Warten auf ….

Wann kommt der Kulturinfrastrukturfonds?

Nicht “Warten auf Godot”, wie das berühmte Theaterstück von Samuel Becket heißt, sondern mit “Warten auf den Kulturinfrastrukturfonds” kann die aktuelle Situation, am 27. Mai, der absoluten Deadline zur Übergabe der Zeitung an die Druckerei, überschrieben werden. Wie Estragon und Wladimir, die beiden Protagonisten jenes Schlüsselwerks des absurden Theaters, das gesamte Stück hindurch auf den besagten Godot warten, so wartet die gesamte Kulturszene auf das vom Deutschen Kulturrat schon seit Anfang März geforderte und mittlerweile auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz sowie Kulturstaatsministerin Monika Grütters angekündigte Konjunkturprogramm für die Kultur bzw. einen Kulturinfrastrukturfonds.

 

Schnelle Soforthilfen

 

Nachdem im März dieses Jahres der Lockdown beschlossen wurde und fast von einem Tag auf den anderen alle Veranstaltungen abgesagt wurden, Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen, soziokulturelle Zentren und viele andere Einrichtungen schließen mussten, begann die Phase der Schadenbegrenzung. Der Bund unternahm schnell Sofortmaßnahmen für geförderte Einrichtungen und Projekte. Am 13. März wurde beschlossen, dass bestehende Förderprogramme geschärft bzw. umgesteuert werden, um Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen. Am 23. März wurden vom Bundeskabinett als Soforthilfemaßnahmen die Betriebsmittelzuschüsse für Kleinunternehmen und Soloselbständige, der Sozialschutzpakt, also die Sonderregelungen in der Grundsicherung für sechs Monate, und die Erhöhung von Schutzmaßnahmen im Mietrecht, im Insolvenzrecht und anderem mehr beschlossen.

 

Nachdem der Deutschen Bundestag und der Bundesrat in Windeseile diese und weitere Hilfen beschlossen hatten, konnten die Unterstützungsmaßnahmen zum 1. April in Kraft treten. Die Abwicklung der Betriebsmittelzuschüsse erfolgt über die Investitionsbanken der Länder. Berlin und Nordrhein-Westfalen hatten schon vorher Hilfsprogramme für Künstlerinnen und Künstler aufgelegt, die aber schnell überzeichnet waren.

 

Für Unternehmen erweist sich besonders die Flexibilisierung beim Kurzarbeitergeld als bedeutsame Maßnahme. In einer Befragung, die der Deutsche Kulturrat zusammen mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft bei Verbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft vom 20. bis 26. April 2020 durchgeführt hat, wurde auf einer Scala von 5 für sehr gut bis 1 für sehr schlecht, die Flexibilisierung beim Kurzarbeitergeld mit einem Wert von 3,42 als beste Maßnahme eingeschätzt. Gefolgt vom Wert von 3,17 für Steuerstundungen, 3,11 für die Öffnung der Grundsicherung und 3,08 für die Zuschussprogramme für Soloselbständige und Kleinunternehmen.

 

Besonders erstaunt dabei das relativ gute Abschneiden der Öffnung der Grundsicherung, da gerade die Maßnahme oftmals gescholten wurde. Deutlich schlechter mit einem Wert von 2,02 schnitten die Darlehensprogramme ab, die über die Hausbanken vermittelt werden. Hier zeigt sich wieder einmal, dass bei vielen Banken nach wie vor wenig Verständnis für die Besonderheiten der Kultur- und Kreativwirtschaft besteht. Mit 2,24 wurde das Zusammenwirken von Bund und Ländern bewertet.

 

Mehr als die Hälfte der Verbände, die geantwortet hatten, gaben an, dass ihre Mitglieder bereits Liquiditätsengpässe haben. 20 Prozent gaben Liquiditätsengpässe für die nächsten drei Monate an.

 

Über die Bereitstellung von spezifischen Hilfsprogrammen für Soloselbständige über die Grundsicherung hinaus fordern die Verbände eine Nachsteuerung und Anpassung bestehender Programme bzw. ein eigenes Hilfsprogramm, das die spezifischen Besonderheiten der Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Branchen- und Akteursstrukturen bedarfsgerecht berücksichtigt.

 

Die derzeitigen Bundes- und Länderprogramme sind demnach nicht für alle Wirtschaftszweige und Unternehmensformen der Kultur- und Kreativwirtschaft zugänglich bzw. werden als nicht ausreichend bewertet. So wird für einige Kleinstunternehmen und KMU festgestellt, dass diese entweder nicht den Kriterien für die Aufnahme in bestehende Programme entsprechen oder dass die Mittel aus zugänglichen Programmen aufgrund besonderer Kosten- und Personalstrukturen der Betriebe nur für einen kurzen Zeitraum ausreichen.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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