geschlossen wurde, gehörte Deutschland naturgemäß nicht dazu, da die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erst 1949 gegründet wurden. Doch bereits 1951 wurde die Bundesrepublik Vertragsstaat. Das GATT und später auch GATS (General Agreement on Trade in Services) zielten darauf ab, Handelshemmnisse und Zollschranken abzubauen, um so den weltweiten Waren- und Dienstleistungsaustausch zu fördern. Im Jahr 1995 wurde die Welthandelsorganisation gegründet. Seit dem Stocken der Doha-Runde Anfang dieses Jahrhunderts nehmen bilaterale und multilaterale Abkommen zu. Die EU verhandelt derzeit mit einer ganzen Reihe an Staaten Freihandelsabkommen.

 

In der neuen Wahlperiode wird es darauf ankommen, auf einen gerechten Welthandel zu drängen und in Brüssel hierauf hinzuwirken. Nur ein gerechter Welthandel, der den Ländern des Südens echte Marktzugangschancen bietet und sie nicht allein als Rohstofflieferanten sieht, wird Fluchtursachen bekämpfen können. In der „Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ aus dem Jahr 2007 ist formuliert, welche Anforderungen an einen gerechten Welthandel mit Kulturgütern und -dienstleistungen zu richten sind. Diese Konvention mit echtem Leben zu erfüllen, wird eine wichtige Aufgabe der neuen Wahlperiode sein. Im Netzwerk Gerechter Welthandel, dem der Deutsche Kulturrat angehört, werden wir unter anderem diese Themen erörtern.

 

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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