13. KW: Kulturpolitische Chancen

Themen im Newsletter:

  1. Kulturpolitische Chancen
  2. NEU! Politik & Kultur 04/2024
  3. Kulturmensch Barbara Gessler
  4. Zur Person …
  5. Neues Bündnis: Zusammen für Demokratie
  6. Vorankündigung: Tagung „Koexistenz mit Despotie – Wie weiter mit Russland?“
  7. Kulturpolitische Lesetipps für die Ostertage
  8. Text der Woche: Myanmar in einer Spirale der Gewalt von Klaus-Dieter Lehmann

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mitte März fand das traditionelle Spitzengespräch von Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Zwei der angesprochenen Themen und Vereinbarungen sind für den Deutschen Kulturrat und seine Mitglieder von aktueller Relevanz. Der Deutsche Kulturrat wird sich in die anstehenden Beratungen mit seiner Expertise einbringen.

 

NS-Raubgut
Im vergangenen Jahr wurde 25 Jahre Gemeinsamer Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts und 20 Jahre Beratender Kommission in Symposien und Gedenkveranstaltungen gedacht. Diese Zeitung hat in der Ausgabe 12/2023-1/2024 dem Thema den Schwerpunkt gewidmet.

 

Bei allen erreichten Erfolgen, der im Vergleich zum Ende der 1990er Jahre deutlich besser aufgestellten Provenienzforschung, der verdienstvollen Arbeit des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste und den inzwischen stattgefundenen Restitutionen blieb ein schaler Rest zurück. Zu langsam geht die Aufarbeitung voran. Zu schwierig ist es für die Nachkommen der NS-Verfolgten, das ihren Vorfahren entzogene Kulturgut zurückzuerhalten. Zu selten wird die Beratende Kommission angerufen, um eine faire und gerechte Lösung zu finden. Zu sehr stehen oft die spektakulären Fälle im Vordergrund, zu wenig werden das Unrecht und der ideelle Wert von entzogenem Kulturgut thematisiert. Oftmals sind die Kulturgüter das einzige Erbe, das von einer Familie übrig geblieben ist.

 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben im März entschieden, die Beratende Kommission zu einem Schiedsgericht weiterzuentwickeln und eine einseitige Anrufung zu ermöglichen. Nach dieser Grundsatzentscheidung geht es nun um die Konkretisierung und rechtliche Umsetzung, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen. Weiter soll die Provenienzforschung vorangetrieben und verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, das in öffentlichen Kultureinrichtungen präsentiert wird, entsprechend gekennzeichnet werden. Der Fachausschuss Kulturerbe des Deutschen Kulturrates wird sich mit den Planungen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden befassen.

 

Mit Klauseln gegen Antisemitismus
Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sind auch im Kulturbereich vertreten. So schmerzlich es ist, an dieser Aussage führt kein Weg vorbei. Seit der documenta 15 wird in der kulturpolitischen Öffentlichkeit ein besonderes Augenmerk auf Antisemitismus, speziell israelbezogenen Antisemitismus, gerichtet. Auch Politik & Kultur, die Zeitung des Deutschen Kulturrates (z.B. 9/226/222/22) und das Buch „Mein kulturpolitisches Pflichtenheft“ befassten sich intensiv mit dem Thema.

 

Der Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober letzten Jahres und die darauffolgenden Beifallsbekundungen auch in Deutschland sowie das vielfach beklagte Schweigen im Kulturbetrieb haben den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt.

 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben bei ihrem erwähnten März-Treffen eine gemeinsame Erklärung „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“ verabschiedet. Sie wollen Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb entwickeln. Dabei haben sie die folgenden drei Handlungsfelder identifiziert:

 

  • Förderbedingungen präzisieren: Länder, Bund und Kommunen werden – soweit noch nicht erfolgt – rechtssichere Regelungen erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.
  • Sensibilisierung sicherstellen: Kulturverwaltungen, staatliche Kultureinrichtungen und von den Ländern, dem Bund oder den Kommunen geförderte institutionelle Einrichtungen bieten Fortbildungen und Workshops zur Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und anderen menschenverachtenden Inhalten an. Die Kulturministerkonferenz bittet auch die Kulturstiftung der Länder, entsprechende Formate zu entwickeln.
  • Eigenverantwortung stärken: Von geförderten Einrichtungen und Projekten wird erwartet, dass sie aus ihrer künstlerischen Verantwortung heraus Maßstäbe und Regeln erarbeiten, auf deren Grundlage Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegengetreten wird.

 

Der Deutsche Kulturrat hat Ende März eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Planungen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auseinandersetzt und eigene Vorschläge entwickelt. Im April wird diese Arbeitsgruppe erstmals tagen.

