Berlin, den 10.09.2026. Der Deutsche Kulturrat bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen der Online-Konsultation des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für einen weiterentwickelten Rahmen für Open Data Stellung nehmen zu können. Er begrüßt die frühzeitige Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteuren mit Blick auf die Weiterentwicklung der Open Data Strategie Anfang 2027 und wird sich gerne in den weiteren Prozess einbringen.
Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er vereint Verbände und Organisationen aller künstlerischen Sparten und aller Bereiche des kulturellen Lebens[1]. So gehören dem Deutschen Kulturrat die Sozialpartner im Kulturbereich, Berufsverbände des Kultursektors, Verbände der Kultureinrichtungen, der Unternehmen der Kultur- und Kulturwirtschaft sowie der Kulturvereine an. Ziel des Deutschen Kulturrates ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur.
Der Kulturbereich in Deutschland ist sowohl durch den öffentlichen oder öffentlich-geförderten, den gemeinnützigen als auch den privatwirtschaftlichen Kulturbetrieb geprägt ist. Die Sektoren stehen in vielfachen Wechselbeziehungen.
Aus Sicht des Deutschen Kulturrates muss in der neuen Open Data Strategie ausdrücklich klargestellt werden, dass Open Data von Open Access-Nutzungen klar zu unterscheiden ist. Open Data betrifft die Bereitstellung öffentlicher Informationen zur Weiterverwendung. Es begründet jedoch keinen freien Zugang zu urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken oder Darbietungen.
Für den Kulturbereich insgesamt ist das Urheber- und Leistungsschutzrecht von herausragender Bedeutung. Durch den urheber- und leistungsschutzrechtlichen Schutz von Werken und Leistungen können Urheberinnen und Urheber sowie sonstige Rechtsinhaber einen Ertrag aus der Verwertung ihrer Werke ziehen, sich Kulturunternehmen refinanzieren und in neue Werke und Angebote investieren. Schrankenregelungen („gesetzliche Erlaubnisse“) im Urheberrecht u. a. für Bildung, Wissenschaft oder private Zwecke schränken diese Verwertungsrechte und damit die Refinanzierung von Kultur ein. Ebenso werden urheberrechtlich geschützte Werke 70 Jahre nach dem Tod der Urheberinnen und Urheber gemeinfrei, können also frei genutzt werden.
Zu den Leitfragen im Rahmen der Konsultation positioniert sich der Deutsche Kulturrat wie folgt:
1. Welche zentralen Herausforderungen und Chancen sehen Sie aktuell für die Bereitstellung und Nutzung von Open Data in Deutschland? An welchen Indikatoren machen Sie dies fest?
Vorauszuschicken ist, dass Verwaltungsdaten wie Statistiken, Geodaten oder Messdaten ein wertvoller Rohstoff für Innovationen sind und einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. Ihre Bereitstellung im Rahmen von Open Data ist daher zu begrüßen und sollte weiter ausgebaut werden.
Davon sind sogenannten Kulturdaten zu unterscheiden. Hierunter werden zum einen Digitalisate von urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken und Angeboten sowie von naturkundlichen, technischen und historischen Objekten und Beständen verstanden und zum anderen deren Metadaten, in denen die Werke und Angebote strukturiert beschrieben und Dokumentationszusammenhänge dargestellt werden. Rechtliche Vorgaben und ethische Anforderungen machen die Arbeit mit Kulturdaten herausfordernd. Zu beachten sind beispielsweise Urheber- und Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen. Hinzu kommen besondere fachliche und ethische Anforderungen etwa beim Umgang mit Provenienzdaten, menschlichen Überresten, Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie kulturell oder religiös sensiblen Objekten. Dies unterscheidet Kulturdaten grundlegend von Verwaltungsdaten.
Für Kultureinrichtungen sind o. g. rechtliche Fragen herausfordernd. Insbesondere, wenn es sich um Institutionen mit einem kleinen Mitarbeitendenstab ohne juristische Expertise handelt. Im „Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von offenen Daten und Evaluierung der Wirkungsziele des § 12a des E-Government-Gesetzes“ (Drucksache 20/15020) wird adressiert, dass eine Erweiterung des Beratungsauftrags des Kompetenzzentrums Open Data (CCOD) beim Bundesverwaltungsamt um rechtliche Beratung und eine entsprechende Personalaufstockung erwogen werden sollte. Für den Kulturbereich übernehmen die kulturbezogenen Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI4Culture, NFDI4Memory, NFDI4Objects, Text+) Beratungsaufgaben, die sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler richten. Sie haben die spezifische Kulturexpertise und sollten mit Blick auf die Beratung von Open Data im Kulturbereich eine besondere Rolle spielen.
