Bodo Pieroth: Die große Freiheit der Kunst

Leitartikel zur Kunstfreiheit in aktueller Ausgabe von Politik & Kultur

Berlin, den 02.05.2024. Angesichts der Zunahme von Antisemitismus, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit taucht in den aktuellen Debatten vermehrt die Frage auf, wie weit Kunstfreiheit geht und was die Kunstfreiheit von Meinungsfreiheit unterscheidet.

 

Der renommierte Verfassungsjurist Bodo Pieroth schreibt im Leitartikel in der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur: „Aktuell ist viel von einem neuen Kulturkampf und „cancel culture“ als Folge von „political correctness“ die Rede. Angesichts des in diesen Diskussionen schnell ansteigenden Erregungspegels tut nüchterne juristische Betrachtung not, die zuallererst sorgfältige Differenzierung verlangt. Ich nehme als Beispiel Ausstellungen und Museen. Bei ihnen kommt „cancel culture“ nur dann überhaupt in Betracht, wenn sie staatlich veranstaltet oder getragen werden; Private haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie etwas zeigen wollen oder nicht. Sodann ist die Kunstfreiheit nicht beeinträchtigt, wenn Warnhinweise neben den Kunstwerken darauf aufmerksam machen, dass einige Betrachter das Werk anstößig oder verstörend finden können. Man nimmt auf gewisse Befindlichkeiten des Publikums Rücksicht, ohne das Kunstwerk selbst zu beeinträchtigen. Kommentierende Einordnungen sind in Ausstellungen und Museen seit je her üblich und regelmäßig hilfreich.“

 

Und weiter: „Die verfassungsrechtliche Kunstfreiheit ist in der Debatte um „political correctness“ häufig ein rhetorisches Kampfmittel, wenn eine Rechtsverletzung behauptet wird, die nicht besteht. Gefährlicher ist der umgekehrte Fall, dass eine Rechtsverletzung in Abrede gestellt wird, wo sie tatsächlich existiert. Hierzu rechne ich die theoretisch verbrämte Forderung, Kunstwerke zu zerstören, zu vernichten oder Künstlern bestimmte Sujets zu verbieten. Denn auch wenn die Kunst und die Gesellschaft sich weiter wandeln werden und es dementsprechend auch in Zukunft Verfassungswandel geben wird, setzt die Verfassung einem Abbau von Freiheit definitiv Widerstand entgegen.“

 


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