 

In der Arbeitsgruppe wird abzuwägen sein, inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen geförderten Kultureinrichtungen und -projekten bereits für Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sensibilisiert sind, was noch geschehen muss und wie sich das Agieren auf den internationalen Kulturaustausch auswirken könnte. Eine wichtige Rolle wird die Frage spielen, in welchem Spannungsfeld mögliche Vorgaben zur Kunstfreiheit stehen und wie sich inhaltliche Vorgaben auf das Programm auswirken. Ist es tatsächlich sinnvoll, Diversitätsvorgaben zu machen oder wird damit der staatlichen Einflussnahme auf das künstlerische Programm Tür und Tor geöffnet? Ebenso gilt es auszuloten, inwiefern immer weitere Vorgaben in Zuwendungsbescheiden die Entwicklung der Kunst befördern oder ob damit nicht vielmehr die Gefahr besteht, ein Programm entlang von abhakbaren Aufgaben zu entwerfen?

 

Um nicht missverstanden zu werden, wir wenden uns klar gegen Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Gerungen werden muss um die richtigen Instrumente, um diese Fehlentwicklungen im Kulturbetrieb erfolgreich zu bekämpfen. Die jetzt eingesetzte Arbeitsgruppe im Deutschen Kulturrat wird sich genau mit diesen Fragen befassen und dabei von den Erfahrungen und der Expertise aus den Kultureinrichtungen und -projekten profitieren. Im September dieses Jahres sollen die Ergebnisse vorgelegt werden.

 

Honoraruntergrenzen
In einigen Ländern werden sie längst angewandt, in einigen Fonds sind sie selbstverständlich, im Bund und in der Mehrzahl der noch ausstehenden Länder werden sie in diesem oder Anfang des nächsten Jahres eingeführt: die Honoraruntergrenzen. Wir sind stolz darauf, dass es gerade die Untersuchungen zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Künstlerinnen und Künstler des Deutschen Kulturrates waren, die diese überfällige Entwicklung in Gang gesetzt haben.

 

Im Oktober 2022 hatte die Kulturministerkonferenz ihre Honorarmatrix verabschiedet. In ihr werden Tätigkeitsbereiche von Künstlerinnen und Künstlern aufgeführt, die typischerweise im Rahmen einer öffentlichen Förderung finanziell unterstützt werden. Beispiele hierfür sind Lesungen von Autorinnen und Autoren, Ausstellungen Bildender Künstlerinnen und Künstler, Musik- und Theateraufführungen. Abgehoben werden kann auf die Größe des Veranstaltungsorts, die Zahl der Besucherinnen und Besucher oder auch die zeitliche Dauer. Honorarsummen werden nicht vorgegeben.
Die Länder orientieren sich nun bei der Festlegung der Honoraruntergrenzen an den Empfehlungen von Landesorganisationen der jeweiligen Künstlerinnen- und Künstlerverbände oder von Bundesverbänden. Es handelt sich dabei ähnlich einem Mindestlohn um das unterste Limit, das bei der Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern, die in mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten arbeiten, gezahlt werden muss. Das individuell ausgehandelte Honorar kann selbstverständlich darüber, darf aber nicht darunter liegen.

 

Kaum befindet sich die Durchsetzung der Honoraruntergrenzen auf der Zielgeraden, werden die Bedenken lauter und Schlupfwinkel und Ausflüchte werden ausfindig gemacht. Da heißt es zum einen, dass bekannte Künstlerinnen und Künstler doch nicht mit einer Honoraruntergrenze abgespeist werden können. Natürlich müssen sie das nicht. Es ist eine Untergrenze, nach oben ist selbstverständlich alles möglich. Als weiteres Argument wird angeführt, dass bekannte Künstlerinnen und Künstler eine Honorierung nicht nötig haben, da sie bereits genug verdienen. Heißt das, dass in einem florierenden Restaurant das Essen in Zukunft umsonst abgegeben werden muss und umsatzstarke Unternehmen ihre Produkte demnächst verschenken sollten?

 

Umgekehrt wird angemahnt, dass kein Geld mehr übrig bleibt, wenn Künstlerinnen und Künstler entsprechend der Honoraruntergrenze bezahlt werden. Das heißt letztlich aber nichts anderes, als dass häufig unterhalb der vorgeschlagenen Untergrenzen gezahlt wird und viele lieber weiterhin einen Hungerlohn erhalten sollen als eine Zahlung, die zumindest der untersten Grenze der Mindesthonorare entspricht. Wer so argumentiert, kann, überspitzt gesagt, auch Kinderarbeit im Globalen Süden gutheißen, da damit die Familien wenigstens ein bisschen Einkommen haben.