Eine weitere Herausforderung besteht im Kulturföderalismus und in der föderalen Wissenschaftsförderung. Kommunen, Länder und der Bund finanzieren Kultureinrichtungen und damit auch die Erschließung und Zugänglichmachung von Kulturdaten. Allzu oft erfolgt die Erschließung und Zugänglichmachung im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten, die von spezifischen Interessen einzelner Fördergeber geprägt sind. Dies erschwert einheitliche Standards. Kulturdaten werden aber nur dann ihre Wirkung entfalten können, wenn sie auffindbar, maschinenlesbar, qualitätsgesichert und rechtlich zulässig nutzbar sind.
Eine Vorreiterrolle übernehmen in der Qualitätssicherung die bereits genannten Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur. Sie arbeiten mit Fachgesellschaften, mit Gedächtniseinrichtungen und anderen Kulturinstitutionen zusammen, um verlässliche Kulturdatenstandards zu etablieren und unterscheiden dabei zwischen urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützten Werken und Angeboten, die nur unter bestimmten Voraussetzungen als Open Data genutzt werden dürfen und Metadaten.
Eine Herausforderung besteht darin, Standards so zu formulieren, dass sie auch von kleineren Einrichtungen erfüllbar sein. Der Deutsche Kulturrat empfiehlt daher in der Zukunft ein besonderes Augenmerk auf die Qualität von Kulturdaten zu legen.
2. Welche Rahmenbedingungen sollten aus Ihrer Sicht wie verändert werden, um eine wirksame Open-Data-Kultur in Deutschland zu schaffen; welche Themen und Handlungsfelder sollten in den kommenden Jahren priorisiert werden?
Eine wesentliche Rolle mit Blick auf die Rahmenbedingungen spielt, wie erwähnt, das Urheber- und Leistungsschutzrecht. Es muss gestärkt und durchgesetzt werden. Bei der Weiterentwicklung der Open Data Strategie dürfen bestehende Schutzrechte und ethische Verantwortlichkeiten nicht ausgehebelt werden. In diesem Zusammenhang sollte bei einer Novellierung des § 12a E-Government-Gesetzes das Schutzniveau mit Blick auf geistiges Eigentum auf den Stand des Datennutzungsgesetzes angehoben werden.
Der Deutsche Kulturrat hat ferner in seiner „Stellungnahme zum „Call for Evidence“ der EU-Kommission vom 13. Mai 2026“[2] vom 25.06.2025 zu urheberrechtlichen Fragen und Künstlicher Intelligenz Stellung genommen.
Auf diese Stellungnahme wird ausdrücklich verwiesen.
Bedeutsam ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates, dass dauerhaft von der öffentlichen Hand Ressourcen für Kulturdatenkuratierung und Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt werden. Kulturdaten sind nur dann sinnvoll nutzbar, wenn sie kontinuierlich gepflegt, dokumentiert, standardisiert und langzeitarchiviert werden. Ebenso sind die Rechteklärung und Vergütung eine Daueraufgabe. Hierfür müssen dauerhaft entsprechende finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden und eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgen. Insbesondere kleinere Kultureinrichtungen brauchen kontinuierlich bereitstehende Ansprechpersonen und -institutionen, die auf ihre spezifischen Belange eingehen.
3. Wie können Transparenz- und Sicherheitsbedürfnisse im Kontext von Open Data in eine angemessene Balance gebracht werden?
Bislang werden Transparenz- und Sicherheitsbedürfnisse vor allem mit Blick auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betrachtet. Mit Blick auf Kulturdaten sollten darüber hinaus rechtliche und ethische Aspekte Berücksichtigung finden. Dies trifft in rechtlicher Hinsicht beispielsweise auf Opt-Out-Erklärungen von Rechtsinhabern zu, die nicht unterlaufen werden dürfen. In seiner o.g. Stellungnahme zum „Call for Evidence der EU-Kommission vom 13. Mai 2026“ hat der Deutsche Kulturrat deutlich gemacht, dass bestehende Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Weg der Rechtevorbehalt wirksam erklärt werden kann, schnellstmöglich beseitigt werden müssen. Dies ist insbesondere auch mit Blick auf mögliche Haftungsfragen von Open Data-Anbietern von Relevanz.
Außerdem sind u. a. die berechtigten Interessen der Medienberichterstattung sowie die Belange des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts zu beachten. Wenn es um Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut oder um Kulturgutentzug in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und in der DDR geht, sind zudem ethische Fragen zu berücksichtigen. Rechtliche oder ethische Unsicherheiten dürfen nicht auf einzelne Kultureinrichtungen abgewälzt werden. Insbesondere kleinere Kultureinrichtungen brauchen, wie oben beschrieben, kompetente Ansprechpersonen auf Bundes- und Länderebene.
