CETA – Der Teufel steckt im Detail

Die Kultur in Deutschland braucht das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada nicht – im Gegenteil!

Im Übrigen waren die Länder bei den Verhandlungen zu CETA nur im Rahmen des Dienstleistungskapitels eingebunden. Es wurden zu keiner Zeit Textentwürfe der Kapitel „Subventionen“ und „Investitionen“ mit den Kulturressorts erörtert. Dies ist eine völlig unzureichende Beteiligung, da sich diese Kapitel massiv auf den Kulturbereich auswirken können. Und zwar negativ!

 

Subventionen, so wird von Seiten der Kommission beteuert, sind für öffentliche Dienstleistungen auch weiterhin möglich. Was dabei verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass Kanada im Rahmen des Abkommens in Zukunft sogenannte „informelle Konsultationen“ einfordern kann, die zu einer „wohlwollenden Prüfung“ und dann zum Abbau eben dieser Subventionen führen soll. Dabei hat die beklagte Partei, also zum Beispiel Deutschland, während des Verfahrens Informationen zu liefern, welche Maßnahmen ergriffen worden sind, um die handelshemmenden Subventionen abzubauen. Von diesem Konsultationsmechanismus, der so harmlos daherkommt, wird ein massiver Druck zur Beseitigung öffentlicher Zuwendungen ausgehen, auch und gerade im Kulturbereich.

 

Die wichtigste Veränderung in der Systematik des CETA-Abkommens gegenüber dem GATS-Abkommen ist jedoch die Ausgestaltung der Verpflichtungslisten als Negativliste beim Kapitel über den Handel mit Dienstleistungen. Diese Listen werden als Anhang zu Freihandelsabkommen aufgenommen und sind damit Bestandteil des Abkommens.

 

Was bedeutet das? Das GATS-Abkommen wurde nach dem Prinzip der Positivliste erstellt, d. h. ein Land verpflichtet sich nur insoweit seinen Markt zu liberalisieren, wie es in der Länderliste aufgeführt ist. Die Verpflichtungsliste bei CETA wurde jedoch nach dem Prinzip der Negativliste erstellt, d.h. grundsätzlich sind alle Dienstleistungsbereiche liberalisiert, es sei denn die einschränkenden Gesetze und Regelungen werden explizit in einer Liste davon ausgenommen. Diese Vorgehensweise hätte jedoch das Abkommen derart aufgebläht, dass man dazu übergegangen ist, allgemeine Ausnahmeklauseln zu formulieren, die dafür Sorge tragen sollen, dass bestimmte Bereiche nicht von einer weitergehenden Marktöffnung bzw. einer weitergehenden Liberalisierung erfasst werden. Diese Klauseln sind jedoch auslegungsbedürftig und verursachen eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

„Die Idee, Investitionen im Ausland durch Handelsabkommen sichern zu lassen, ist nicht neu.“

Eine weitere Veränderung gegenüber dem GATS-Abkommen liegt in der Einführung des Kapitels zum Investitionsschutz. Kultur wird hiervon nicht vollständig ausgenommen. Dies bedeutet, ausländische Investoren können gegen einen Staat klagen, wenn sie sich „ungerecht“ behandelt fühlen. Amazon fühlt sich schon lange „ungerecht“ behandelt, da es sich, wie alle anderen Unternehmen an die Buchpreisbindung halten muss. Im Gegensatz zu deutschen Firmen könnte Amazon jedoch im Rahmen eines Investitionsschutzabkommens dagegen vorgehen. Amazon führt längst einen unerbittlichen Verdrängungswettbewerb auch in Europa. Gerade prüft das Bundeskartellamt eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Amazon einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb digitaler Hörbücher vorwirft.

