Antworten der AfD auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

1. Welche kulturpolitischen Post-Corona-Ziele haben Sie? Wollen Sie sich für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz einsetzen? Werden Sie das BKM zu einem eigenständigen Bundeskulturministerium weiterentwickeln? Wollen Sie das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufheben?

 

Der politisch verordnete Lockdown infolge des Corona-Infektionsgeschehens hat Deutschlands Kultur in eine noch nie dagewesene existenzielle Krise geführt. Massive Einnahme- und Einkommensausfälle waren und sind zum Teil immer noch die Folge. Die AfD setzt sich deshalb seit langem für eine vollumfänglich eigenverantwortliche und sofortige Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes im Kultur- und Kreativbereich unter Beachtung hygienischer Sicherheitsmaßnahmen ein. Zu einem für den Kulturbereich derart schädlichen Lockdown, wie wir ihn in diesem und im letzten Jahr erlebt haben, darf es nicht mehr kommen; das wird ein besonderes Anliegen der AfD in der nächsten Legislaturperiode sein.

 

Neben dem Kampf gegen die fortschreitende Ideologisierung der Kulturpolitik und der Förderrichtlinien sehen wir einen  weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit in der Festschreibung der deutschen Sprache als Staatssprache im Grundgesetz. Die Nationalsprache ist das Herz einer Kulturnation; sie ist ein zentrales Element kultureller Identität, in deren Bewahrung wir auch weiterhin eine unserer Hauptaufgaben erblicken. Demselben Ziel dient auch unsere Forderung nach der Gründung einer Deutschen Akademie für Sprache und Kultur sowie nach einem Nationalen Aktionsplan kulturelle Identität.

 

Als AfD bekennen wir uns zur Kulturhoheit der Bundesländer. Entsprechend der Verfasstheit der Kulturpolitik und ihrer aufgabenspezifischen Verortung in der Föderalstruktur liegt deren Schwerpunkt eindeutig bei den Bundesländern und den kommunalen Gebietskörperschaften. Diese Struktur hat sich bewährt und darf nicht weiter aufgeweicht werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir eine weitere Einflussnahme des Bundes auf die Kulturpolitik der Länder kritisch. Auch die Festschreibung eines Staatsziels Kultur im Grundgesetz und die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums lehnen wir aus diesem Grund ab. Das Missbrauchspotential solcher Neuerungen durch eine von zentraler Stelle organisierte „Staatsideologie“ ist aus unserer Sicht zu groß.

 

2. Welche Schwerpunkte in der AKBP in Europa und international wollen Sie setzen? Welchen Stellenwert wird dabei die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt haben? Wie wollen Sie die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 national und international in der Kultur-, Medien- und Digitalpolitik umsetzen?

 

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) ist als sogenannte dritte Säule der Auswärtigen Politik grundsätzlich gut aufgestellt: das Schulwesen, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), das Deutsche Archäologische Institut, das Goethe-Institut und die Deutsche Welle sind Botschafter Deutschlands in der Welt. Mit Sorge betrachten wir allerdings die Schuld-und-Sühne-Politik, die das Auswärtige Amt, befeuert durch den postkolonialistischen Diskurs, in der laufenden Legislaturperiode exzessiver denn je betrieben hat. So beklagte Frau Müntefering bei einer Rede in Windhuk im August 2018 das „schreckliche Unrecht, das unsere Vorfahren begangen haben“. Sie bat „aus tiefstem Herzen um Verzeihung“, gerade auch vor dem Hintergrund „eines wieder aufkommenden Nationalismus und Populismus in der Welt“. Diese Rhetorik ist unserer Ansicht nach nicht nur nicht im Sinne deutscher Interessenpolitik, sie verfehlt auch das Ziel einer Politik der Versöhnung, wie die maßlosen finanziellen Forderungen von namibischer Seite nach dem deutschen Schuldeingeständnis gezeigt haben. Ziel der AfD ist es deshalb, die AKBP pragmatisch und realistisch anstatt moralistisch und ideologisch zu gestalten.

 

Der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt erlaubt jedem Staat, Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen, vor allem dann, wenn diese gefährdet scheint. Solange dies nicht zu einer Einmischung fremder Staaten oder Akteure in innere Angelegenheiten führt, findet diese Zielvorgabe unsere Zustimmung. Jeder Staat muss aber auch das Recht haben, seine Leitkultur zu behaupten. Fremdkulturelle Einflüsse, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Lebensart zuwiderlaufen, wollen wir daher nicht unter dem Deckmantel der „Vielfalt“ geschützt oder gar gefördert sehen.

 

Den Nachhaltigkeitszielen der UN-Agenda 2030 stehen wir auch mit Blick auf die AKBP skeptisch gegenüber, da etliche ihrer Ziele ideologisch getrieben sind. Das gilt sowohl für die Ziele, die aus der Behauptung vom menschlich verursachten Klimawandel gezogen werden, als auch im Hinblick auf die Gleichstellung – nicht Gleichberechtigung! – von Männern und Frauen oder für Ziele, die der weltweiten Ungleichverteilung von Vermögen mit teils fragwürdigen Methoden entgegenwirken sollen. So sinnvoll manche Nachhaltigkeitsziele im Einzelnen sein mögen, so problematisch ist das Gesamtpaket der 17 Nachhaltigkeitsziele in seinem planerischen Machbarkeitsanspruch. Die AfD sieht es deshalb als ihre Aufgabe an, im Bereich der AKBP korrigierend und entideologisierend im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zu wirken.

 

3. Wollen Sie Kultur-, Medien- und Digitalpolitik enger verbinden? Wenn ja, wie? Geht dies auch mit strukturellen Veränderungen einher? Wie wollen Sie die kulturelle Vielfalt und die Medienvielfalt sichern? Wollen Sie künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung eines ethischen Rahmens fördern?

