Warten auf ….

Wann kommt der Kulturinfrastrukturfonds?

 

Sukzessive weitere Hilfsmaßnahmen

 

Sukzessive wurden vom Bund und den Ländern weitere Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die Mehrzahl der Länder unterstützen Künstlerinnen und Künstler in Form von Stipendien, seien es Mikrostipendien, Arbeitsstipendien und anderes mehr.

 

Als letztes Bundesland hat Bayern ein eigenes Unterstützungsprogramm für in der Künstlersozialversicherung Versicherte auf den Weg gebracht. Die Länder sind dabei sowohl was die Beantragung der Mittel, die Summen und die genaue Beschreibung der Zielgruppe angeht jeweils eigene Wege gegangen, sodass ein Vergleich kaum möglich ist.

 

Darüber hinaus wurden von den Kulturministerien der Länder weitere Maßnahmen für öffentliche Kultureinrichtungen oder auch Kulturvereine auf den Weg gebracht. Einige Länder wie z. B. Hamburg oder Berlin haben ferner Unterstützungsmaßnahmen für die Kulturwirtschaft ergriffen.
Zur Sicherung der Liquidität von Veranstaltern wurde eine befristete Gutscheinlösung eingeführt, die es Veranstaltern ermöglicht, statt einer Erstattung von Eintrittsgeldern Gutscheine auszureichen. Diese Gutscheine müssen bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden, sollte dies nicht gelingen, müssen die Veranstalter den Ticketpreis erstatten.

 

Langsame Öffnung

 

Als erste Kultureinrichtungen konnten Bibliotheken ab dem 17. April unter Einschränkungen wieder öffnen. Viele konzentrieren sich nach wie vor auf die Ausleihe und Rückgabe von Medien. Für den normalen Publikumsverkehr sind die meisten Bibliotheken nach wie vor noch nicht geöffnet.

 

Seit Ende April können Museen und Gedenkstätten ihre Tore wieder öffnen. Auch hier gelten strenge Hygienemaßnahmen. Die Öffnung wird unter anderem durch das Programm “Neustart” des Bundes unterstützt. Hier können Zuschüsse für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen beantragt werden.

 

Das Programm, das im ersten Schritt mit 10 Millionen Euro ausgestattet war, war innerhalb kurzer Zeit erschöpft. Inzwischen wurde “Neustart” um zusätzliche 10 Millionen Euro aufgestockt.

 

Am 20. Mai wurden weitere Lockerungen von Bund und Ländern nun für Theater und Konzerthäuser beschlossen. Die Länder passen ihre Allgemeinverfügungen aktuell sukzessiv an.

 

Großveranstaltungen sind nach wie vor bis zum 31. August 2020 untersagt. Ebenso ist noch nicht die Rede davon Clubs oder ähnliches zu öffnen.

 

Normalbetrieb noch nicht in Sicht

 

Auch wenn langsam immer mehr Einrichtungen und Unternehmen ihre Arbeit wieder aufnehmen, ist ein Normalbetrieb noch nicht in Sicht. Das ist auch richtig so, denn das Virus ist nicht besiegt und immer wieder flammen Ausbreitungsherde auf. Die langsame Öffnung verlangt Disziplin, Geduld und Mittel.

 

Hygienemaßnahmen sind erforderlich, die Umstellung auf Online-Tickets verlangen teilweise zusätzliche Investitionen, Aufstockung beim Reinigungspersonal und vieles andere mehr verursachen zuerst einmal Kosten, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, denn viele scheuen offenbar noch den Besuch von Kultureinrichtungen.

 

Kulturinfrastrukturfonds

 

Am 30. April verabschiedete der Deutsche Kulturrat seine Resolution “Konjunkturprogramm für die Kultur” in der er die Forderung nach einem Kulturinfrastrukturfonds konkretisierte. Unter anderem steht darin,
• dass die verschiedenen künstlerischen Sparten und Handlungsfelder in den Blick genommen werden müssen,
• dass sich der Fonds an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Soloselbständige richten sollte,
• dass das Ziel sein soll, Kulturstrukturen zu erhalten und neue Wege zur Zukunftsfähigkeit zu ermöglichen,
• dass mit dem Kulturinfrastrukturfonds die Voraussetzungen geschaffen werden, dass jetzt und in Zukunft Umsätze im Kultur- und Medienbereich erzielt werden können, die wiederum Aufträge und Beschäftigung induzieren.

 

Als besonders wichtig wurde herausgestellt, dass der Kulturinfrastrukturfonds bis zum 31. Dezember 2021 angelegt und entsprechend finanziell ausgestattet ist. Im Kulturinfrastrukturfonds müssen die Mittel nach transparenten bereichs-, branchen- bzw. spartenspezifischen Kriterien vergeben werden, der Sach- und Fachverstand weiterer Akteure aus der Kultur und der Kreativwirtschaft sollte dabei einbezogen werden.

 

In der erwähnten Befragung der Bundesverbände der Kultur- und Kreativwirtschaft wurde der Kulturinfrastrukturfonds als wichtigste Maßnahme genannt, um die Kultur- und Kreativwirtschaft aus der Krise zu führen.

 

Aus der Bundesregierung ist zu hören, dass in der Woche nach Pfingsten, also der ersten Juniwoche, weitere Maßnahmen, so auch ein Konjunkturprogramm für die Kultur, vorgestellt werden. Es wird dann auch Zeit, denn die Soforthilfen sind bis Ende Juni befristet und viele Unternehmen, Vereine und Einrichtungen aus dem Kultur- und Medienbereich konnten mangels Passfähigkeit an den bestehenden Hilfsmaßnahmen nicht partizipieren. Sie warten dringend auf Hilfe.

 

Hoffen wir also, dass, anders als Godot, der Kulturinfrastrukturfonds tatsächlich kommt, denn die Kultur kann nicht mehr länger warten.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 06/2020.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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