Eine jüngste Stilblüte der Überregulierung schaffte es europaweit in viele Gazetten: Der bekannte englische Naturfilmer Sir David Attenborough schenkte Prinz George einen fossilen Zahn, den er in der 1960er Jahren auf Malta gefunden hatte. Daraufhin forderte der Kultusminister von Malta das Fossil zunächst zurück, bis den Maltesern auffiel, dass ihr den Export verbietendes Gesetz erst 2002 in Kraft gesetzt worden ist. Es ist beinahe schade, dass das Politikum damit bereits beigelegt wurde, weil hier die Chance bestanden hätte, in einer öffentlichen Debatte herauszuarbeiten, dass derartige Haizähne in Malta so zahlreich vorkommen, dass Malta seinen Eigenbedarf leicht stillen könnte, wenn es selbst Bemühungen unternähme, das eine oder andere derartige Fundstück zu bergen. Es handelte sich mitnichten um eine wissenschaftliche Rarität, wohl aber um ein wirklich schönes und geeignetes Geschenk für einen Siebenjährigen.
Doch zurück nach Deutschland. Hier gibt es nun einen Silberstreif am Horizont: über 1.000 Paläontologen und Amateurpaläontologen aus dem deutschsprachigen Raum haben sich im September 2020 mit einem Weckruf an die Politik gewendet. Universitätsprofessoren, Naturkundemuseumsdirektoren und -kustoden sowie Amateurforscher fordern in einem ersten Schritt die Überarbeitung des paläontologischen Denkmalschutzes im Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo sich auch die paläontologischen Denkmalpfleger Verbesserungen der Rechtslage wünschen. Die Unterzeichner des Briefs möchten ihren Vorstoß gleichzeitig als bundesweiten Denkanstoß verstanden wissen.
Innerhalb der Paläontologie-Fangemeinde kennt man die Problemstellungen seit Jahren und hat auch einen Blick auf die Entwicklungen in anderen Staaten. Für Paläontologen sind Ländergrenzen unbedeutend, schließlich sind diese erst lange nach der Entstehung der Fossilien am Reißbrett entworfen worden. Wer einen groben Gesamtüberblick über die paläontologischen Spielregeln in verschiedenen Staaten der Erde hat, entwickelt mit der Zeit auf Basis von deren Auswirkungen ein Gespür dafür, wie die bestmögliche Balance aus Restriktion und Freiheit aussieht.
Es ist geradezu abenteuerlich, dass sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb der Europäischen Union derart eklatante Unterschiede in der Gesetzgebung bestehen. In Italien gilt, auf das Jahr 1939 – mithin die Regierungszeit des Diktators Benito Mussolini – zurückgehend, ein absoluter „Schutz“ von Fossilien, der paradoxerweise bewirkt, dass Neuentdeckungen stets illegal sind. In Italien rangiert die Paläontologie nach acht Jahrzehnten ohne großen Nachschub an Funden heute nahe der Schwelle zur Bedeutungslosigkeit. Ähnlich trist sieht es in Spanien aus.
Die Niederlande, England – wenngleich seit Kurzem nicht mehr Mitglied der EU – oder das Bundesland Bayern sind dagegen weltweite Spitze in Sachen paläontologische Forschung. Sie bieten Forschern und Sammlern maximale Freiheit – eine Einigung mit dem Grundeigentümer genügt, um sich hier auf die Suche nach Fossilien begeben zu können.
Einen guten Kompromiss aus maximaler Freiheit und einem Vorrecht des Staates auf Fossilien von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung hat Dänemark gefunden. Im Danekrae-Gesetz regelt es den Umgang mit „Naturgütern“, hauptsächlich Fossilien; archäologische Schätze werden dagegen in einem anderen Gesetz behandelt. Es gibt in Dänemark ein Schatzregal für Naturschätze, das dem Staat einen Zugriff auf außergewöhnliche Funde sichert und gleichzeitig deren Findern eine angemessene Belohnung garantiert. Die Paläontologie erlebt seit Einführung des Gesetzes vor rund 30 Jahren in Dänemark eine bis heute anhaltende Blütezeit, weshalb die Gesetzgebung Dänemarks in Fachkreisen als leuch-tendes Vorbild gilt.
Wie man die großen Probleme eines kleinen Wissenschaftszweigs lösen kann und wie sie entstehen, ist in den Grundzügen erkannt. Es braucht nun parteiübergreifende Unterstützung und politischen Handlungswillen: in Nordrhein-Westfalen, auf Bundesebene und am besten eines Tages auch europaweit. Nur so kann es gelingen, auch die anderen Länder mit gut gemeinter, aber schlecht gemachter Gesetzgebung von den Restriktionen zu befreien. Dies würde es ermöglichen, vom paläontologischen Weltnaturerbe in gemeinsamer Anstrengung von staatlich finanzierter Forschung und Denkmalpflege sowie unter Einbindung Tausender hochmotivierter Citizen Scientists zu retten, was zu retten ist.
Ein befreundeter Amateurpaläontologe schrieb mir im Kontext der Initiative zur Gesetzesnovellierung: „Die Zeit ist gegen uns.“ Ich entgegnete ihm „Ja, sie war gegen uns. Aber nun ist sie reif für Veränderungen.“
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 11/2020.