Staatsziel Kultur jetzt!

Deutscher Kulturrat appelliert an alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, das Staatsziel Kultur jetzt im Grundgesetz zu verankern

Berlin, den 27.09.2012. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, jetzt das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.

 

Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat bereits in ihrem Zwischenbericht im Jahr 2005 die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Kultur empfohlen. In ihrem Schlussbericht hat sie diese Empfehlung bekräftigt. Die Enquete-Kommission hat während ihrer Arbeit eine Anhörung durchgeführt, in der das Für und Wider des Staatsziels Kultur abgewogen wurde. Auf der Grundlage dieser Anhörung wurde sich einstimmig für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen.

 

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der letzten Wahlperiode als Oppositionsfraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zu diesem Gesetzesentwurf wurde ebenfalls eine Anhörung durchgeführt.
Jetzt, in der Opposition, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht.

 

Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag das Staatsziel Kultur noch in dieser Wahlperiode im Grundgesetz zu verankern. Die Argumente wurden vielfach ausgetauscht und in verschiedenen Anhörungen ausgeleuchtet. Jetzt gilt es unter Beweis zu stellen, dass das Staatsziel Kultur von einer grundgesetzändernden Mehrheit im Deutschen Bundestag getragen wird.
Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz wäre eine Bekräftigung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechts-, Sozial- und als Kulturstaat versteht.

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