 

Ohne Zweifel, die Honoraruntergrenzen werden eine Umstellung bedeuten. Anfangs, bis sich alles eingespielt hat, wird es zu mehr Bürokratie und Aufwand kommen. Es kann sein, dass das eine oder andere kulturelle Projekt nicht gefördert wird. Aber es darf doch nicht sein, dass die öffentliche Hand mit ihrer Kulturförderung das Unterschreiten von Mindestgrenzen hinnimmt, wenn vollkommen zurecht bei öffentlichen Aufträgen in anderen Bereichen Tariftreue eingefordert wird. Sicherlich, die Honoraruntergrenzen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Haushalte und speziell die Kulturhaushalte von Bund, Ländern und Kommunen wieder einmal auf Kante genäht sind. Manche Kommunen rutschen aktuell wieder in die Haushaltssicherung und es wird schwer, die Kulturfinanzierung überhaupt zu garantieren.

Wer aber Kunst als Beruf sieht, muss bei allen Schwierigkeiten für eine vernünftige Honorierung von Künstlerinnen und Künstlern eintreten und darf sich nicht davor drücken.

 

Jetzt haben wir die einmalige Chance, die soziale und wirtschaftliche Lage freiberuflich arbeitender Künstlerinnen und Künstler dauerhaft zu verbessern. Diese Möglichkeit jetzt nicht zu nutzen, wäre fahrlässig.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schöne Ostertage

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


 

2. NEU! Politik & Kultur 04/2024

 

Die neue April-Ausgabe richtet den Schwerpunkt auf das Thema „Stark: Diverse Kultur. Auf dem Weg zu einem respektvollen Miteinander“. Die Beiträge zum Thema finden Sie auf den Seiten 15 bis 26.

Der Leitartikel zu „Sinus-Milieus im Wandel der Zeit“ stammt von Silke Borgstedt, Geschäftsführerin des SINUS-Instituts.

 

Weitere Themen der Ausgabe 4/24 von Politik & Kultur sind:

 

Wissen
Warum humanistische Bildung für den Umgang mit Medien wichtig ist.

 

Chancen ergreifen
In der aktuellen kulturpolitischen Diskussion geht es um NS-Raubgut, Antisemitismusklauseln und Honoraruntergrenzen.

 

Künstliche Intelligenz
Welche Chancen und Gefahren neue Technologien für die Musikschaffenden und die Musikwirtschaft mit sich bringen.

 

Antizionismus
Antizionismus hat unterschiedliche ideologische Hintergründe. Über das Verhältnis von Antizionismus und Antisemitismus.

 

UNESCO-Weltkonferenz
In Abu Dhabi trafen sich weit über 100 Ländervertreter, um über kulturelle und künstlerische Bildung zu diskutieren.

 

Außerdem: Baukultur in Taschkent; zu den gegenwärtigen dichotomen Debatten in der Kulturpolitik; über Kultur in Myanmar; Friedhof Lauenburg als Ort der Lebenden; die Verlegerin Britta Jürgs im Porträt u.v.m.

 

Die April-Ausgabe steht hier als kostenfreies E-Paper (PDF-Datei) zum Herunterladen bereit.

 

Die April-Ausgabe ist hier über den Online-Shop des Deutschen Kulturrates versandkostenfrei bestellbar.

 


 

3.  Kulturmensch Barbara Gessler

 

Seit Mitte März ist Barbara Gessler die neue Leiterin der Vertretung der EU-Kommission in Berlin. Barbara Gessler ist Europäerin par excellence. Geboren als deutsche Staatsbürgerin in Belgien und aufgewachsen in Hessen ist sie zum Studium nach Konstanz in direkter Nachbarschaft der Schweiz gegangen. Ihr Studienweg führte sie weiter nach Paris, Buenos Aires und schließlich an das Europa Kolleg in Brügge.

 

Ihr beruflicher Weg führte sie zunächst in das Europäische Parlament nach Brüssel und Straßburg und ab 1994 zur Europäischen Kommission. Ihre Schwerpunktthemen waren Kultur- und Medienpolitik mit einem Ausflug in die Umweltpolitik. Von 1998 bis 2003 war sie bereits in Berlin stationiert. Nach einem Jahr als Mitarbeiterin beim Deutschen Kulturrat, in dem sie vor allem für Fragen der europäischen Kulturpolitik zuständig war, wurde sie 2004 Leiterin der Regionalvertretung der EU-Kommission in Bonn. Im Jahr 2009 kehrte sie nach Brüssel zurück. Nach einer Station beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss leitete sie von 2011 bis 2016 die Kulturabteilung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, ab 2017 war sie in der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur für das Teilprogramm Kultur zuständig und hat die neue Generation an EU-Kulturförderprogrammen geprägt. Zuletzt war sie in Brüssel bei der Exekutivagentur EACEA für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich verantwortlich.

