Lang hat’s gedauert und nun geht es endlich los

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Anfang Juli starten

Einige Hindernisse bestehen noch

 

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe bestanden allerdings noch einige nicht unbeträchtliche Hindernisse bei der Umsetzung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, die hoffentlich bis zum Start der Wirtschaftlichkeitshilfe Anfang Juli und der Ausfallabsicherung Anfang September aus dem Weg geräumt werden können.

 

Besonders wichtig ist, dass die Antragssteller einen rechtsicheren Bescheid über die Wirtschaftlichkeitshilfe oder die Ausfallabsicherung unmittelbar nach der Antragsstellung erhalten. Nur so kann verantwortlich das unternehmerische Risiko zur Durchführung einer Kulturveranstaltung unter strengen Hygienebedingungen eingegangen werden. Das ist bislang nicht vorgesehen. Vertrauen in den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen kann nur entstehen, wenn auch klar ist, dass die Antragsteller auch die Mittel erhalten. Eine reine Registrierung ohne weitere Zusicherung, dass auch Hilfen gewährt werden, wird dies Vertrauen nicht schaffen. Zumal den Veranstaltern auferlegt wird, mögliche Vertragspartner über die Registrierung beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu informieren.

 

Ein weiteres Hindernis ist der Zeitraum. Bislang ist der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen nur bis zum 31. Dezember 2021 geplant. Dies ist ein viel zu kurzer Zeitraum. Zumal jetzt noch nicht abzusehen ist, ob ab dem kommenden Jahr wieder Veranstaltungen in gewohnter Größenordnung stattfinden können.

 

Umständlich erscheint derzeit, dass Tourneeveranstalter in jedem Bundesland, in dem eine Veranstaltung stattfindet, einen Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe stellen muss. Das könnte bedeuten, dass beispielsweise für eine Tournee einer Band durch 16 Bundesländer, 16 Anträge auf Wirtschaftlichkeitshilfe gestellt werden müssen. Hier scheint noch Nachbesserungsbedarf vor allem mit Blick auf bürokratische Hürden zu bestehen.

 

Ein besonderer Pferdefuß ist aus unserer Sicht, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmern beantragt werden kann und hier nur 1.000 Tickets bezuschusst werden. Das ist insbesondere für größere privatwirtschaftliche Veranstalter ein erheblicher Nachteil bei der Planung von Veranstaltungen. Sie kommen in der Regel ohne öffentliche Förderung aus. D. h. die Ticketeinnahmen müssen alle Kosten decken und eine Gewinnmarge enthalten. Wenn, coronabedingt, weniger Tickets verkauft werden können, ist es nicht möglich kostendeckend zu arbeiten und schon gar nicht einen Gewinn zu erwirtschaften, um die in 14 Monaten entstandenen Verluste auszugleichen. Hier besteht eine beträchtliche Benachteiligung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Das ist vor allem vor dem Hintergrund, dass Unternehmen im Gegensatz zu öffentlichen Unternehmen, deren Tickets vielfach umsatzsteuerbefreit sind, umsatzsteuerbelegte Tickets verkaufen und sie zusätzlich gewerbesteuerpflichtig sind. Volkswirtschaftlich sollte daher ein Interesse bestehen, größeren Unternehmen, die ihrerseits zum Steueraufkommen einen Beitrag leisten, wieder auf die Beine zu helfen.

 

Diese und weitere Themen wird der Deutsche Kulturrat in den Lenkungsausschuss zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen einbringen und für angepasste Lösungen eintreten.

 

Lang hat’s gedauert und nun geht es endlich los: Der 2,5 Milliarden Euro schwere Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen kommt!

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 6/2021.

Olaf Zimmermann & Gabriele Schulz
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
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