Morgen im Bundestag: Kulturgutschutz

Anhörung zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG)

Berlin, den 15.10.2024. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 16.10.2024 geht es in einer öffentlichen Anhörung um den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzes (KGSGÄndG). Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, ist hierzu als Sachverständiger geladen.

 

Bereits am 20.03.2024 hatte sich der Deutsche Kulturrat in einer Stellungnahme zu dem Entwurf positioniert. In einem Schreiben an die Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien vom 11.10.2024 begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass Anregungen dieser Stellungnahme von der Bundesregierung aufgegriffen wurden. So wurde vom geplanten § 48 Abs. 3 (Einsichtsrechte des Käufers) Abstand genommen. Diese Regelung findet sich im nun vorliegenden Gesetzesentwurf nicht mehr.

 

Auch die weiteren vorgesehenen Änderungen begrüßt der Deutsche Kulturrat im Grundsatz. Er betont, dass bei der Neuregelung des Kulturgutschutzes die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Bereiche des kulturellen Lebens wie Kultureinrichtungen, Handel, Kulturgut bewahrende und wissenschaftliche Einrichtungen sowie privates Engagement im Kulturbereich untereinander immer abgewogen werden müssen.


 

 

  • Hier geht es zum Schreiben des Deutschen Kulturrates an die Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien.
  • Hier geht es zur Stellungnahme des Deutschen Kulturrates vom 20.03.2024.
Vorheriger ArtikelKulturelle Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gefahr
Nächster ArtikelNeues Förderprogramm für die Games-Branche