4. Wie können Open-Data-Wertschöpfungsketten und die Weiternutzung von Daten stärker in den Blick genommen werden? Sollten spezifische Zielgruppen als Nutzer von Open Data adressiert werden? Wenn ja, welche und auf welche Weise?
Nach Einschätzung des Deutschen Kulturrates haben KI-Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse an der Nutzung von Open Data und besonders auch von Kulturdaten. Die wirtschaftliche Wertschöpfung darf aber nicht zu Lasten der Urheberinnen und Urheber sowie sonstiger Rechtsinhaber gehen. So verweist der Deutsche Kulturrat darauf, dass die Anwendbarkeit der TDM-Schranken nach Art. 3 und 4 DSM-RL für die Nutzung von geschützten Werken zu KI-Zwecken urheberrechtlich umstritten ist und verschiedene Gerichtsverfahren anhängig sind. Selbst wenn von Seiten der Rechtsprechung die Anwendbarkeit der TDM-Schranken bejahen sollte, so bedeutet dies nicht, dass zukünftig geschützte Werke vergütungsfrei durch kommerzielle Anbieter für KI-Zwecke genutzt werden können. Der Deutsche Kulturrat spricht sich mit großem Nachdruck dafür aus, dass Urheberinnen, Urheber und sonstige Rechtsinhaber für die Nutzung ihrer Werke für KI-Zwecke angemessen vergütet werden. Grundlage dafür sollten zunächst Lizenzvereinbarungen zwischen Rechtsinhabern und KI-Anbietern zu angemessenen Bedingungen sein.
Zugleich müssen die Leistungen der Kultureinrichtungen bei der Erschließung, Digitalisierung, wissenschaftlichen Bearbeitung, Rechteklärung und Pflege von Kulturdaten sichtbar gemacht und durch eine verlässliche öffentliche Finanzierung abgesichert werden. Daher ist der ideelle Wert von Kulturdaten für Wissenschaft, kulturelle Bildung und Vermittlung sowie für den Erhalt des kulturellen Erbes zu berücksichtigen. Dabei zählt nicht nur die Anzahl der Nutzenden, denn auch wenig genutzte Kulturdaten können wissenschaftlich von großer Bedeutung sein.
5. Welche messbaren Zielvorgaben und -indikatoren sollte ein neuer „Open-Data-Fahrplan“ für Deutschland enthalten?
Wesentliches Kriterium eines „Open-Data-Fahrplans“ für Deutschland sollte die Nachhaltigkeit sein. Es geht nicht ausschließlich um die Quantität von bereitstehenden Kulturdaten, sondern vor allem um deren Qualität. Die Vernetzung und der Austausch der bestehenden nicht kommerziellen Kultur- und Forschungsdateninfrastruktur sollten vorangetrieben und mit entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen hinterlegt werden. Statt neue Portale und Einzellösungen im Rahmen von Projekten aufzubauen, sollten die bestehenden gestärkt und insbesondere zur Zusammenarbeit mit kleineren Kultureinrichtungen weiterentwickelt und gefördert werden. Kulturdaten müssen langfristig verfügbar sein und gepflegt werden, dafür bedarf es dauerhafte Infrastrukturen, verlässliche Schnittstellen und rechtliche Sicherheit.
Verlässlichkeit und Rechtssicherheit gehören daher als Indikatoren in einen Open Data Fahrplan.
6. Gibt es konkrete Maßnahmen oder Best Practices, die in einen solchen „Open-Data-Fahrplan“ aufgenommen werden sollten?
Bei öffentlich finanzierten Digitalisierungs- und Datenprojekten müssen die Rechteklärung, die Vergütung, die Zugänglichkeit, die Dokumentation, die Datenqualität und die langfristige Bereitstellung bereits bei der Planung berücksichtigt und entsprechend finanziell unterlegt werden. Gemeinsame technische Angebote, Beratung und Qualifizierung können einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und dazu beitragen, dass auch kleinere und mittlere Kultureinrichtungen ihre Kulturdaten erschließen, qualitätssichern und dauerhaft zugänglich machen können. Es geht darum, eine dauerhafte verlässliche Infrastruktur aufzubauen und hierfür entsprechende Ressourcen vorzusehen, statt in kurz befristeten Projekten zu denken.
[1] Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind: Deutscher Musikrat, Rat für darstellende Kunst und Tanz, Deutsche Literaturkonferenz, Deutscher Kunstrat, Rat für Baukultur und Denkmalkultur, Deutscher Designtag, Deutscher Medienrat, Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung, Deutscher Fotorat.