Vielfalt fördern

Das CETA-Abkommen und der Schutz der Kultur

Mit CETA wird jedoch eindeutig klargestellt, dass sich diese Regelungen nur auf eine geringe Anzahl kultureller Dienstleistungen beziehen und dass das Recht, Regelungen für diese und andere Dienstleistungen zu treffen, umfassend gewahrt bleiben sollte. So findet sich unter den Ausnahmeregelungen des Abkommens in Bezug auf Dienstleistungen die eindeutige Feststellung, dass sich „sowohl Deutschland als auch die EU […] das Recht [vorbehalten], hinsichtlich der Versorgung mit Dienstleistungen in den Bereichen Bibliotheken, Archiven und Museen und mit anderen kulturellen Dienstleistungen Maßnahmen jeder Art zu ergreifen oder beizubehalten“ (Seite 1.303 und Seite 1.384, eigene Übersetzung). Deutschland geht sogar einen Schritt weiter als die anderen Mitgliedstaaten, denn es „behält sich das Recht vor, Maßnahmen jeder Art zu ergreifen oder beizubehalten, die die grenzüberschreitende Versorgung mit (kulturellen) Dienstleistungen verbieten, Unterhaltungsdienstleistungen wie etwa Theater, live auftretende Musikgruppen und Zirkustruppen, Bibliotheken, Museen und andere kulturelle Dienstleistungen, die unabhängig von ihrer Art der Produktion, Distribution oder Übermittlung eine Niederlassung für die Erbringung von Unterhaltungsdienstleistungen erforderlich machen“ (Seite 1.384, eigene Übersetzung).

 

Hinsichtlich der in Handelsabkommen für den Bereich Kultur getroffenen Regelungen stellt sich zudem die Frage, ob staatliche Subventionen für den Kulturbereich auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene weiterhin möglich sein werden. Für das CETA Abkommen ist ganz klar, dass von den staatlichen Stellen lediglich Transparenz über ihre Subventionszahlungen an den Kulturbereich gefordert wird (Kapitel sieben über Subventionen, Seite 35-37). Es besteht keine wie auch immer geartete Verpflichtung, deutschen bzw. europäischen Unternehmen einerseits und kanadischen Unternehmen andererseits in gleicher Weise staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.

 

Insgesamt kann die Kulturbranche in Deutschland hinsichtlich des Schutzniveaus, das CETA für diesen Bereich vorsieht, beruhigt sein. Von Anfang an war klar, dass sowohl die kanadischen als auch die europäischen Verhandlungsführer das gleiche Ziel verfolgten, nämlich den kanadischen und den europäischen Kulturbereich dort zu schützen, wo es nötig ist, und die kulturelle Vielfalt zu fördern. Umstrittene Bereiche sind also in anderen Teilen des Abkommens zu finden – und diese prüfen wir derzeit gewissenhaft auf Herz und Nieren.

Bernd Lange
Bernd Lange ist Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel (INTA)
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