 

Barbara Gessler ist nicht nur überzeugte Europäerin, sie überzeugt für Europa. Mit großem Enthusiasmus, Freude und – auch dem erforderlichen Langmut – vertritt sie die Komplexität europäischer Beratungs- und Entscheidungsprozesse. Sie hat Gespür und Verständnis für die Diversität der europäischen Mitgliedstaaten und es gelingt ihr stets, den Mehrwert der großen Kompromissmaschine Brüssel herauszustellen.

 

Treuen Leserinnen und Lesern von Politik & Kultur ist Barbara Gessler als regelmäßige Autorin, zuletzt in ihrer selbstironisch als „Barbaras EU-Bubble“ bezeichneten Kolumne, bekannt. Barbara Gessler vermag es stets, die Bubble zu verlassen, Verbindungen zu knüpfen und zu halten. Sie ist das neue, vertraute Gesicht Europas in Berlin.

 

Viel Glück – wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

 


 

4. Zur Person …

 

Bezirksregierung Münster stellt neue Kulturdezernentin vor

Seit dem 4. März ist Angelika Weide die neue Kulturdezernentin der Bezirksregierung Münster. Damit tritt die Diplom-Pädagogin die Nachfolge von Jan-Christoph Tonigs an. Mit der Leitungsfunktion in den Bereichen Kunst, Kultur und Weiterbildung gehören fortan die Beratung und Förderung von Einrichtungen, freien Akteuren und weiteren Projektträgern mit Blick auf die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zu ihrem Tätigkeitsfeld. Außerdem ist Weide für die Stärkung der regionalen Kultur und Weiterbildung sowie für die Entwicklung von Konzepten und strukturellen Fragestellungen zuständig.

 

Hanna Veiler ist von der Europä ischen Bewegung Deutschland (EBD) als Frau Europas 2024 ausgezeichnet worden
Die Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) und Vizepräsidentin der European Union of Jewish Students Union (EUJS) wurde für ihr „herausragendes gesellschaftliches Engagement“ geehrt. Durch ihren Einsatz trage sie „zur Stärkung der europäischen Integration bei“, heißt es in der Begründung. Mit ihrem Engagement rücke sie jüdisches Leben in Deutschland und die Forderungen junger Jüdinnen und Juden in den öffentlichen Fokus. Dabei sei es Veiler ein besonderes Anliegen, „die Erinnerungskultur in Europa und die vielfältigen europäischen Identitäten sichtbar zu machen“. EBD-Präsidentin Linn Selle betonte: „Hanna Veiler steht für das europäische Zusammenwachsen, für eine demokratische und wertorientiere Europäische Union, die auf gesellschaftlichem Engagement fußt. Sie ist eine herausragende Stimme des jungen jüdischen Lebens in Europa.“

 

Cornelia Hecht-Zeiler übernimmt Führung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg
Cornelia Hecht-Zeiler übernimmt ab April die Leitung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg. Die amtierende Direktorin Paula Lutum-Lenger führt das Museum seit 2018 und tritt Ende März in den Ruhestand. Hecht-Zeiler ist bereits seit 2003 im Stuttgarter Museum beschäftigt und leitet seit 2020 die Ausstellungsorte des Hauses. Ebenso ist die promovierte Historikerin für die Inhalte zur Geschichte von Christen und Juden in Laupheim zuständig. Zuletzt betreute sie die Wiedereröffnung der Stauffenberg-Erinnerungsstätte in Stuttgart.

 

Berliner Theaterpreis 2024 geht an Nele Hertling
Nele Hertling wird in diesem Jahr mit dem Theaterpreis Berlin ausgezeichnet. Geehrt werden damit ihre Verdienste für das Theater, insbesondere ihre Leistungen als Dramaturgin, Kuratorin, Intendantin und ihre Gründung mehrerer Förderfonds und Netzwerke. Die Bekanntgabe durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, als Stiftungsratsvorsitzenden der Stiftung Preußische Seehandlung erfolgte anlässlich des 90. Geburtstags der Preisträgerin zum 23. Februar 2024. Die Stiftung Preußische Seehandlung verleiht den mit 20.000 Euro dotierten Theaterpreis Berlin seit 1988. Er dient der Auszeichnung von Personen, die sich in besonderer Weise durch ihr Lebenswerk oder herausragende Einzelleistungen um das deutschsprachige Theater verdient gemacht haben.

