TTIP: Kulturelle Ausnahme ist bei Freihandelsabkommen zwischen EU und USA unverzichtbar

Deutscher Kulturrat veröffentlicht Stellungnahme zum geplanten Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)

Berlin, den 06.05.2013. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert, dass beim geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) der Kultur- und Mediensektor ausgenommen wird. Diese Ausnahme muss aus Sicht des Deutschen Kulturrates bereits in der Stellungnahme Deutschlands zum Verhandlungsmandat der EU unmissverständlich fixiert werden. Ebenso fordert der Deutsche Kulturrat, dass sich die Vertreter Deutschlands im EU-Handelsministerrat dafür stark machen, Kultur und audiovisuelle Dienste, einschließlich audiovisueller Online-Dienste, von den Verhandlungen auszunehmen. Diese Ausnahme muss angesichts der rasanten Konvergenzentwicklungen im Medienbereich entwicklungsdynamisch formuliert werden, d.h. nicht nur bestehende audiovisuelle Mediendienste müssen davon erfasst werden können, sondern auch solche, die künftig entwickelt werden.

 

Der Deutsche Kulturrat geht daher davon aus, dass sowohl Deutschland als auch die EU ihre Selbstverpflichtungen aus der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“, die ausdrücklich auch neue, also digitale Verbreitungsformen umfasst, bei der Erarbeitung des Verhandlungsmandats und den Folgeverhandlungen erfüllen, auch wenn die USA die UNESCO-Konvention nicht ratifiziert haben. Das bestehende hohe Schutzniveau für den Kultur- und Medienbereich der EU darf nicht zu Gunsten der USA verringert werden. Deshalb ist es unabdingbar, bereits jetzt im Verhandlungsmandat zu fixieren, dass der Kultur- und Mediensektor ausgenommen wird.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Kultur- und Medienproduktion sind gezielte Fördermaßnahmen wie beispielweise die Filmförderung, die Buchpreisbindung oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter. Sie dürfen durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) nicht zur Disposition gestellt werden. Es ist deshalb notwendig, dass der Kultur- und Mediensektor bei den Verhandlungen zum TTIP ausgenommen wird.“

 

  • Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) finden Sie hier.
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