Selbstkontrolle und Medienschutz: FSK

Welche Kontrollmechanismen gibt es für die Kulturbranche bereits?

Seit über 70 Jahren steht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für einen verlässlichen und gesellschaftlich akzeptierten Jugendschutz und ist wahrscheinlich die bekannteste Jugendschutzmarke in Deutschland. Auf Basis des Jugendschutzgesetzes wird in transparenten und unabhängigen Prüfverfahren über die Altersfreigabe von filmischen Inhalten ab 0, 6, 12, 16 oder ab 18 Jahren entschieden. Über 10.000 Freigaben unter anderem für Spielfilme, Dokumentationen, Serien, Trailer, Werbespots, Musik-Clips, Konzertaufnahmen etc. werden pro Jahr vergeben. 

 

Die FSK-Altersfreigaben garantieren dabei nicht nur den Schutz vor Beeinträchtigungen, sondern ermöglichen auch Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Kulturgut Film. Alle Jugendschutzmaßnahmen bauen darauf auf. Dies gilt für die Einlasskontrolle im Kino, Jugendschutzeinstellungen in VoD-Angeboten, die Alterskontrolle beim Kauf eines Bildträgers genauso wie für Beschränkungen im Rundfunk. Der Branche bieten die FSK-Altersfreigaben Rechts- und Verkehrssicherheit auf allen Vertriebswegen. Für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte sind sie eine wichtige Orientierungshilfe bei der Auswahl von Filmen und stehen für ein positives Filmerlebnis. 

 

Geschichte und Arbeit der FSK sind eng verknüpft mit der historischen und gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Mit der Gründung in der Nachkriegszeit wollten die filmwirtschaftlichen Verbände erklärtermaßen behördlichem Eingreifen und staatlicher Reglementierung entgegentreten. Die Prüfung geschieht damals wie heute auf Antrag. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht. Auch die Beteiligung von gesellschaftlich relevanten Gruppen mit derzeit knapp 200 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern, die in pluralen Gremien prüfen, ist bis heute aktuell. Die FSK ist damit Seismograf für gesellschaftliche Entwicklungen und trägt immer wieder mit ihren Freigabeentscheidungen, wie z. B. für Die Sünderin“ (1951) von Willi Forst oder Love“ (2015) von Gaspar Noé, entscheidend zu einer zeitgemäßen Auslegung des Grundrechts auf Kunstfreiheit bei. 

 

Auf großer Leinwand im Kino, auf dem Bildschirm zu Hause oder auf dem Smartphone unterwegs – filmische Inhalte können heute in unterschiedlichsten Formaten und auf verschiedenen Endgeräten praktisch überall gesehen werden. Die FSK engagiert sich auch im Online-Bereich und ist als FSK.online eine gesetzlich anerkannte Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Sie bietet für den Jugendschutz im Internet ein umfangreiches Angebot von Beratungs- und Serviceleistungen sowie ein aktives Risikomanagement für Anbieter. Um den Anforderungen des digitalen Vertriebs von filmischen Inhalten gerecht zu werden, hat die FSK gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden ein Klassifizierungs-Tool entwickelt, welches optional zu den pluralen Gremien Prüfverfahren vereinfacht und beschleunigt, ohne Spruchpraxis oder rechtliche Qualität der Freigaben zu verändern. 

 

Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden Medien sind die Aspekte der Befähigung und der Teilhabe die Grundpfeiler für einen modernen Jugendmedienschutz. Die FSK veröffentlicht Kurzbegründungen zu ihren Freigabeentscheidungen und hat die Studienreihe Medienkompetenz und Jugendschutz“ initiiert. Denn ein zeitgemäßer Jugendschutz setzt nicht allein auf Verbote, sondern fördert auch die Vermittlung von Kompetenzen, um Kindern und Jugendlichen eine Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu ermöglichen. 

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2021-01/2022.

Stefan Linz
Stefan Linz ist Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
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