 


 

5. Neues Bündnis: Zusammen für Demokratie

 

Unter dem Motto „Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle. wurde gestern ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der Demokratie ins Leben gerufen. Der Deutsche Kulturrat freut sich, Teil dieses Bündnisses zu sein und sich gemeinsam mit den rund 50 teilnehmenden Organisationen durch konkrete Maßnahmen vor Ort für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Der Deutsche Kulturrat steht für eine vielfältige Gesellschaft, die Unterschiede produktiv macht. Deshalb hat sich der Deutsche Kulturrat dem Bündnis angeschlossen.

 

Ziel des Bündnisses sei es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu unterstützen, zu verstetigen und durch konkrete Maßnahmenpakete zu unterstützen. So heißt es in dem veröffentlichten Maßnahmenplan: „Wir machen die Herausforderungen von Engagierten vor Ort zu unseren eigenen. Wir gehen mit ihnen ins Gespräch und orientieren uns an ihren Bedarfen. Wir unterstützen sie zielgenau, mit direkter und unbürokratischer Hilfe mittels eines Dreiklangs aus Paketen für Bildung, Kultur und Infrastruktur, die abgerufen werden können. Wir vernetzen uns mit ihnen und unterstützen bei der Vernetzung untereinander.“

 

 


 

 6. Vorankündigung: Tagung „Koexistenz mit Despotie – Wie weiter mit Russland?“

 

Datum: Dienstag, 14.05.2024

Ort: Palais Esplanade
Esplanade 15, 20345 Hamburg
Uhrzeit: 9.30 – 17.30 Uhr

 

Noch dreht sich die Debatte um den russischen Angriffskrieg darum, was Solidarität mit der Ukraine bedeutet. Aber je länger er dauert, desto mehr wird in den Mittelpunkt rücken, wie er enden kann und wie mit dem Agressorstaat künftig umzugehen ist. Politisch, kulturell und zivilgesellschaftlich.

 

Impuls:

  • Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat

 

Diskussion:

  • Dr. Jörg Morré, Museum Berlin-Karlshorst
  • Prof. Dr. Klavdia Smola, Technische Universität Dresden
  • Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat

 

 


 

7. Kulturpolitische Lesetipps für die Ostertage

 

Die Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit: Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ und das Buch „Mein kulturpolitisches Pflichtenheft“ können jetzt auch als kostenfreie E-Books (PDF-Dateien) heruntergeladen werden.

 

Baustelle Geschlechtergerechtigkeit

 

Im aktuellen Report werden Daten zur Zahl der Erwerbstätigen im Arbeitsmarkt Kultur, dem Frauenanteil, dem Einkommen und dem Gender-Pay-Gap zusammengestellt und bewertet. Der Datenreport geht sowohl auf Soloselbstständige als auch auf abhängig Beschäftigte im Kulturbereich ein. Der Datenreport schließt mit Vorschlägen von Gabriele Schulz und mir ab, wie die Situation zu verbessern ist.

 

 

Mein kulturpolitisches Pflichtenheft

 

Im letzten Jahr legte ich mein ganz persönliches kulturpolitisches Pflichtenheft vor, in dem ich zeige, welche Themen unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeit auf der Kulturbaustelle heute bestimmen, oder bestimmen sollten. Die Themenbereiche sind: Werte, Kunst, Medien, Handel, Bildung, Religion, Erinnerung, Digitales, Natur und Nachhaltigkeit.

 

 


 

8. Text der Woche: Myanmar in einer Spirale der Gewalt von Klaus-Dieter Lehmannn

 

Trotz der Ausweglosigkeit, trotz des alles vergiftenden Bürgerkrieges erweist sich in der desaströsen politischen Situation das mit erheblichem Mitteleinsatz des Auswärtigen Amtes in den Jahren 2016/2017 renovierte Kulturzentrum des Goethe-Instituts noch immer als ein genutztes Angebot für die heranwachsende Generation. Durch ein klug abwägendes, vorsichtig vertretbares Programmangebot entwickelt ein junges Team Formate mit den in Yangon verbliebenen Kreativen zur Aufarbeitung kollektiver Traumata mit künstlerischen Mitteln, vermittelt Sprachkurse, hat Digitalprojekte zur Sicherung des kulturellen Erbes aufgesetzt und schafft dadurch eine Art Gegenwelt im parkartigen Institutsgelände. Die Nachfrage gibt eine kleine Hoffnung.

 

Klaus-Dieter Lehmann ist Kulturmittler.

 

 

 

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