Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Hessen:
Vereins- und Kulturprogramm
Vereins- und Kulturprogramm unterstützt Vereine, die in den hessischen Dachverbänden des Kulturbereichs Mitglied sind, bei Liquiditätslücken in ihrem ideellen Bereich.
Umfang: zwischen 1.000 und maximal 10.000 Euro
Antragsfrist: seit 01.05.2020
Hilfe für Kulturfestivals
Phase 1: Sofort helfen
Hilfe für Kulturfestivals, die abgesagt oder in den digitalen Raum verlagert werden müssen. Hilfe bei Liquiditätslücken; maximale Höhe nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der vergangenen drei Jahre. Alle dargelegten Ausgaben, Einnahmen und Ausfälle sind auf das Jahr 2020 zu beziehen
Umfang: Bis zu 500.000 Euro
Antragsfrist: Seit dem 01. Juni 2020
Zuschüsse für Gastronomiebetriebe in Hessen
Gefördert werden Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfes. Hierzu zählen zum Beispiel: Kühltechnik, Spültechnik, Koch- und Küchengeräte. Desinfektionsständer oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes erforderlich oder geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung von Außenbereichen unterstützen (Heizgeräte für den Außenbereich sind von der Förderung ausgenommen).
Umfang: 3,4 Mio. Euro
Antragsfrist: 01.04.2021 – 09.04.2021
Kulturpaket II
Das erste Kulturpaket hat 2020 geholfen, die vielfältige Landschaft der Kultur in Hessen zu stützen – daran wird nun angeknüpft. Hessen legt für Künstlerinnen und Künstler, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf, das die Belastungen durch die Corona-Pandemie abfedern und kulturelle Arbeit ermöglichen soll.
Umfang: 30 Mio. Euro
Antragsfrist: noch nicht bekannt
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Hessen)
Aktuell keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Hessen
#closedbutopen
Angebote Hessischer Kulturinstitutionen vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zusammengestellt.
Stand: 16.03.2021
Archiv:
Ausfallhonorare und Projekt-förderungen
Umfang: keine Angabe
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen
Wirtschaftliche Soforthilfen
Umfang: 500.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 8.Mai abgelaufen.
Hessenfilm-Soforthilfe für Kinos
Umfang: bis zu 150.000 Euro pro Antrag
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen.
Fonds „innovativ neu eröffnen“ Phase 3a
Umfang: 500 mal 18.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. September 2020 abgelaufen
Projektstipendien Phase 3b
Umfang: bis zu 5.000 Euro für Einzelkünstler; bis zu 18.000 Euro für freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.8.2020 abgelaufen
Hessen–Mikroliquidität
Umfang: keine
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.8.2020 abgelaufen
Voraussichtliche Fortsetzung 2021!
Arbeitsstipendien für freie Künstlerinnen und Künstler
Umfang: Je 2.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen.