Motor der Integration

Deutsche Auslandsschulen sind globale Knotenpunkte der kulturellen Infrastruktur Deutschlands

Schüler Deutscher Auslandsschulen lernen in ihrer langjährigen Schullaufbahn nicht nur die Sprache, sondern ganzheitlich eine besondere Lehr- und Lernkultur wie auch die Kultur Deutschlands kennen. Die 140 anerkannten Deutschen Auslandsschulen haben damit ein Alleinstellungsmerkmal im Netzwerk der Partnerschulen, den sogenannten PASCH-Schulen. Sie bieten Schulbildung seit Generationen für Generationen, die weit über einen Sprachkurs hinausgeht und die Ziele der AKBP nachhaltig umsetzt. Lehr- und Führungskräfte aus Deutschland, die an den Schulen arbeiten, gewährleisten nicht nur die Einhaltung deutscher Standards, sondern erwerben auch wertvolle Kompetenzen für die Integrationsanforderungen bei späteren Tätigkeiten nach der Rückkehr vom Auslands- in den Inlandsschuldienst.

 

Damit sind die anerkannten Deutschen Auslandsschulen Impulsgeber und Innovatoren, die Weltoffenheit und Vielfalt als Ressourcen aufbauen. Als Vorbilder für Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit, stellen sie eine Keimzelle für innovative Kultur- und Bildungspolitik dar. Dort wird im Kern die Begegnung der Kulturen ermöglicht, die globale Bildungs- und Karrierewege schafft und so zum Motor für Integration wird. All das sind Wertbeiträge, welche die Deutschen Auslandsschulen leisten, wie die Studie von Universität St. Gallen und WDA gezeigt hat.

 

Auslandsschulgesetz anpassen
Die Rolle der anerkannten Deutschen Auslandsschulen, insbesondere für die Förderung der deutschen Sprache und die berufliche Bildung, wird auch im aktuellen überfraktionellen Entschließungsantrag zur AKBP des Bundestages gewürdigt.
Mit dem Auslandsschulgesetz wurde 2014 ein bedeutender Schritt für eine nachhaltige Förderung und eine gleichbleibend hohe Qualität der weltweiten schulischen Bildung an den Deutschen Auslandsschulen getan. Gemäß der gesetzlichen Regelung erhalten Schulträger, die die gesetzlichen Kernanforderungen erfüllen, über drei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die personelle und finanzielle Förderung – die sogenannte Anspruchsförderung. Mit der aktuell laufenden Evaluation des Auslandsschulgesetzes wird bereits 2016 eine zentrale Forderung des WDA umgesetzt. Bundesregierung, Bundestag, Länder, fördernde Stellen und freie Träger sollten zusammen zügig daran arbeiten, die Regelung weiterzuentwickeln und die Zielsetzung umzusetzen, nach der nicht nur ein Teil, sondern alle Deutschen Auslandsschulen nachhaltig gefördert werden sollen. Mehr als ein Drittel der Schulen haben jedoch bisher noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Anspruchsförderung für drei Jahre. Die zusätzliche freiwillige Förderung über Zuwendungen bleibt hier die Regel. Hier gilt es für den WDA, gemeinsam mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem Auswärtigen Amt, sich im parlamentarischen Raum für Verbesserungen des Auslandsschulgesetzes einzusetzen.

 

Das Auslandsschulgesetz, in der vorliegenden Form, ist vorerst ein wichtiger erster Schritt der nun fortgeführt werden muss. Damit das Auslandsschulgesetz seinen vollen Anspruch erfüllen kann, wären folgende Anpassungen notwendig: Eine Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen darf es nicht geben – das ist nicht nur die Position des WDA, sondern war auch bei den Debatten rund um das Auslandsschulgesetz parteiübergreifender Konsens, ausgehend von der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Stärkung der Deutschen Auslandschulen von 2008. Schulen brauchen Planungssicherheit – über das Kalenderjahr und auch über Legislaturperioden hinaus. Nicht nur alle bisher geförderten Schulen, sondern auch alle bisher geförderten Abschlüsse sollten in die gesetzlich geregelte Förderung übernommen werden. Darüber hinaus ist die Übernahme der Pensionsrückstellungen auch für beurlaubte beamtete Ortslehrkräfte zu regeln, nicht nur für Auslandsdienstlehrkräfte. Schließlich wäre die Einrichtung eines Fachbeirates sinnvoll, um eine institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft zu etablieren. Diese Anpassungen wären ein Garant für ein starkes, nachhaltiges „Auslandsschulgesetz 2.0“.

 

Ankerpunkte der Stabilität in einer sich verändernden Welt
In einer sich immer schneller verändernden Welt ist schnelle Anpassungsfähigkeit wichtig. Die anerkannten Deutschen Auslandsschulen zeigen mit ihrer mehr als 400 Jahre umfassenden Geschichte – die älteste besteht seit 1575 in Kopenhagen – welche besondere Bedeutung der schulischen Bildungsarbeit im Ausland als Ankerpunkte deutschen Kulturverständnisses und als Motor für die Integration junger Menschen in einer sich immer rascher wandelnden Welt zukommt.

Thilo Klingebiel
Thilo Klingebiel ist Geschäftsführer des Weltverbands Deutscher Auslands-schulen (WDA)
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