Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Niedersachsen:
Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen beschlossen, den Landschaften und Landschaftsverbänden für das Jahr 2021 zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Umfang: 280.000 Euro zusätzlich
Frist: keine
Zusätzliche Mittel für die Kultur für den Haushalt 2021
Kulturelle Einrichtungen sollen im kommenden Jahr von Seiten der Landesregierung stärker unterstützt werden als bisher. 1,5 Millionen Euro mehr als im letzten Haushaltsplanentwurf sind für die Unterstützung verschiedener Einrichtungen vorgesehen.
Umfang: 1,5 Mio. Euro
Frist: keine
Kofinanzierung von Corona-Bundesprogrammen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die Mittel aus den Sofortprogrammen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beantragen. Insgesamt 10 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt stehen für die Kofinanzierung der Bundesprogramme bereit. Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler, denen eine Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim MWK eine Kofinanzierung beantragen.
Umfang: 10 Mio. Euro
Frist: keine
Darlehensförderprogramm
„Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen“
Am 12. November 2020 ist das neue Darlehensförderprogramm „Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen“ an den Start gegangen. Damit stellt die NBank aus Mitteln des Landes und der KfW gemeinnützigen Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, einen Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln und kurzfristig nötigen Investitionen zur Verfügung.
Umfang: 10.000 bis 800.000 Euro
Frist: 25.6.2021
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Niedersachsen)
Aktuell keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Niedersachsen
„Niedersachsen hält zusammen“
Das Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“ ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Politik und Zivilgesellschaft mit vielen relevanten Akteurinnen und Akteuren, die sich gemeinsam starkmachen für ein Miteinander in Zeiten von Corona und darüber hinaus.
Sprechstunde
(Landesverband Soziokultur Niedersachsen)
Der Landesverband Soziokultur Niedersachsen bietet Sprechstunden bei Fragen zur Existenzsicherung und vielen weiteren Themen bezüglich der Corona-Krise an.
Kultur erleben
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat unter dem Stichwort „Kultur erleben“ eine Zusammenstellung von Online-Angeboten in Niedersachsen sowie Datenbanken, wie z. B. die Kulturerbe-Datenbank oder die Künstlerdatenbank zusammengestellt.
MWK-Hotline
Allgemeine Fragen zu Fördermöglichkeiten durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120-2806. Eine Beratung zu Details einzelner Projektvorhaben findet unter dieser Rufnummer nicht statt.
Stand: 16.03.2021
Archiv:
Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen
„Niedersachsen dreht auf“
Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen
Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen.
Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen.
Umfang: Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 28. Februar 2020 abgelaufen.
„Niedersachsen dreht auf“
Förderlinie B: Kulturelle Bildung
Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen.
Umfang: Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 28. Februar 2020 abgelaufen.
Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte
Umfang: Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 15. Dezember 2020 abgelaufen.
Förderlinie D: Solo-Selbständige im nichtöffentlichen Bereich
Umfang: Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 15. Dezember abgelaufen.
Niedersachsen Corona-Soforthilfe mit finanzieller Unterstützung des Bundes
Umfang: keine Angabe
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 1. Juni 2020 abgelaufen.
Fonds „innovativ neu eröffnen“ Phase 3a
Umfang: 500 mal 18.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. September 2020 abgelaufen.
Projektstipendien Phase 3b
Umfang: bis zu 5.000 Euro für Einzelkünstler; bis zu 18.000 Euro für freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.8.2020 abgelaufen.
Hessen–Mikroliquidität
Umfang: keine
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.8.2020 abgelaufen.
Voraussichtliche Fortsetzung 2021!