 

In den USA entwickelt Amazon neue Geschäftsmodelle, zum Beispiel die Auslieferung seiner Pakete durch unbemannte Fluggeräte (Minidrohnen). Sollte das Unternehmen diese Zulassung auch in Deutschland beantragen und das Luftfahrt-Bundesamt würde, aus welchen Gründen auch immer, dies verweigern, so hätte Amazon durch TTIP rechtliche Instrumente in der Hand, ebenfalls dagegen vorzugehen.
Die Idee, Investitionen im Ausland durch Handelsabkommen sichern zu lassen, ist nicht neu. Schon in den 1960er Jahren wurde dies weltweit in vielen bilateralen Abkommen verankert. Die OECD wollte diesen Flickenteppich dann durch ein einziges, multilaterales Abkommen weltweit vereinheitlichen und verhandelte über ein „Multilaterales Abkommen über Investitionen (MAI)“, das annähernd 1.600 bilaterale Abkommen ablösen sollte. Es stellten sich Fragen nach dem richtigen Verhältnis zwischen privaten, wirtschaftlichen Interessen und der Regelungsbefugnis des Staates, nach Demokratie, Umwelt- und Sozialstandards, die auch bei CETA zu stellen sind. In Frankreich protestierten die Vertreter der Film- und Fernsehindustrie gegen die möglichen Auswirkungen von MAI. Am 3. Dezember 1998 verließ die französische Regierung die Verhandlungen unter Hinweis auf die fehlende Verankerung einer kulturellen Bereichsausnahme. Die Verhandlungen zu MAI wurden nie abgeschlossen.

„Derzeit sorgen nur etwa 20 Prozent aller Staaten für 90 Prozent des internationalen Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie der Direktinvestitionen.“

Das Kritische an der Einführung des Investitionsschutzkapitels bei CETA ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass die bisherige Definition des Enteignungsbegriffs sehr viel weiter gefasst werden soll, als dies noch in den In-vestitionsschutzabkommen der 1960er Jahre der Fall war. Als Enteignung gilt inzwischen auch die (behauptete) Schmälerung des erwarteten Gewinns durch gesetzliche Regelungen etwa im Bereich Umwelt, Arbeitsbedingungen, Steuern, Handelsquoten. Der Enteignungsbegriff im deutschen Recht ist viel enger gefasst. Das im Rahmen von Artikel 14 GG geschützte Eigentum umfasst nämlich nur Mobiliar- und Grundeigentum. Darüber hinaus werden noch vermögenswerte Rechte wie Forderungen, Nutzungsrechte, Immaterialgüterrechte geschützt, nicht jedoch bloße Gewinnaussichten und das Vermögen als solches.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass CETA den bisher geltenden Rechtsrahmen ausdehnen wird und dabei für die Kulturpolitik, wie wir sie kennen, deutliche Einschränkungen mit sich bringen kann. Es lassen sich aber auch gesellschaftspolitische Gründe gegen das geplante Abkommen vorbringen. Derzeit sorgen nur etwa 20 Prozent aller Staaten für 90 Prozent des internationalen Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie der Direktinvestitionen. Viele andere Nationen sind politisch instabil und ihre Bevölkerung selbst für einfache Arbeitsschritte zu gering gebildet, um für ausländische Investoren attraktiv zu sein. Sie brauchen dringend Bildungs- und Infrastrukturprogramme, um sich am globalen Markt überhaupt beteiligen zu können, oder die Menschen aus diesen Ländern werden sich weiterhin auf den Weg nach Europa machen, in der Hoffnung auf ein besseres Leben. Wer könnte es ihnen verdenken. TTIP und CETA werden diesen Menschen nicht helfen, aber das ist auch nicht das Ziel dieser Abkommen. Kann es auch nicht sein, glaubt man Armin Falk, Ökonom und Direktor des Bonner „Center for Economics and Neuroscience“, der behauptet: „Der Markt verleitet die Menschen dazu, sich unmoralisch zu verhalten.“

 

Dieser Text ist zuerst in Politik & Kultur 01/2016 erschienen.

Avatar
Hans-Jürgen Blinn ist Ministerialrat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mainz und Beauftragter des Bundesrates im Handelspolitischen Ausschuss des Europäischen Rates (Dienstleistungen und Investitionen) in Brüssel
Vorheriger ArtikelSPD-Bundesparteitag: Diskussion über TTIP und CETA ist noch längst nicht beendet
Nächster ArtikelCETA: Klarheit über Ratifizierungsprozess erforderlich