Wir haben was zu sagen, zu zeigen und zu spielen

Lockdown bis Weihnachten und dann?

Zahlreiche, schon seit Langem bestehende Probleme schwappen in Corona-Zeiten auf einmal nach oben. Pflegenotstand, Ausdünnung des öffentlichen Dienstes bei den Gesundheitsämtern, deregulierte Arbeit, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit ohne hinreichende wirtschaftliche Grundlage, mangelnde Digitalisierung, fehlende Breitbandversorgung, kaum Monetarisierungsmöglichkeiten für Kunst im Netz, unzureichende Digitalisierung an den Schulen … die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen.

 

Nach den ersten Monaten der sich überschlagenden Ereignisse der Corona-Pandemie bot der Sommer 2020 ein bisschen Entspannung. Die Infektionszahlen gingen nach unten, die harten Maßnahmen hatten Wirkung erzielt, die Menschen hielten sich stärker draußen auf. Im Kulturbereich öffneten langsam und zaghaft wieder die Einrichtungen, Auftritte fanden, wenn auch unter strengen Hygienebedingungen, wieder statt. Sogar die Frankfurter Buchmesse wurde geplant, die Art Cologne wurde für den November ins Auge gefasst. Theater, Museen, Kinos, soziokulturelle Zentren, Bibliotheken usw. konnten unter passgenauen Hygienekonzepten sehr eingeschränkt wieder arbeiten. NEUSTART KULTUR, das vom Deutschen Kulturrat geforderte eine Milliarde Euro große Kulturinfrastrukturprogramm, konnte anlaufen.

 

Und dann, im Oktober der Rückfall, wieder steigende Infektionszahlen, noch herrschte die Hoffnung, dass es dieses Mal den Kulturbereich nicht so hart treffen möge. Die Hygienekonzepte lagen doch vor und wurden penibel umgesetzt. Dennoch, auch Kultureinrichtungen müssen ab dem 2. November, dem Beginn des zweiten Lockdowns, wieder schließen. Fast alle wieder auf null.

 

Und welche Kränkung aus der Politik, Kultur wurde mit Freizeit gleichgesetzt, gar in einem Atemzug mit Bordellen genannt. Und außerdem, warum darf jeden Sonntag in der Kirche ein Hochamt gefeiert werden und nicht jeden Abend im Theater das Hochamt der Kultur? – Vielleicht, so mag man jedem, der sich darüber ärgert, zurufen, weil weniger in den Gottesdienst als ins Theater gehen. Gewiss aber, dass es gar nicht um das Theater und das Museum und ihre ausgefeilten Hygienekonzepte geht, sondern schlicht und ergreifend darum, dass die Menschen nicht rausgehen sollen. Zu Hause bleiben ist die Idee. Möglichst wenig Menschen treffen das Ziel.

 

Wir konnten erreichen, dass im Infektionsschutzgesetz, das korrekt „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heißt, im § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr in einen Topf geworfen werden. Im § 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“.

 

Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos und andere sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen aufgrund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen von Bund und Ländern begründet werden. Das ist gut so!
Noch bis mindestens zum 20. Dezember wird der Lockdown für Kultureinrichtungen fortgeführt. Dies bedauern wir sehr! Aber wir sehen auch, dass das Infektionsgeschehen es noch nicht zulässt, den Lockdown zu beenden. Der Kulturbereich ist fast durchgängig seit März im Lockdown. Es muss jetzt geklärt werden, wie lange wir noch diese Sonderlasten tragen müssen, oder ob nicht auch andere Bereiche, wie z. B. der Handel, einen Teil der notwendigen Beschränkungen übernehmen sollten. Wir sind im Angesicht der schwierigen Lage für den Kulturbereich froh, dass es uns gelungen ist, im Infektionsschutzgesetz durchzusetzen, dass Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos und andere. eindeutig als Orte der Kunst, die unter besonderem Schutz durch unsere Verfassung stehen, genannt werden. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit jetzt zwingend Rechnung getragen werden. Die Kulturminister der Länder erhalten durch dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit, eine Strategie zur baldigen Öffnung der Kultureinrichtungen vorzulegen. Wir erwarten, dass die Kulturminister diese Aufgabe beherzt angehen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Kulturbereich muss so schnell wie möglich wieder geöffnet werden.

 

Was auch jetzt Ende 2020 fehlt, ist die konkrete Perspektive. Wie geht es weiter? Das fragen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer, wie lange kann ich noch durchhalten, die Mitarbeitenden in Kurzarbeit schicken, soll ich weiter Schulden anhäufen und dann warten, dass es wieder besser wird, aufwärts geht. Doch wie lange ist dies möglich? Wie lange noch können weitere Förderprogramme aufgelegt werden, um über die schlimmsten Durststrecken hinwegzukommen? Wird noch das dicke Ende kommen, wenn die Pandemie überwunden ist und das jetzt verwandte Geld durch Einsparungen wieder eingesammelt wird? Erste Kommunen haben bereits deutliche Kürzungen im Kulturetat angekündigt. Viele offene Fragen.

 

Der Kulturbereich hat eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen, gerade auch in der Not. Das darf nicht vergessen werden. Die Menschen im Kulturbereich haben viel zu sagen, zu zeigen und zu spielen. Die Menschen im Kulturbereich entführen uns in neue Welten. Die Menschen im Kulturbereich machen mit ihrer Arbeit Freude, gerade auch in schweren Zeiten. Die Menschen im Kulturbereich sind diejenigen, die wichtige gesellschaftliche Debatten führen. 2021 werden wir zeigen, was der Kulturbereich zu leisten imstande ist. 2021 wird ein gutes Jahr!

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2020-01/2021.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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