Antworten Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2019

8. Planen Sie Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt bei Handelsverträgen mit Drittstaaten? Wie wollen Sie sicherstellen, dass nationale kulturwirtschaftliche sowie gemeinnützige Kulturstrukturen durch Handelsverträge mit Drittstaaten keinen Schaden nehmen?

 

Unsere Arbeit basiert auf dem Verständnis, dass Kunst- und Kulturgüter einen doppelten Wert haben: einen kulturellen und einen wirtschaftlichen Wert. Aus diesem Grund setzen wir GRÜNE uns für die Verteidigung der “UNESCO Convention for the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions” bei der Verhandlung internationaler Handelsverträge ein. Sie schützt und fördert die Vielfalt kultureller Arbeit. Wir stehen für eine Handelspolitik, die die Globalisierung gerecht gestaltet, die in ihren Handelsabkommen verbindlich soziale und ökologische Standards und das Vorsorgeprinzip festschreibt, die kommunale Daseinsvorsorge ausreichend schützt, den Pariser Klimavertrag als wesentlichen Bestandteil verankert und die parlamentarische Mitentscheidung garantiert. Darüber hinaus fordern wir, audiovisuelle Dienste auch in Zukunft von Handelsverträgen auszuschließen.

 

9. Welche Bedeutung messen Sie der Auswärtigen Kulturpolitik beim gemeinsamen Auswärtigen Dienst der EU zu? Sehen Sie hier einen Ausbaubedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie?

 

Wir messen der Kulturpolitik im Bereich der internationalen Beziehungen der EU eine große Bedeutung zu und setzen uns seit Jahren für eine stärkere Rolle ein. So wurde die Plattform für Kulturdiplomatie des Europäischen Auswärtigen Dienstes maßgeblich von einem auf unserer grüner Initiative beruhenden Pilotprojekt (Culture in international relations – 2013) beeinflusst. Auch in Zukunft fordern wir eine stärkere Rolle von Kulturdiplomatie und haben daher das Pilotprojekt European Houses of Culture initiiert.

 

10. Welche Maßnahmen zur Einbeziehung nationaler und europäischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse der europäischen Kulturpolitik werden Sie ergreifen?

 

Zivilgesellschaftliche Organisationen werden bereits bei der Implementierung der Arbeitsprogramme konsultiert und sind an der Auswertung der Programme beteiligt. Dies gilt es auch in Zukunft zu verteidigen und auszubauen. Es muss das Ziel sein, zivilgesellschaftliche Organisationen stärker an den Verhandlungen zu den Kulturprogrammen wie Kreatives Europa, Europäisches Solidaritätskorps oder Erasmus+ zu beteiligen.

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