 

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche ist ein Großtrend, der auch in den Bereichen Kultur und Medien immer mehr an Bedeutung gewinnt. Entsprechend wird sich auch die Kultur in Deutschland – die Literatur, das Theater und die Oper, die Musik und die Kunst – strukturell verändern. Es zeichnet sich ab, dass künstlerische Produktionen künftig zunehmend auch digital stattfinden werden. Hier wirkt das Covid-Infektionsgeschehen noch beschleunigend. Das bedeutet, dass es damit prinzipiell deutlich mehr im Kulturbereich Tätigen möglich wird, ihre Werke einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Damit wird der Zugang zu unserem kulturellen Erbe erheblich erleichtert, was von staatlicher Seite auch unterstützt und gefördert werden sollte. Allerdings wird sich das auf Dauer nur dann positiv auswirken, wenn diese Angebote auch in Einnahmen für die Kulturschaffenden umgemünzt werden können. Es wird also auf innovative Vermarktungsstrategien ankommen, soll der Übergang der Kulturwirtschaft in die digitale Ära auskömmlich gelingen. Die AfD wendet sich auch klar gegen alle Versuche, das bisherige „analoge“ Kulturleben durch ein digitales zu ersetzen. Virtuelle Angebote müssen ein Zusatzangebot bleiben und dürfen nicht zur Verödung des klassischen öffentlichen Raumes führen.

 

Kulturelle Vielfalt und Medienvielfalt sind in Deutschland aus Sicht der AfD seit längerem durch einen starken Konformitätsdruck gefährdet, der die Meinungs- und zum Teil auch die Wissenschaftsfreiheit infrage stellt. Die Propagandisten von linker Identitätspolitik, „Cancel Culture“, politischer Korrektheit, „Diversität“ oder Geschlechtergerechtigkeit verengen zunehmend in aggressiver Art und Weise die Meinungskorridore. Vor diesem Hintergrund tritt die AfD für eine Entideologisierung dort ein, wo öffentliche Fördermittel fließen. Hier muss ein Mindestmaß an politischer Neutralität eingefordert werden. Das gilt im Übrigen auch und gerade für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), in dem der „Haltungsjournalismus“ überhandgenommen hat. Es muss alarmieren, wenn zum Beispiel über 90 Prozent der Volontäre der ARD rot-rot-grüne Präferenzen erkennen lassen. Das spiegelt in keiner Weise die Meinungsvielfalt der Gebührenzahler des ÖRR wider und unterstreicht, dass eine Reform des ÖRR überfällig ist. Hierzu hat die AfD mit der Initiative „Grundfunk“ bereits substanzielle Vorschläge gemacht. Der ÖRR sollte künftig wieder auf seinen ursprünglichen Auftrag ausgewogener Berichterstattung ohne „Volkserziehung“ zurückgeführt werden und zudem als Schaufenster der Regionen fungieren.

 

Beim Thema künstliche Intelligenz ist die Frage nach dem ethischen Rahmen nicht primär zielführend. Die Regulierungsdichte in Deutschland und in der EU in Bezug auf die künstliche Intelligenz (KI) und deren ethische Einhegung ist bereits sehr hoch. Vielmehr steht die Frage im Raum, was getan werden muss, damit der Hochtechnologiestandort Deutschland gegenüber den hier führenden Nationen USA und China – bei denen ethische Fragen im Hinblick auf die KI bei Weitem nicht die Bedeutung wie in der EU haben – nicht den Anschluss verliert. Wird Deutschland hier dauerhaft abgehängt, verlieren wir endgültig die digitale Souveränität und damit beispielsweise auch die Fähigkeit, selbstbestimmt über ethische Fragen in der KI-Entwicklung entscheiden zu können. Dem muss unser Augenmerk gelten und hierzu hat die AfD bereits eine ganze Reihe von einschlägigen Initiativen auf den Weg gebracht.

 

4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage in Kultur und Medien planen Sie? Wie stehen Sie zur verbesserten Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung sowie eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige? Welche Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit planen Sie?

 

Grundlage unserer Politik sind Freiheit und Normalität. Die Freiheit ist auch mit der Eigenverantwortung für die eigene Altersvorsorge verbunden. Das bedeutet für die Selbstständigen, dass sie in erster Linie selbst Sorge tragen für ihre eigene angemessene Altersvorsorge. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle versichert, die keine anderweitige angemessene Altersvorsorge haben. Für die Künstler und Publizisten ist zumeist eine Versicherung über die KSK und der damit verbundenen Entlastung bei den Beiträgen möglich.

 

Eine verpflichtende Arbeitslosenversicherung für Selbstständige entspricht nicht unseren Vorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft. Eine Pflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer ist auch für die übergroße Mehrheit der Betroffenen nicht passend und von diesen auch nicht gewollt, auch nicht nach den Erfahrungen der Corona-Krise.

 

Zumindest was den öffentlich-rechtlichen Sektor angeht, gibt es zum Teil Tarifverträge; darüber hinaus ist auch im Kunst- und Kulturbereich ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn fixiert worden. Abhängig Beschäftigte im Kulturbereich sind überdies in der Regel in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert.

Dennoch muss Sorge dafür getragen werden, dass auch freischaffende Künstler eine angemessene Bezahlung erhalten (siehe hierzu auch unsere Antworten auf Frage 5). Hier sieht die AfD Nachholbedarf; wir werden uns weiter für eine angemessene Bezahlung auch dieser Berufsgruppen einsetzen.

 

Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit lehnen wir ab, weil es sich hier um ideologisch getriebene Initiativen handelt, die leistungsfeindlich und gerade nicht gerecht sind. Stattdessen wollen wir zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen zurückkehren, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist.

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