Corona und kein Ende …

Jetzt Perspektiven für den gesamten Kulturbereich gewinnen

Die Corona-Pandemie scheint kein Ende zu nehmen. In einem Monat jährt sich der erste Lockdown. Vor einem Jahr hielten wir den Atem an bei den Bildern aus Bergamo und anderen italienischen Städten. Menschen klatschten auf den Balkonen, um den Ärztinnen und Krankenpflegern für ihren Einsatz zu danken. Es bestand ein Hin und Her, ob Masken denn überhaupt schützen können, dann langsam wurde zu Alltagsmasken geraten und heute ist in einigen Bundesländern das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Homeoffice am Anfang noch ein Abenteuer, ist für viele inzwischen seit Monaten Realität – mit allen damit verbundenen Schwierigkeiten und Problemen. Und in der Kultur?

 

Grundsicherung

 

Schnell wurden Hilfen auf den Weg gebracht: Die Grundsicherung wurde für Selbständige geöffnet, sie müssen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ihr Vermögen darf 60.000 Euro betragen, die Alterssicherung muss nicht angetastet werden und die Miete sowie die Nebenkosten werden in tatsächlicher Höhe bezahlt. Angerechnet wird allerdings nach wie vor das Einkommen der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, also des Lebenspartners oder der -partnerin. Von den zum 1. Januar 2020 der Künstlersozialkasse gemeldeten 189.694 Versicherten haben 9.125 Versicherte die Grundsicherung in Anspruch genommen (Bundestagsdrucksache 19/25871). Das entspricht 4,8 Prozent. Diese Versicherten sind nach wie vor über die Künstlersozialkasse rentenversichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen über die jeweiligen Jobcenter.

 

Einkommenskorrektur

 

Nach Angaben der Künstlersozialversicherung haben mehr als 50.000 Versicherte im Laufe des Jahres 2020 ihre Einkommensschätzung aus dem November 2019 für das Jahr 2020 korrigiert. Diese Einkommensschätzung ist Grundlage für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge. Die Mehrzahl der Korrekturmeldungen hatte eine Anpassung nach unten zum Gegenstand, einige Versicherte haben ihr Einkommen allerdings auch nach oben korrigiert. Sie erzielten also höhere Einnahmen als im November 2019, also noch vor Corona, vorausgeschätzt wurde.

 

Die KSK-Versicherten entrichten ihre Sozialversicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse, die ihrerseits die Beiträge weiterleitet. Säumige Zahler werden gemahnt, sollten sie ihrer Zahlungspflicht weiterhin nicht nachkommen, wird in letzter Konsequenz die Krankenversicherung ruhend gestellt. Bis zum 30. November 2020 wurden 2.768 Ruhensbescheide von der Künstlersozialkasse verschickt. Im durchschnittlichen Mittel lag der Wert mit 252 Ruhensbescheiden im Monat im Jahr 2020 unter dem des Jahres 2019. Hier wurden durchschnittlich 273 Ruhensbescheide ausgesprochen. Die Möglichkeit zur Einkommenskorrektur und damit auch zur Anpassung der Sozialversicherung bewährt sich also.

 

Mindesteinkommen

 

Das Mindesteinkommen, das KSK-Versicherte aus künstlerischer Tätigkeit erzielen müssen, um in der Künstlersozialkasse versichert sein zu können, beträgt 3.900 Euro im Jahr. Dieses Einkommen muss 51 Prozent des Gesamteinkommens der Versicherten ausmachen. Generell besteht die Möglichkeit, das Mindesteinkommen zwei Mal innerhalb von sechs Jahren zu unterschreiten. Mit dieser Regelung wird den typischerweise schwankenden Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit Rechnung getragen. Im Jahr 2020 wurde zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, das Mindesteinkommen zu unterschreiten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Für das Jahr 2021 wurde keine entsprechende Regelung getroffen. Angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie und den sich abzeichnenden Langzeitwirkungen, unter anderem was Veranstaltungen betrifft, sollte der Gesetzgeber auch für das Jahr 2021 die Möglichkeit eröffnen, das Mindesteinkommen zu unterschreiten. Gleichfalls sollte darüber nachgedacht werden, für das Jahr 2021 eine Sonderregelung für diejenigen zu schaffen, die zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und hieraus vorübergehend ein höheres Einkommen erzielen als aus der künstlerischen Tätigkeit. Nach aktueller Rechtslage verlieren sie ihren Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. Da bei geringfügiger Beschäftigung keine Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht, entsteht hier eine Lücke in der sozialen Sicherung, die dringend geschlossen werden muss. Denkbar wäre eine befristete Sonderregelung für die Zeit der Pandemie.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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