Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2019

6. Wie stehen Sie zur Einführung einer Digitalsteuer?

 

Wir wollen bis Ende 2020 eine globale Mindestbesteuerung der digitalen Unternehmen einführen. Gleichzeitig treiben wir eine europäische Lösung voran – für den Fall, dass die internationale Lösung nicht zu erreichen ist. Den gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlag für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab dem 1. Januar 2021 wollen wir zügig in Europa umsetzen und uns dafür im nächsten Europäischen Parlament.

 

7. Planen Sie urheberrechtliche Initiativen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Die ablaufende Legislaturperiode war von der Debatte um die Richtlinie über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt geprägt, die mit der Zustimmung im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat abgeschlossen wurde. Zu begrüßen sind etwa die Regelungen zum Text und Data Mining, zu den vergriffenen Werken oder zum Vertragsrecht für Künstlerinnen und Künstler. Leider ist es trotz intensiver Diskussion nicht gelungen, ein überzeugendes Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu erarbeiten, das von einer breiten Zustimmung getragen worden wäre. Vielmehr hat die Abstimmung im Parlament die Spaltung der Politik und der Gesellschaft offengelegt und es bestehen berechtigte Sorgen, dass insbesondere die Regelungen in Artikel 15 und 17, also zum Leistungsschutzrecht und zu den Uploadfiltern, zu einer Beschränkung der Informationsund Meinungsfreiheit und zu einer weiteren Stärkung der Monopolanbieter führen. Deswegen kommt es jetzt entscheidend auf die Umsetzung der Richtlinie in den kommenden beiden Jahren an.

 

Nach Artikel 17 Absatz 10 ist die Europäische Kommission verpflichtet, einen Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen zu führen, um Leitlinien zur Anwendung des Artikels 17 zu entwickeln. Die Vorschrift fordert ausdrücklich, die Ausgewogenheit zwischen den Grundrechten sowie die Möglichkeit zu wahren, geschützte Inhalte im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse auf Upload Plattformen zu nutzen. Die SPD im Europäischen Parlament wird die Umsetzung intensiv begleiten und an diesem Dialog beteiligen. Die deutsche Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung festgeschrieben, dass sie bei der Umsetzung ohne Uploadfilter auskommen will und sich in diesem Sinne in diesen Dialog einbringen wird. Sie hat zugleich erklärt, auf europäischer Ebene die Initiative ergreifen wird, wenn sich bei der Umsetzung zeigt, dass es a) zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit kommt oder b) wenn deutlich wird, dass die europäischen Vorgaben eine solche Umsetzung nicht zulassen, etwa weil eine konkrete urheberrechtliche Schrankenregelung für Pauschallizenzen fehlt. Die SPD im Europäischen Parlament wird diese Forderungen nachdrücklich unterstützen und – sollten sich die Sorgen hinsichtlich der Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit bestätigen – die Kommission auffordern, unverzüglich entsprechende Regelungsvorschläge zur Korrektur vorzulegen.

 

Darüber hinaus konnten aus Sicht der SPD auch wichtige Verbesserungen im Vertragsrecht für Künstlerinnen und Künstler nicht durchgesetzt werden, da es massiven Widerstand seitens der Verwerter gab. Da diese aber nach wie vor wichtig sind, werden wir uns – sollten die Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament es zulassen – für eine weitere Stärkung der Urheberinnen und Urheber im Urhebervertragsrecht einsetzen, um Verhandlungen auf Augenhöge zu ermöglichen und um eine faire und angemessene Vergütung sicherzustellen.

 

8. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten? Wie wollen Sie sicherstellen, dass nationale kulturwirtschaftliche sowie gemeinnützige Kulturstrukturen durch Handelsverträge mit Drittstaaten keinen Schaden nehmen?

 

Wir befürworten breit gefasste Ausnahmen vom Anwendungsbereich unserer Handelsabkommen für die Kulturindustrie und kulturelle Dienstleistungen, so wie zum Beispiel im CETA-Abkommen mit Kanada durchgesetzt. Wir unterstützen auch, dass sich EU Mitgliedstaaten das Recht sichern, in diesem Bereich vollständige Regulierungsfreiheit zu haben. Wir legen des Weiteren Wert darauf, Subventionen vom Anwendungsbereich unserer Abkommen auszuklammern, um die öffentliche Förderung von Kunst und Kultur in keiner Weise einzuschränken.

 

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